Rechtsprechung
BGH, 02.06.1969 - III ZR 99/68 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,4601) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Feststellung zur Ausgleichspflicht - Zulässigkeit einer Teilauseinandersetzung und Darlegungspflichten bei der Geltendmachung von Nachlassverbindlichkeiten - Teilauseinandersetzung bei besonderem Grund und unter der Prämisse der Nichtbeeinträchtigung ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.03.1959 - II ZR 199/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 02.06.1969 - III ZR 99/68
Es ist anerkannten Rechts, daß der Beklagte eine derartige negative Behauptung nicht einfach bestreiten darf, sondern nun eine positive Behauptung vortragen muß, wenn er sich gegen eine solche verneinende Behauptung wendet (BGH NJW 1958, 1188; 1959, 1084) [BGH 19.03.1959 - II ZR 199/57]. - BGH, 13.03.1963 - V ZR 208/61
Auszug aus BGH, 02.06.1969 - III ZR 99/68
Eine Teilauseinandersetzung ist gegen den Willen eines Miterben zulässig, wenn besondere Gründe dafür vorliegen und die Belange der Erbengemeinschaft nicht beeinträchtigt werden (BGH Warn 1963 Nr. 58 = MDR 1963, 578). - BGH, 19.05.1958 - II ZR 53/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 02.06.1969 - III ZR 99/68
Es ist anerkannten Rechts, daß der Beklagte eine derartige negative Behauptung nicht einfach bestreiten darf, sondern nun eine positive Behauptung vortragen muß, wenn er sich gegen eine solche verneinende Behauptung wendet (BGH NJW 1958, 1188; 1959, 1084) [BGH 19.03.1959 - II ZR 199/57].