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   BGH, 02.06.2010 - 5 StR 171/10   

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https://dejure.org/2010,5752
BGH, 02.06.2010 - 5 StR 171/10 (https://dejure.org/2010,5752)
BGH, Entscheidung vom 02.06.2010 - 5 StR 171/10 (https://dejure.org/2010,5752)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 2010 - 5 StR 171/10 (https://dejure.org/2010,5752)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 21 StGB; § 261 StPO; § 267 Abs. 3 StPO
    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Schwachsinn); Steuerungsfähigkeit; psychiatrischer Sachverständiger; Überzeugungsbildung; eigene Sachkunde; Urteilsgründe

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 StGB
    Erheblichkeit der Verminderung der Schuldfähigkeit: Beurteilung der Auswirkungen der Intelligenzminderung des Angeklagten durch das Tatgericht

  • Wolters Kluwer

    Erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit i.S.v. § 21 Strafgesetzbuch (StGB) eines Angeklagten in mehreren Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern aufgrund seines Schwachsinns

  • rewis.io

    Erheblichkeit der Verminderung der Schuldfähigkeit: Beurteilung der Auswirkungen der Intelligenzminderung des Angeklagten durch das Tatgericht

  • ra.de
  • rewis.io

    Erheblichkeit der Verminderung der Schuldfähigkeit: Beurteilung der Auswirkungen der Intelligenzminderung des Angeklagten durch das Tatgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20; StGB § 21
    Erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit i.S.v. § 21 Strafgesetzbuch ( StGB ) eines Angeklagten in mehreren Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern aufgrund seines Schwachsinns

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 197
  • NStZ-RR 2011, 4
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 02.06.2010 - 5 StR 171/10
    Soweit das Landgericht darauf abhebt, "dass der Angeklagte (nicht) auch nur bei einer Tat aufgrund seines Schwachsinns den Überblick verloren oder nicht mehr zielgerichtet gehandelt" habe, vielmehr "sehr wohl planvoll und zielgerichtet vorgegangen" sei (UA S. 23), besorgt der Senat, dass es der Zweckgerichtetheit und Planmäßigkeit des Handelns des Angeklagten bei der Tatausführung einen zu hohen Beweiswert für die Beurteilung seiner Steuerungsfähigkeit zugemessen hat (vgl. BGHSt 34, 22, 26; BGH StV 1993, 466; BGH, Beschluss vom 16. Oktober 1987 - 4 StR 522/87 - und vom 21. April 1999 - 5 StR 115/99).

    Sollte nämlich das neue Tatgericht zu einer sicheren Feststellung eines länger andauernden psychischen Defekts im Sinne des § 20 StGB im Umfang des § 21 StGB gelangen, so wird es sich angesichts der einschlägigen Vorstrafe des Angeklagten auch mit der Frage einer Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB (vgl. BGHSt 34, 22, 26 ff.; BGHR StGB § 63 Zustand 2 und 17) zu befassen haben (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO).

  • BGH, 31.08.1994 - 2 StR 366/94

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 02.06.2010 - 5 StR 171/10
    Sollte nämlich das neue Tatgericht zu einer sicheren Feststellung eines länger andauernden psychischen Defekts im Sinne des § 20 StGB im Umfang des § 21 StGB gelangen, so wird es sich angesichts der einschlägigen Vorstrafe des Angeklagten auch mit der Frage einer Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB (vgl. BGHSt 34, 22, 26 ff.; BGHR StGB § 63 Zustand 2 und 17) zu befassen haben (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO).
  • BGH, 18.08.1992 - 4 StR 332/92

    Eingeschränkte Schuldfähigkeit - Blutalkohol - Blutalkoholkonzentration zur

    Auszug aus BGH, 02.06.2010 - 5 StR 171/10
    Soweit das Landgericht darauf abhebt, "dass der Angeklagte (nicht) auch nur bei einer Tat aufgrund seines Schwachsinns den Überblick verloren oder nicht mehr zielgerichtet gehandelt" habe, vielmehr "sehr wohl planvoll und zielgerichtet vorgegangen" sei (UA S. 23), besorgt der Senat, dass es der Zweckgerichtetheit und Planmäßigkeit des Handelns des Angeklagten bei der Tatausführung einen zu hohen Beweiswert für die Beurteilung seiner Steuerungsfähigkeit zugemessen hat (vgl. BGHSt 34, 22, 26; BGH StV 1993, 466; BGH, Beschluss vom 16. Oktober 1987 - 4 StR 522/87 - und vom 21. April 1999 - 5 StR 115/99).
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 207/87

    Mangelnde Erforderlichkeit als Grund für die Ablehnung eines Beweisantrags zur

    Auszug aus BGH, 02.06.2010 - 5 StR 171/10
    Diese anspruchsvolle Beurteilung durfte das Tatgericht nicht - wie hier geschehen - ausschließlich durch eigene Erwägungen ersetzen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Sachkunde 1; BGH NStZ 1997, 296).
  • BGH, 16.10.1987 - 4 StR 522/87

    Verurteilung wegen Raubes - Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 02.06.2010 - 5 StR 171/10
    Soweit das Landgericht darauf abhebt, "dass der Angeklagte (nicht) auch nur bei einer Tat aufgrund seines Schwachsinns den Überblick verloren oder nicht mehr zielgerichtet gehandelt" habe, vielmehr "sehr wohl planvoll und zielgerichtet vorgegangen" sei (UA S. 23), besorgt der Senat, dass es der Zweckgerichtetheit und Planmäßigkeit des Handelns des Angeklagten bei der Tatausführung einen zu hohen Beweiswert für die Beurteilung seiner Steuerungsfähigkeit zugemessen hat (vgl. BGHSt 34, 22, 26; BGH StV 1993, 466; BGH, Beschluss vom 16. Oktober 1987 - 4 StR 522/87 - und vom 21. April 1999 - 5 StR 115/99).
  • BGH, 13.01.1987 - 1 StR 689/86

    Ablehnung einer Unterbringungsanordnung bei Vorliegen einer vorübergehenden,

    Auszug aus BGH, 02.06.2010 - 5 StR 171/10
    Sollte nämlich das neue Tatgericht zu einer sicheren Feststellung eines länger andauernden psychischen Defekts im Sinne des § 20 StGB im Umfang des § 21 StGB gelangen, so wird es sich angesichts der einschlägigen Vorstrafe des Angeklagten auch mit der Frage einer Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB (vgl. BGHSt 34, 22, 26 ff.; BGHR StGB § 63 Zustand 2 und 17) zu befassen haben (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO).
  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 115/99

    Eingeschränkte Schuldfähigkeit; Totschlag; Gesamtschau

    Auszug aus BGH, 02.06.2010 - 5 StR 171/10
    Soweit das Landgericht darauf abhebt, "dass der Angeklagte (nicht) auch nur bei einer Tat aufgrund seines Schwachsinns den Überblick verloren oder nicht mehr zielgerichtet gehandelt" habe, vielmehr "sehr wohl planvoll und zielgerichtet vorgegangen" sei (UA S. 23), besorgt der Senat, dass es der Zweckgerichtetheit und Planmäßigkeit des Handelns des Angeklagten bei der Tatausführung einen zu hohen Beweiswert für die Beurteilung seiner Steuerungsfähigkeit zugemessen hat (vgl. BGHSt 34, 22, 26; BGH StV 1993, 466; BGH, Beschluss vom 16. Oktober 1987 - 4 StR 522/87 - und vom 21. April 1999 - 5 StR 115/99).
  • BGH, 04.03.1997 - 1 StR 657/96

    Voraussetzungen für Begründung verminderter Schuldfähigkeit durch

    Auszug aus BGH, 02.06.2010 - 5 StR 171/10
    Im Ansatz zutreffend führt sie aus, dass es sich bei der Frage der Erheblichkeit der Verminderung der Schuldfähigkeit um eine Rechtsfrage handelt, die das Tatgericht ohne Bindung an die Äußerungen der Sachverständigen unter Beachtung normativer Gesichtspunkte in eigener Verantwortung zu entscheiden hat (vgl. BGHR StGB § 21 Sachverständiger 11; BGHSt 8, 113, 124).
  • BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55

    Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen -

    Auszug aus BGH, 02.06.2010 - 5 StR 171/10
    Im Ansatz zutreffend führt sie aus, dass es sich bei der Frage der Erheblichkeit der Verminderung der Schuldfähigkeit um eine Rechtsfrage handelt, die das Tatgericht ohne Bindung an die Äußerungen der Sachverständigen unter Beachtung normativer Gesichtspunkte in eigener Verantwortung zu entscheiden hat (vgl. BGHR StGB § 21 Sachverständiger 11; BGHSt 8, 113, 124).
  • BGH, 19.11.2014 - 4 StR 497/14

    Verminderte Schuldfähigkeit (Anforderung an die Urteilsbegründung; in dubio pro

    aa) Die Frage, ob die Steuerungsfähigkeit bei Tatbegehung aufgrund der festgestellten Störung im Sinne des § 21 StGB erheblich vermindert war, ist eine Rechtsfrage, die der Tatrichter unter Darlegung der fachwissenschaftlichen Beurteilung durch den Sachverständigen, aber letztlich ohne Bindung an dessen Äußerungen, in eigener Verantwortung zu entscheiden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juni 2010 - 5 StR 171/10, NStZ-RR 2011, 4 mwN).
  • LG Frankfurt/Oder, 25.08.2021 - 22 KLs 4/21

    Wirksamkeit eines Verlöbnisses im Sinne des § 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO

    Die erhebliche Minderung der Steuerungsfähigkeit ist eine Rechtsfrage (BGHSt 43, 66, 77; 49, 45, 53; BGH NStZ-RR 2010, 73, 74; 2011, 4; 2021, 69, 70), die das Tatgericht ohne Bindung an Wertungen durch Sachverständige zu beantworten hat (BGHSt 43, 66, 77; BGH NStZ 2005, 92, 93; 2007, 639, 640; NStZ-RR 2015, 137, 138; BeckRS 2019, 36626) und für die der Zweifelssatz nicht gilt (BGH NStZ-RR 2007, 43, 45; NStZ 2011, 106, 107).
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