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   BGH, 02.06.1987 - X ZR 97/86   

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https://dejure.org/1987,659
BGH, 02.06.1987 - X ZR 97/86 (https://dejure.org/1987,659)
BGH, Entscheidung vom 02.06.1987 - X ZR 97/86 (https://dejure.org/1987,659)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 1987 - X ZR 97/86 (https://dejure.org/1987,659)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Patentanmeldung eines Verfahrens zum Abführen von Abwässer - Nichtigerklärung eines Streitpatents - Monopolwirkung eines Schutzrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entwässerungsanlage; Rechte eines Arbeitnehmer-Erfinders nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1466
  • MDR 1988, 50
  • GRUR 1987, 859
  • GRUR 1987, 900
  • DB 1988, 700
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.07.1955 - I ZR 31/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.06.1987 - X ZR 97/86
    Aus einer allgemeinen arbeitsrechtlichen Treuepflicht läßt sich eine Nichtangriffspflicht des ausgeschiedenen Arbeitnehmers gegenüber seinem früheren Arbeitgeber schwerlich ableiten, da mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich auch die arbeitsrechtliche Treuepflicht endet (Volmer, Anm. bei AP Nr. 1 zu § 2 ArbNErfindVO; Nipperdey Anm. MDR 1956, 84, 86 [BGH 12.07.1955 - I ZR 31/54]; Dohr, Die Nichtigkeitsklage des Arbeitnehmers bei der Arbeitnehmer-Erfindung, Diss. Köln 1961, S. 62 ff.).

    Der Bundesgerichtshof hat in einem älteren Urteil (Urt. v. 12.7.1955 - I ZR 31/54, GRUR 1955, 535 ff.; im gleichen Sinne auch Urt. v. 14.7.1964 - Ia ZR 195/63, GRUR 1965, 135, 137 - Vanal-Patent; BPatG GRUR 1979, 851) ausgesprochen, ein Erfinder, der seine Erfindung in Erfüllung einer ihm aufgrund eines Angestellten- oder Mitarbeitervertrages obliegenden Leistungspflicht auf den Arbeitgeber übertragen habe, sei nach Treu und Glauben jedenfalls dann verpflichtet, von einer Nichtigkeitsklage gegen das von dem Arbeitgeber auf die Erfindung erwirkte Patent abzusehen, wenn nach dem gesamten Inhalt des Vertrages, insbesondere der Höhe der Vergütung und dem Aufgabenbereich, von vornherein damit gerechnet wurde, daß er sich auf dem Interessengebiet des Arbeitgebers erfinderisch betätigen werde.

  • BPatG, 25.04.1979 - 3 Ni 31/78
    Auszug aus BGH, 02.06.1987 - X ZR 97/86
    Der Bundesgerichtshof hat in einem älteren Urteil (Urt. v. 12.7.1955 - I ZR 31/54, GRUR 1955, 535 ff.; im gleichen Sinne auch Urt. v. 14.7.1964 - Ia ZR 195/63, GRUR 1965, 135, 137 - Vanal-Patent; BPatG GRUR 1979, 851) ausgesprochen, ein Erfinder, der seine Erfindung in Erfüllung einer ihm aufgrund eines Angestellten- oder Mitarbeitervertrages obliegenden Leistungspflicht auf den Arbeitgeber übertragen habe, sei nach Treu und Glauben jedenfalls dann verpflichtet, von einer Nichtigkeitsklage gegen das von dem Arbeitgeber auf die Erfindung erwirkte Patent abzusehen, wenn nach dem gesamten Inhalt des Vertrages, insbesondere der Höhe der Vergütung und dem Aufgabenbereich, von vornherein damit gerechnet wurde, daß er sich auf dem Interessengebiet des Arbeitgebers erfinderisch betätigen werde.
  • BGH, 30.03.1971 - X ZR 8/68
    Auszug aus BGH, 02.06.1987 - X ZR 97/86
    Nimmt der Arbeitgeber eine Erfindung in Anspruch, ist er grundsätzlich auch vergütungspflichtig und kann sich zunächst nicht auf mangelnde Schutzfähigkeit der Erfindung berufen (vgl. für die beschränkte Inanspruchnahme § 10 Abs. 2 ArbEG und für die unbeschränkte Inanspruchnahme BGH, Urt. v. 28.6.1962 - I ZR 28/61, GRUR 1963, 135 - Cromegal u. Urt. v. 30.3.1971 - X ZR 8/68, GRUR 1971, 475 - Gleichrichter); soweit sich später aufgrund einer Entscheidung des Patentamts oder eines Gerichts die Schutzunfähigkeit herausstellt, entfällt damit rückwirkend jeder Schutz, der Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers wird davon jedoch grundsätzlich nur für die Zukunft getroffen und bleibt für die Vergangenheit unberührt, BGH, Urt. v. 23.6.1977 - X ZR 6/75, GRUR 1977, 784 - Blitzlichtgeräte; das gilt auch für die Fälle einer als Vergütung gezahlten Pauschalabfindung, BGH, Urt. v. 17.4.1973 - X ZR 59/69, GRUR 1973, 649 - Absperrventil; geleistete Zahlungen sind grundsätzlich nicht zurückzuzahlen (§ 12 Abs. 6 Satz 2, vgl. auch § 10 Abs. 2 Satz 2).
  • BGH, 14.07.1964 - Ia ZR 195/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.06.1987 - X ZR 97/86
    Der Bundesgerichtshof hat in einem älteren Urteil (Urt. v. 12.7.1955 - I ZR 31/54, GRUR 1955, 535 ff.; im gleichen Sinne auch Urt. v. 14.7.1964 - Ia ZR 195/63, GRUR 1965, 135, 137 - Vanal-Patent; BPatG GRUR 1979, 851) ausgesprochen, ein Erfinder, der seine Erfindung in Erfüllung einer ihm aufgrund eines Angestellten- oder Mitarbeitervertrages obliegenden Leistungspflicht auf den Arbeitgeber übertragen habe, sei nach Treu und Glauben jedenfalls dann verpflichtet, von einer Nichtigkeitsklage gegen das von dem Arbeitgeber auf die Erfindung erwirkte Patent abzusehen, wenn nach dem gesamten Inhalt des Vertrages, insbesondere der Höhe der Vergütung und dem Aufgabenbereich, von vornherein damit gerechnet wurde, daß er sich auf dem Interessengebiet des Arbeitgebers erfinderisch betätigen werde.
  • BGH, 30.11.1967 - Ia ZR 93/65

    Nichtigkeitsklage im Zusammenhang mit Lizenzverträgen über Gewindeschneidapparate

    Auszug aus BGH, 02.06.1987 - X ZR 97/86
    Eine auf den Mangel der Patentfähigkeit gestützte Nichtigkeitsklage (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 PatG 1968 bzw. §§ 21 Abs. 1 Nr. 1, 22 Abs. 1 PatG 1981) kann zwar von jedermann erhoben werden; es ist jedoch anerkannt, daß die Zulässigkeit einer solchen Klage dort ihre Grenze findet, wo sich aus der Person des Klägers oder aus den Beziehungen der Parteien zueinander besondere Umstände ergeben, welche die Durchführung des Nichtigkeitsverfahrens gerade zwischen diesen Parteien und unter den besonderen Umständen dieses Falles als anstößig oder jedenfalls den auch im Prozeßrecht zu beachtenden Grundsätzen von Treu und Glauben widersprechend erscheinen lassen (BGH, Urt. v. 10.1.1963 - Ia ZR 174/63, GRUR 1963, 253 - Bürovorsteher; Urt. v. 30.11.1967 - Ia ZR 93/65, GRUR 1971, 243, 244 - Gewindeschneidvorrichtungen).
  • BGH, 10.01.1963 - Ia ZR 174/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.06.1987 - X ZR 97/86
    Eine auf den Mangel der Patentfähigkeit gestützte Nichtigkeitsklage (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 PatG 1968 bzw. §§ 21 Abs. 1 Nr. 1, 22 Abs. 1 PatG 1981) kann zwar von jedermann erhoben werden; es ist jedoch anerkannt, daß die Zulässigkeit einer solchen Klage dort ihre Grenze findet, wo sich aus der Person des Klägers oder aus den Beziehungen der Parteien zueinander besondere Umstände ergeben, welche die Durchführung des Nichtigkeitsverfahrens gerade zwischen diesen Parteien und unter den besonderen Umständen dieses Falles als anstößig oder jedenfalls den auch im Prozeßrecht zu beachtenden Grundsätzen von Treu und Glauben widersprechend erscheinen lassen (BGH, Urt. v. 10.1.1963 - Ia ZR 174/63, GRUR 1963, 253 - Bürovorsteher; Urt. v. 30.11.1967 - Ia ZR 93/65, GRUR 1971, 243, 244 - Gewindeschneidvorrichtungen).
  • BGH, 28.06.1962 - I ZR 28/61

    Cromegal

    Auszug aus BGH, 02.06.1987 - X ZR 97/86
    Nimmt der Arbeitgeber eine Erfindung in Anspruch, ist er grundsätzlich auch vergütungspflichtig und kann sich zunächst nicht auf mangelnde Schutzfähigkeit der Erfindung berufen (vgl. für die beschränkte Inanspruchnahme § 10 Abs. 2 ArbEG und für die unbeschränkte Inanspruchnahme BGH, Urt. v. 28.6.1962 - I ZR 28/61, GRUR 1963, 135 - Cromegal u. Urt. v. 30.3.1971 - X ZR 8/68, GRUR 1971, 475 - Gleichrichter); soweit sich später aufgrund einer Entscheidung des Patentamts oder eines Gerichts die Schutzunfähigkeit herausstellt, entfällt damit rückwirkend jeder Schutz, der Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers wird davon jedoch grundsätzlich nur für die Zukunft getroffen und bleibt für die Vergangenheit unberührt, BGH, Urt. v. 23.6.1977 - X ZR 6/75, GRUR 1977, 784 - Blitzlichtgeräte; das gilt auch für die Fälle einer als Vergütung gezahlten Pauschalabfindung, BGH, Urt. v. 17.4.1973 - X ZR 59/69, GRUR 1973, 649 - Absperrventil; geleistete Zahlungen sind grundsätzlich nicht zurückzuzahlen (§ 12 Abs. 6 Satz 2, vgl. auch § 10 Abs. 2 Satz 2).
  • BGH, 29.01.1957 - I ZR 84/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.06.1987 - X ZR 97/86
    Ort, vom 29. Januar 1957 - I ZR 84/55,-GRÜR 1957, 482 - Chenillefäden.
  • BGH, 23.06.1977 - X ZR 6/75

    Anmeldung von Erfindungen als Diensterfindungen zum Patent - Anspruch auf Zahlung

    Auszug aus BGH, 02.06.1987 - X ZR 97/86
    Nimmt der Arbeitgeber eine Erfindung in Anspruch, ist er grundsätzlich auch vergütungspflichtig und kann sich zunächst nicht auf mangelnde Schutzfähigkeit der Erfindung berufen (vgl. für die beschränkte Inanspruchnahme § 10 Abs. 2 ArbEG und für die unbeschränkte Inanspruchnahme BGH, Urt. v. 28.6.1962 - I ZR 28/61, GRUR 1963, 135 - Cromegal u. Urt. v. 30.3.1971 - X ZR 8/68, GRUR 1971, 475 - Gleichrichter); soweit sich später aufgrund einer Entscheidung des Patentamts oder eines Gerichts die Schutzunfähigkeit herausstellt, entfällt damit rückwirkend jeder Schutz, der Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers wird davon jedoch grundsätzlich nur für die Zukunft getroffen und bleibt für die Vergangenheit unberührt, BGH, Urt. v. 23.6.1977 - X ZR 6/75, GRUR 1977, 784 - Blitzlichtgeräte; das gilt auch für die Fälle einer als Vergütung gezahlten Pauschalabfindung, BGH, Urt. v. 17.4.1973 - X ZR 59/69, GRUR 1973, 649 - Absperrventil; geleistete Zahlungen sind grundsätzlich nicht zurückzuzahlen (§ 12 Abs. 6 Satz 2, vgl. auch § 10 Abs. 2 Satz 2).
  • BGH, 17.04.1973 - X ZR 59/69

    Vergütung für Arbeitnehmererfindung

    Auszug aus BGH, 02.06.1987 - X ZR 97/86
    Nimmt der Arbeitgeber eine Erfindung in Anspruch, ist er grundsätzlich auch vergütungspflichtig und kann sich zunächst nicht auf mangelnde Schutzfähigkeit der Erfindung berufen (vgl. für die beschränkte Inanspruchnahme § 10 Abs. 2 ArbEG und für die unbeschränkte Inanspruchnahme BGH, Urt. v. 28.6.1962 - I ZR 28/61, GRUR 1963, 135 - Cromegal u. Urt. v. 30.3.1971 - X ZR 8/68, GRUR 1971, 475 - Gleichrichter); soweit sich später aufgrund einer Entscheidung des Patentamts oder eines Gerichts die Schutzunfähigkeit herausstellt, entfällt damit rückwirkend jeder Schutz, der Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers wird davon jedoch grundsätzlich nur für die Zukunft getroffen und bleibt für die Vergangenheit unberührt, BGH, Urt. v. 23.6.1977 - X ZR 6/75, GRUR 1977, 784 - Blitzlichtgeräte; das gilt auch für die Fälle einer als Vergütung gezahlten Pauschalabfindung, BGH, Urt. v. 17.4.1973 - X ZR 59/69, GRUR 1973, 649 - Absperrventil; geleistete Zahlungen sind grundsätzlich nicht zurückzuzahlen (§ 12 Abs. 6 Satz 2, vgl. auch § 10 Abs. 2 Satz 2).
  • BGH, 16.07.2009 - I ZB 53/07

    Legostein

    Voraussetzung hierfür ist, dass das Verfahren nur im Interesse und Auftrag des "Hintermannes" sowie auf dessen Weisung ohne jedes eigene Interesse an dem Verfahren betrieben wird (vgl. BGH, Urt. v. 10.1. 1963 - Ia ZR 174/63, GRUR 1963, 253 - Bürovorsteher; Urt. v. 2.6. 1987 - X ZR 97/86, GRUR 1987, 900, 903 - Entwässerungsanlage).
  • BPatG, 12.06.2012 - 33 W (pat) 58/10

    RDM - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "RDM (Kollektivmarke)" -

    aa) Nach herrschender Meinung sind im Löschungsverfahren insbesondere Nichtangriffsabreden zwischen den Beteiligten des Löschungsverfahrens zu beachten (Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 54 Rd. 5; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 54 Rd. 4; vgl. zum Patentrecht: BGH GRUR 1963, 253 (253) - Bürovorsteher; BGH NJW-RR 1987, 1466 (1468) - Entwässerungsanlage).

    Eine Nichtangriffsvereinbarung ist aber auch dann zu berücksichtigen, wenn ein Antragsteller als Strohmann für die aus der Vereinbarung verpflichteten Parteien einen Löschungsantrag stellt oder wenn dies besonders enge Verknüpfungen zwischen dem Antragsteller und dem Dritten nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) gebieten (vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 54 Rd. 5; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 54 Rd. 4; vgl. BGH MarkenR 2011, 267 (Nr. 16) - TSP; BPatG 28 W (pat) 255/07 - dlt; BPatGE 48, 233 (235) - SLICK 50; LG FaM GRUR-RR 2009, 197 (197); zum Patentrecht: BGH NJW-RR 1987, 1466 (1468) - Entwässerungsanlage: Bindung der mit einer Gesellschaft geschlossenen Nichtangriffsvereinbarung auch für deren Alleingesellschafter und Geschäftsführer; BGH GRUR 1963, 253 (253 f.) - Bürovorsteher).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH muss sich der Antragsteller Einwendungen aus der Person eines Dritten indes nicht nur entgegenhalten lassen, wenn er als förmlich beauftragter Strohmann gehandelt hat, sondern auch wenn sonstige Umstände, insbesondere enge Verknüpfungen zwischen dem Antragsteller und dem Dritten dies gebieten (BGH NJW-RR 1987, 1466 (1468) - Entwässerungsanlage).

    Die Verpflichtung zum Nichtangriff auf ein Schutzrecht kann sich nämlich nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch als Nebenpflicht aus einem Schuldverhältnis (hier: Anwaltsvertrag) ergeben (BGH NJW-RR 1987, 1466 (1466 f.) - Entwässerungsanlage).

    In einem solchen Fall erscheint es sachgerecht, dass der Antragsteller nach Treu und Glauben an bestehende Abreden zwischen den Hintermännern und dem Antragsgegner gebunden ist, wie es die Rechtsprechung auch in anderen Konstellationen angenommen hat, in denen sich aus den Beziehungen der Beteiligten untereinander besondere Umstände ergaben, die die Durchführung des Verfahrens als rechtsmissbräuchlich erscheinen lassen (BGH NJW-RR 1987, 1466 (1468) - Entwässerungsanlage).

  • BPatG, 28.04.2009 - 1 Ni 23/07
    Anerkannt ist ferner, dass hierzu nicht nur ausdrückliche vertragliche Abreden zählen, sondern dass die Erhebung einer Nichtigkeitsklage als unzulässige Rechtsausübung anzusehen sein kann, wenn sich aus den vertraglichen Beziehungen ergibt, dass der Angriff auf das Patent gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt (BGH GRUR 1971, 243, 244 -Gewindeschneidvorrichtungen; BGH GRUR 1987, 900, 901 -Entwässerungsanlage; BGH GRUR 1998, 904 - Bürstenstromabnehmer; Benkard/Rogge PatG, 10. Aufl. (2006), § 22 Rdnr. 43 ff. m. w. Nachw.).

    Dies gilt auch in den Fällen, in denen eine Strohmanneigenschaft wegen des unmittelbaren eigenen Interesses, die Schutzfähigkeit überprüfen und die Patente gegebenenfalls für nichtig erklären zu lassen, zu verneinen ist, in denen aber bei wirtschaftlicher Betrachtung Kläger und Verpflichteter ein und dieselbe Person sind, und wegen der wirtschaftlichen Identität es dem Kläger ohne Weiteres zumutbar ist, die dem Dritten gesetzten Grenzen wirtschaftlichen Handelns zu beachten (BGH GRUR 1987, 900, 903 -Entwässerungsanlage; BGH GRUR 1957, 482, 485 - Chenillefäden).

    Dann ist der Fortbestand der aus Treu und Glauben abgeleiteten Nichtangriffspflicht unabhängig von der zwischenzeitlichen Übertragung der Schutzrechte auf einen Dritten gerechtfertigt (BGH GRUR 1987, 900, 903 - Entwässerungsanlage; ebenso und auf § 325 Abs. 1 ZPO abstellend BPatG 4 Ni 53/04 (EU) Urteil v. 29. November 2005).

    Der Bundesgerichtshof musste die Frage nicht entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen sich auch noch der Erwerber des Schutzrechts nach vollständiger Abwicklung der Übertragung und Umschreibung des Patents in der Patentrolle auf eine Nichtangriffspflicht des Arbeitnehmererfinders berufen könnte (BGH GRUR 1987, 900, 903 -Entwässerungsanlage).

    Die Nichtangriffsverpflichtung bezieht sich deshalb entgegen der in der Literatur vertretenen Ansicht (so Bartenbach/Volz GRUR 1987, 859, 862863) nicht nur auf das Schutzrecht als solches, sondern ist situationsund personengebunden, weshalb eine Veränderung in der Person des Patentinhabers während der Rechtshängigkeit von Bedeutung ist.

  • BGH, 06.02.2002 - X ZR 215/00

    Drahtinjektionseinrichtung; Ansprüche des Arbeitnehmererfinders bei

    Der Arbeitgeber ist für die Zeit bis zum rechtskräftigen Widerruf oder bis zur rechtskräftigen Nichtigerklärung des einmal erwirkten Schutzrechts zur Zahlung der angemessenen Erfindervergütung verpflichtet, weil er bis dahin faktisch eine Vorzugsstellung gegenüber Mitbewerbern hatte (Sen.Urt. v. 2.6.1987 - X ZR 97/86, GRUR 1987, 900, 902 - Entwässerungsanlage; vgl. auch Sen.Urt. v. 23.6.1977 - X ZR 6/75, GRUR 1977, 784, 786 - Blitzlichtgeräte).
  • BGH, 07.10.2009 - Xa ZR 131/04

    Firmenfortführung als Voraussetzung für die Erstreckung der Haftung für früher im

    Es entspricht allerdings ebenso der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass eine Nichtigkeitsklage nicht nur in den Fällen einer (wirksam) vereinbarten Nichtangriffsabrede unzulässig sein kann, sondern auch dann, wenn der Kläger durch den Antrag auf Nichtigerklärung eines Patents gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstößt (BGH, Urt. v. 15.10.1957 - I ZR 99/54, GRUR 1958, 177, 178 - Aluminiumflachfolien I; v. 2.6.1987 - X ZR 97/86, GRUR 1987, 900, 901 - Entwässerungsanlage; v. 15.5.1990 - X ZR 119/88, GRUR 1990, 667 - Einbettungsmasse; v. 30.4.2009 - Xa ZR 64/08, nicht im Druck veröffentlicht; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 81 Rdn. 68).

    Die Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage findet dort ihre Grenze, wo sich aus der Person des Klägers oder aus den Beziehungen der Parteien zueinander besondere Umstände ergeben, welche die Durchführung des Nichtigkeitsverfahrens gerade zwischen diesen Parteien und unter den besonderen Umständen dieses Falles als anstößig oder jedenfalls als dem auch im Prozessrecht zu beachtenden Grundsatz von Treu und Glauben widersprechend erscheinen lassen (BGH, Urt. v. 2.6.1987 - X ZR 97/86, aaO; v. 30.11.1967 - la ZR 93/65, GRUR 1971, 243, 244 - Gewindeschneidvorrichtungen; v. 10.1.1963 - Ia ZR 174/63, GRUR 1963, 253 - Bürovorsteher).

    Dagegen ist die Nichtigkeitsklage desjenigen "Strohmanns" zulässig, der zugleich ein ins Gewicht fallendes eigenes gewerbliches Interesse an der Vernichtung des Streitpatents hat (BGH GRUR 1987, 900, 903 - Entwässerungsanlage; BGH, Urt. v. 30.4.2009 - Xa ZR 64/08 Tz. 10).

  • BGH, 29.11.2011 - X ZR 23/11

    Rohrreinigungsdüse

    Es hat sich hierzu auf das Senatsurteil vom 2. Juni 1987 (X ZR 97/86, GRUR 1987, 900 - Entwässerungsanlage) berufen.
  • BGH, 25.09.2007 - KVR 25/06

    Anteilsveräußerung

    Die Ausübung prozessualer Rechte unterliegt auch im Kartellverwaltungsverfahren den Geboten von Treu und Glauben (vgl. BGH, Urt. v. 2.6.1987 - X ZR 97/86, GRUR 1987, 900, 901 - Entwässerungsanlage; BGH, Urt. v. 15.5.1990 - X ZR 119/88, GRUR 1990, 667 - Einbettungsmasse; BGH, Urt. v. 13.1.1998 - X ZR 82/94, GRUR 1998, 904 - Bürstenstromabnehmer - zur unzulässigen Rechtsausübung bei der Patentnichtigkeitsklage; BVerwG, Beschl. v. 14.11.2000 - 4 BN 54/00, BRS 63 Nr. 50 Tz. 4; Beschl. v. 23.1.1992 - 4 NB 2/90, NVwZ 1992, 974, 975 - zur Verwirkung im Normenkontrollverfahren).
  • BGH, 19.11.2020 - I ZR 27/19

    Nichtangriffsabrede

    (5) Auch auf deutsche Marken bezogene Nichtangriffsabreden sind im Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren sowohl vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (§ 53 MarkenG) als auch vor den ordentlichen Gerichten (§ 55 MarkenG) grundsätzlich beachtlich und können zum Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für den Antrag oder die Klage führen (zum Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt vgl. BPatG, GRUR 2013, 78, 80 [juris Rn. 35 bis 40 und 45 bis 48]; BPatG, Beschluss vom 12. September 2012 - 28 W (pat) 25/1, juris Rn. 21; zur Klage vor den ordentlichen Gerichten vgl. OLG München, Urteil vom 6. November 2014 - 29 U 735/14, juris Rn. 46 f.; LG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 197 [juris Rn. 16]; Thiering in Ströbele/Hacker/Thiering aaO § 55 Rn. 51; allgemein zum Rechtsmissbrauch bei der Löschungsklage vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1985 - I ZR 209/83, GRUR 1986, 315, 316 [juris Rn. 15] - COMBURTEST; BGH, GRUR 1997, 747, 748 [juris Rn. 26] - Cirkulin; anders noch RG, Urteil vom 21. Oktober 1924 - II 652/23, RGZ 109, 73, 77; RGZ 120, 402, 404 f.; BGH, Urteil vom 22. Februar 1952 - I ZR 117/51, GRUR 1952, 577, 582 [juris Rn. 42] - Zwilling, insoweit nicht in BGHZ 5, 189 abgedruckt; zum Patentrecht vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 1963 - Ia ZR 174/63, GRUR 1963, 253, 254 - Bürovorsteher; Urteil vom 2. Juni 1987 - X ZR 97/86, GRUR 1987, 900, 901 [juris Rn. 8] - Entwässerungsanlage).
  • BPatG, 17.05.2011 - 1 Ni 1/09

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - ordnungsgemäße Parteibezeichnung -

    Die Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage findet nämlich dort ihre Grenze, wo sich aus der Person des Klägers oder aus den Beziehungen der Parteien zueinander besondere Umstände ergeben, welche die Durchführung des Nichtigkeitsverfahrens gerade zwischen diesen Parteien und unter den besonderen Umständen dieses Falls als anstößig oder jedenfalls als dem auch im Prozessrecht zu beachtenden Grundsatz von Treu und Glauben widersprechend erscheinen lassen (BGH GRUR-RR 2010, 136, Tz. 17 - sealing lamina; GRUR 1987, 900, 901 Entwässerungsanlage).

    Dies gilt trotz der vorhandenen rechtlichen Selbständigkeit von Kläger und der durch eine Nichtangriffsabrede verpflichteten dritten Rechtspersönlichkeit insbesondere auch dann, wenn beide bei wirtschaftlicher Betrachtung ein und dieselbe Person sind, und es wegen der wirtschaftlichen Identität dem Kläger ohne Weiteres zumutbar ist, die dem Dritten gesetzten Grenzen wirtschaftlichen Handelns zu beachten (BGH GRUR 1987, 900, 903 - Entwässerungsanlage; BGH GRUR 1957, 482, 485 - Chenillefäden).

    Dies ist in der Rechtsprechung beispielsweise für das Verhältnis einer GmbH zu ihrem Alleingesellschafter und umgekehrt angenommen worden (BGH GRUR 1987, 900, 903 - Entwässerungsanlage; GRUR 1957, 482, 485 - Chenillefäden; Benkard/ Rogge , PatG, 10. Aufl. (2006), § 22 Rdnr. 44; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl. (2003), § 81 Rdnr. 67) nicht aber für eine Konzernverbundenheit (BPatGE 27, 55), es sei denn die Tochtergesellschaft wird von der Konzernmutter zu 100% beherrscht und nimmt die wirtschaftlichen Interessen der Konzernmutter als ihr verlängerter Arm wahr (vgl. BPatGE 43, 125, 127 - Gatterfeldlogik).

  • BGH, 15.05.1990 - X ZR 119/88

    Patentnichtigkeitsklage des Arbeitgebers gegen ein an einen Arbeitnehmer

    Daraus folgt aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB), daß der Arbeitnehmer auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses das auf ihn zurückgehende Patent nicht angreifen darf, solange er einen durchsetzbaren Vergütungsanspruch hat oder noch nicht voll abgefunden ist (BGH GRUR 1987, 900, 901 - Entwässerungsanlage).

    Erst wenn sich aufgrund einer Entscheidung des Patentamts oder eines Gerichts die Schutzunfähigkeit herausstellt, entfällt der Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers für die Zukunft (BGH GRUR 1987, 900, 902 - Entwässerungsanlage - m.w.N.).

  • LG Düsseldorf, 16.03.1999 - 4 O 171/98
  • BPatG, 03.12.2009 - 10 Ni 8/08
  • BPatG, 17.06.2020 - 6 Ni 1/19

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - zur Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage -

  • BGH, 13.01.1998 - X ZR 82/94

    "Bürstenstromabnehmer"; Erhebung der Nichtigkeitsklage

  • OLG Düsseldorf, 24.10.2013 - 2 U 63/12

    Ansprüche des Arbeitnehmererfinders wegen der Inanspruchnahme einer

  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 64/08

    Zurückweisung der Nichtigkeitsklage betreffend ein Patent für ein Verfahren zur

  • BGH, 04.10.1988 - X ZR 3/88

    Zulässigkeit einer Patentnichtigkeitsklage aufgrund einer vertraglichen

  • BGH, 10.07.2012 - X ZR 98/11

    Nichtigkeit eines Patents betreffend Verfahren zum Entleeren von rieselfähigem

  • LG Düsseldorf, 20.12.2005 - 4a O 502/04

    Drahtinjektionsmaschine (Arbeitnehmererf.)

  • BGH, 30.07.2013 - X ZR 36/11

    Beurteilung der Patentfähigkeit einer dem Tintenstrahlkopf zuzuführenden

  • BPatG, 14.12.2010 - 4 Ni 24/09

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Unzulässigkeit der Nichtigkeitsklage wegen

  • BGH, 12.11.2002 - X ZR 118/99

    Zulässigkeit einer Patent-Nichtigkeitsklage; Patentfähigkeit einer Erfindung

  • LG Düsseldorf, 21.08.2014 - 4a O 141/13

    E-Loading-Automat IV

  • OLG Düsseldorf, 08.05.2003 - 2 U 137/99

    Drahtinjektionseinrichtung II (Arbeitnehmererf.)

  • BPatG, 12.11.2002 - 24 W (pat) 98/01

    WEBSPACE

  • BPatG, 13.12.2012 - 10 Ni 6/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Antriebsvorrichtung, insbesondere für Tore" -

  • BPatG, 20.10.2011 - 2 Ni 7/10
  • BPatG, 07.02.2012 - 4 Ni 68/09

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Zulässigkeit - subjektive Rechtskraftwirkung -

  • LG Düsseldorf, 18.01.2022 - 4a O 22/20
  • BPatG, 16.04.2015 - 2 Ni 8/13

    Fürnichtigerklärung eines Patents aufgrund mangelnder erfinderischer Tätigkeit

  • BPatG, 27.05.2004 - 21 W (pat) 40/03
  • BPatG, 13.12.2012 - 10 Ni 7/11
  • BPatG, 13.02.2008 - 4 Ni 58/06
  • BPatG, 29.06.2000 - 2 Ni 13/99
  • BPatG, 22.04.2010 - 10 Ni 6/09
  • BPatG, 30.03.2004 - 1 Ni 28/02
  • LG Düsseldorf, 05.11.2013 - 4a O 38/13

    E-Loading-Automat III

  • BPatG, 09.05.2007 - 1 Ni 8/07

    Klage gegen ein Patent zur "Rückenlehnenverstellvorrichtung für Sitze,

  • BPatG, 31.05.2012 - 2 Ni 1/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zur Formänderung von vergütungs-,

  • LG Düsseldorf, 24.04.2012 - 4a O 303/10

    e-Loading-Automat II

  • BPatG, 19.07.2007 - 5 W (pat) 446/03
  • BPatG, 19.09.2006 - 3 Ni 16/04
  • BPatG, 18.06.1998 - 2 Ni 37/96
  • BPatG, 05.12.2005 - 8 W (pat) 319/03

    Zuständigkeit des technischen Beschwerdesenates für erstinstanzliche

  • BPatG, 30.07.2020 - 7 Ni 54/19
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