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   BGH, 02.06.2016 - AK 28/16   

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https://dejure.org/2016,14764
BGH, 02.06.2016 - AK 28/16 (https://dejure.org/2016,14764)
BGH, Entscheidung vom 02.06.2016 - AK 28/16 (https://dejure.org/2016,14764)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 2016 - AK 28/16 (https://dejure.org/2016,14764)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 129a StGB; § 112 StPO; § 116 StPO; § 120 StPO
    Dringender Tatverdacht wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung als Rädelsführer (Gruppe Freital; gezieltes Vorgehen gegen politisch Andersdenkende und Asylbewerber); Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate; Fluchtgefahr

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 211 StGB, § ... 212 StGB, § 308 Abs. 1 bis 4 StGB, § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 StGB, § 308 Abs. 1 StGB, § 303 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5, Abs. 2, §§ 22, 23 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 4, §§ 211, 22, § 224 Abs. 1 Nr. 2, 4 und 5 StGB, § 310 Abs. 1 Nr. 2 StGB, §§ 129 ff. StGB, § 129a Abs. 1, 2 StGB, Abs. 2 Nr. 2 StGB, § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129a Abs. 2 StGB, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 112 Abs. 3 StPO, § 116 StPO, § 121 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Dringender Tatverdacht der Bildung einer terroristischen Vereinigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Dringender Tatverdacht der Bildung einer terroristischen Vereinigung

  • rechtsportal.de

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Dringender Tatverdacht der Bildung einer terroristischen Vereinigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14

    Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (kriminelle/terroristische Vereinigung;

    Auszug aus BGH, 02.06.2016 - AK 28/16
    Eine Vereinigung im Sinne der §§ 129 ff. StGB ist ein auf gewisse Dauer angelegter, freiwilliger organisatorischer Zusammenschluss von mindestens drei Personen, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, dass sie sich als einheitlicher Verband fühlen (st. Rspr.; vgl. zuletzt etwa BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, JZ 2016, 473, 474).

    Im Fall a) bb) (4) begründen bereits die aufgefundenen Sprengkörper im Zusammenhang mit der übrigen Ausrichtung der Vereinigung, dass der Beschuldigte dringend verdächtig ist - tateinheitlich zu der Rädelsführerschaft in der terroristischen Vereinigung (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, JZ 2016, 473, 475) -, ein Explosionsverbrechen nach § 308 Abs. 1 StGB vorbereitet zu haben, strafbar gemäß § 310 Abs. 1 Nr. 2 StGB.

  • BGH, 10.01.2006 - 3 StR 263/05

    Auslegung von § 129 Abs. 2; Begriff des "Gründers"

    Auszug aus BGH, 02.06.2016 - AK 28/16
    Ein solches Vorgehen gegen politisch Andersdenkende und Asylbewerber, die sich infolgedessen nicht mehr sicher und geschützt fühlen könnten, und das so zu einer tiefgreifenden Beeinträchtigung der inneren Sicherheit und des Vertrauens der Bevölkerung in ihre Gewährleistung führt, erfüllt die Voraussetzungen von § 129a Abs. 2 StGB, zumal, wenn sich die Anschläge in eine Vielzahl ausländerfeindlicher Straftaten im gesamten Bundesgebiet einreihen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 3 StR 263/05, NJW 2006, 1603, 1604 mwN).
  • BGH, 03.12.2009 - 3 StR 277/09

    Freispruch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 02.06.2016 - AK 28/16
    Diese Zielsetzung muss durch den internen Willensbildungsprozess der Mitglieder gedeckt sein; der Gruppenwille erleichtert dem Einzelnen die Begehung von Straftaten und drängt das Gefühl persönlicher Verantwortung zurück, woraus sich die vereinigungsbezogene Gefährlichkeit im Sinne der in größeren Personenzusammenschlüssen liegenden typischen Eigendynamik ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216, 229).
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