Rechtsprechung
BGH, 02.06.2010 - 2 ARs 196/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
Art. 6 EMRK; Art. 5 Abs. 3 EMRK; § 4 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 3 StPO; § 266 StPO; § 264 StPO
Verbindung durch das gemeinschaftliche obere Gericht; erforderlicher Neubeginn der Hauptverhandlung nach Verfahrensverbindung; Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot in Haftsachen) - lexetius.com
- openjur.de
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 4 Abs 2 StPO, § 264 Abs 1 StPO, § 266 StPO
Verbindung von Strafverfahren: Verbindung eines anhängigen Verfahrens mit laufender Hauptverhandlung mit einer weiteren Anklage - rewis.io
Verbindung von Strafverfahren: Verbindung eines anhängigen Verfahrens mit laufender Hauptverhandlung mit einer weiteren Anklage
- rewis.io
Verbindung von Strafverfahren: Verbindung eines anhängigen Verfahrens mit laufender Hauptverhandlung mit einer weiteren Anklage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 264 Abs. 1; StPO § 266
Anforderungen an eine Verbindung von bei verschiedenen Gerichten durchgeführten Strafverfahren nach Beginn der Hauptverhandlungen durch einen Verbindungsbeschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an eine Verbindung von bei verschiedenen Gerichten durchgeführten Strafverfahren nach Beginn der Hauptverhandlungen durch einen Verbindungsbeschluss des Bundesgerichtshofes (BGH)
Besprechungen u.ä.
- zjs-online.com (Entscheidungsbesprechung)
Nachtragsanklage (Dr. Milan Kuhli; ZIS 2011, 183)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 65
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.05.2008 - 2 ARs 214/08
Verfahrensverbindung (prozessökonomische Gründe; Aussetzung einer …
Auszug aus BGH, 02.06.2010 - 2 ARs 196/10
Wird eine weitere Anklage gegen denselben Angeklagten außerhalb der Hauptverhandlung zu einem bereits anhängigen Verfahren mit einer laufenden Hauptverhandlung hinzu verbunden, muss, wenn die Voraussetzungen des § 266 StPO nicht vorliegen, mit der Hauptverhandlung neu begonnen werden (BGHSt 53, 108; vgl. auch Senatsbeschluss vom 28. Mai 2008 - 2 ARs 214/08). - BGH, 11.12.2008 - 4 StR 318/08
Recht auf ein faires Verfahren (Recht auf effektive Verteidigung); Neubeginn der …
Auszug aus BGH, 02.06.2010 - 2 ARs 196/10
Wird eine weitere Anklage gegen denselben Angeklagten außerhalb der Hauptverhandlung zu einem bereits anhängigen Verfahren mit einer laufenden Hauptverhandlung hinzu verbunden, muss, wenn die Voraussetzungen des § 266 StPO nicht vorliegen, mit der Hauptverhandlung neu begonnen werden (BGHSt 53, 108; vgl. auch Senatsbeschluss vom 28. Mai 2008 - 2 ARs 214/08).
- BGH, 26.05.2011 - 2 ARs 174/11
Sachdienliche Verfahrensverbindung (Beschleunigung in Jugendsachen)
Die Verbindung führt mangels bereits laufender Hauptverhandlung nicht zu einer Verzögerung der vorliegenden Haftsache (vgl. BGH StraFo 2010, 337).". - BGH, 02.06.2021 - 1 ARs 12/21
Verbindung rechtshängiger Strafsachen
Das Risiko eines Neubeginns der Hauptverhandlung ist zu vermeiden, weil sich der Angeklagte seit dem 21. November 2020 in Untersuchungshaft befindet (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 2. Juni 2010 - 2 ARs 196/10 Rn. 3 mwN).