Rechtsprechung
BGH, 02.06.2005 - 4 StR 177/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 465 Abs. 2 StPO; 472 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 464d StPO
Kostenentscheidung (nur teilweise Auferlegung der gerichtlichen Auslagen und die Auslagen der Beteiligten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Erfolglosigkeit der Revision mangels Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten; Verteilung der Kosten nach Bruchteilen bei nicht voller Nachweisbarkeit der dem Angeklagten in der Anklageschrift zur Last gelegten Taten
- Judicialis
StPO § 473 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 473 Abs. 4
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 465 Abs. 2 § 472 Abs. 1 § 464d
Kostenverteilung bei Verurteilung nur nach einer "geringeren" Strafvorschrift - rechtsportal.de
StPO § 465 Abs. 2 § 472 Abs. 1 § 464d
Kostenverteilung bei Verurteilung nur nach einer "geringeren" Strafvorschrift - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 08.10.2014 - 4 StR 473/13
Kostentragungspflicht des Verurteilten (Kosten für besondere, den Angeklagten …
Zwar kann auch in solchen Fällen eine Quotelung erfolgen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Juni 2005 - 4 StR 177/05; vom 9. Oktober 2012 - 5 StR 441/12), wobei dahinstehen kann, ob dies auch dann gilt, wenn - wie vorliegend - der schwerere Tatvorwurf den abgeurteilten Straftatbestand im Wege der Gesetzeskonkurrenz verdrängen würde. - BGH, 25.02.2021 - 1 StR 423/20
Kostenentscheidung (Verringerung der Einziehung durch das Revisionsgericht); …
bb) In diesem Fall hält es der Senat für geboten, nach der Vorschrift des § 465 Abs. 2 Satz 3 StPO über die zusätzlichen Gegenstandswertgebühren gesondert zu befinden (…vgl. zu § 465 Abs. 2 Satz 2 StPO und einem gegenüber dem Anklagevorwurf gravierend milderen Schuldspruch: BGH, Beschlüsse vom 9. Oktober 2012 - 5 StR 441/12 Rn. 4, BGHR StPO § 465 Abs. 2 Zurückverweisung 1; vom 2. Juni 2005 - 4 StR 177/05 Rn. 4 …und vom 12. Februar 1998 - 1 StR 777/97 Rn. 3, BGHR StPO § 465 Abs. 2 Billigkeit 4; zu einem - nach Aufhebung und Zurückverweisung - erheblich reduziertem Schuldumfang: BGH…, Beschluss vom 21. September 1988 - 3 StR 349/88 Rn. 4, BGHR StPO § 465 Abs. 2 Billigkeit 1).