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   BGH, 02.06.2016 - V ZB 26/16   

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https://dejure.org/2016,27035
BGH, 02.06.2016 - V ZB 26/16 (https://dejure.org/2016,27035)
BGH, Entscheidung vom 02.06.2016 - V ZB 26/16 (https://dejure.org/2016,27035)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 2016 - V ZB 26/16 (https://dejure.org/2016,27035)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5, § ... 2 Abs. 14 Nr. 5 AufenthG, § 62 Abs. 3 Satz 3 AufenthG, § 62 Abs. 4 Satz 1 AufenthG, § 3 Abs. 1, § 14 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG, § 14 Abs. 3 Satz 3 AsylG, § 84 FamFG, § 36 Abs. 3 GNotKG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung nach Marokko aufgrund des Haftgrunds der Fluchtgefahr

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung nach Marokko aufgrund des Haftgrunds der Fluchtgefahr

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebhaft - über 3 Monate

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebehaft - und der Haftgrund der Fluchtgefahr

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.05.2016 - V ZB 25/16

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung über die Dreimonatsfrist

    Auszug aus BGH, 02.06.2016 - V ZB 26/16
    a) § 62 Abs. 3 Satz 3 AufenthG lässt allerdings erkennen, dass im Regelfall die Dauer von drei Monaten nicht überschritten werden soll und eine Haftdauer von sechs Monaten (§ 62 Abs. 4 Satz 1 AufenthG) nicht ohne weiteres als verhältnismäßig angesehen werden darf (Senat, Beschluss vom 12. Mai 2016 - V ZB 25/16, juris Rn. 6; Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 261/10, InfAuslR 2011, 396 Rn. 18 mwN).

    Der Ausländer, der keine Ausweispapiere besitzt und der auch bei der Passersatzbeschaffung nicht mitwirkt, muss deshalb Verzögerungen hinnehmen, die dadurch entstehen, dass die Behörden seines Heimatstaates um die Feststellung seiner Identität und die Erteilung eines Passersatzpapiers ersucht werden müssen (Senat, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175 Rn. 20; Beschluss vom 12. Mai 2016 - V ZB 25/16, juris Rn. 6).

  • BGH, 25.03.2010 - V ZA 9/10

    Abschiebehaftverfahren: Haftanordnung bei vollziehbarer Ausreisepflicht wegen

    Auszug aus BGH, 02.06.2016 - V ZB 26/16
    Der Ausländer, der keine Ausweispapiere besitzt und der auch bei der Passersatzbeschaffung nicht mitwirkt, muss deshalb Verzögerungen hinnehmen, die dadurch entstehen, dass die Behörden seines Heimatstaates um die Feststellung seiner Identität und die Erteilung eines Passersatzpapiers ersucht werden müssen (Senat, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175 Rn. 20; Beschluss vom 12. Mai 2016 - V ZB 25/16, juris Rn. 6).
  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 14/96

    Anordnung der Sicherungshaft bei aufgrund der Weggabe von Ausweisdokumenten von

    Auszug aus BGH, 02.06.2016 - V ZB 26/16
    Dabei hat der Ausländer auch solche Umstände zu vertreten, die, von ihm zurechenbar veranlasst, dazu geführt haben, dass ein Abschiebungshindernis überhaupt erst eingetreten ist (Senat, Beschluss vom 11. Juli 1996 - V ZB 14/96, BGHZ 133, 235, 238 zu § 57 Abs. 2 Satz 4 AuslG).
  • BGH, 12.05.2016 - V ZB 27/16

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers wegen Fluchtgefahr

    Auszug aus BGH, 02.06.2016 - V ZB 26/16
    Eine solche Erklärung liegt vor, wenn der Ausländer klar zum Ausdruck bringt, dass er nicht freiwillig in den in der Abschiebungsandrohung genannten Zielstaat reisen und sich vor allem auch nicht für eine behördliche Durchsetzung seiner Rückführung zur Verfügung halten würde (vgl. BT-Drucks. 18/4097, S. 33; Senat, Beschluss vom 12. Mai 2016 - V ZB 27/16, juris Rn. 5).
  • BGH, 30.06.2011 - V ZB 261/10

    Ausländerrecht: Verlängerung der Abschiebungshaft bei Scheitern der Abschiebung

    Auszug aus BGH, 02.06.2016 - V ZB 26/16
    a) § 62 Abs. 3 Satz 3 AufenthG lässt allerdings erkennen, dass im Regelfall die Dauer von drei Monaten nicht überschritten werden soll und eine Haftdauer von sechs Monaten (§ 62 Abs. 4 Satz 1 AufenthG) nicht ohne weiteres als verhältnismäßig angesehen werden darf (Senat, Beschluss vom 12. Mai 2016 - V ZB 25/16, juris Rn. 6; Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 261/10, InfAuslR 2011, 396 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 09.02.2012 - V ZB 305/10

    Begründetheit einer Abschiebungshaft bei fehlendem oder formunwirksamen

    Auszug aus BGH, 02.06.2016 - V ZB 26/16
    Eine über diesen Zeitraum hinausgehende Haftanordnung ist nur dann zulässig, wenn aus von dem Ausländer zu vertretenden Gründen die Abschiebung erst nach mehr als drei Monaten durchgeführt werden kann (Senat, Beschluss vom 9. Februar 2012 - V ZB 305/10, juris Rn. 27).
  • BGH, 13.02.2012 - V ZB 46/11

    Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung von Sicherungshaft bei Jahre

    Auszug aus BGH, 02.06.2016 - V ZB 26/16
    b) Die tatrichterliche Schlussfolgerung auf die Entziehungsabsicht unterliegt einer Rechtskontrolle nur dahin, ob die verfahrensfehlerfrei festgestellten Tatsachen eine solche Folgerung als möglich erscheinen lassen (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Februar 2012 - V ZB 46/11, juris Rn. 9 mwN).
  • BGH, 10.01.2019 - V ZB 159/17

    Haftanordnung bei vollziehbarer Abschiebungsandrohung

    Die tatrichterliche Würdigung, dass die Befristungsentscheidung tatsächlich am 18. Oktober 2016 zugestellt worden ist, unterliegt einer Rechtskontrolle nur dahin, ob die verfahrensfehlerfrei festgestellten Tatsachen die aus ihnen gezogenen Schlüsse als möglich erscheinen lassen (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juni 2016 - V ZB 26/16, juris Rn. 6; Beschluss vom 13. Februar 2012 - V ZB 46/11, juris Rn. 9; Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 40/11, juris Rn. 7 jeweils mwN).
  • BGH, 16.03.2017 - V ZB 61/16

    Anordnung von Sicherungshaft über drei Monate hinaus; Wertung der Aussage bzgl.

    Die Haft durfte nach § 62 Abs. 3 Satz 3 AufenthG über drei Monate hinaus angeordnet werden, da es der Betroffene zu vertreten hat, dass die Abschiebung nicht innerhalb dieses Zeitraums durchgeführt werden konnte (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Januar 2017 - V ZB 99/16, juris Rn. 6; Beschluss vom 2. Juni 2016 - V ZB 26/16, juris Rn. 9 f.; Beschluss vom 12. Mai 2016 - V ZB 25/16, juris Rn. 6).

    Die tatrichterliche Würdigung unterliegt einer Rechtskontrolle nur dahin, ob die verfahrensfehlerfrei festgestellten Tatsachen die aus ihnen gezogenen Schlüsse als möglich erscheinen lassen (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juni 2016 - V ZB 26/16, juris Rn. 6; Beschluss vom 13. Februar 2012 - V ZB 46/11, juris Rn. 9; Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 40/11, juris Rn. 7 jeweils mwN).

  • BGH, 16.02.2017 - V ZB 111/16

    Anordnung der Verlängerung der Haft zur Sicherung der Abschiebung über sechs

    Seine gegen diesen Beschluss eingelegte Rechtsbeschwerde blieb erfolglos (Senat, Beschluss vom 2. Juni 2016 - V ZB 26/16, juris).
  • LG Bonn, 13.11.2017 - 4 T 359/17

    Ausreisepflicht eines Betroffenen bei Einreise ohne Identitätspapiere i.R.d.

    Dieser ist gegeben, wenn der Ausländer eindeutig zum Ausdruck bringt, dass er nicht freiwillig ausreisen und sich behördlichem Zwang zur Durchsetzung der Rückführung durch Untertauchen entziehen werde (BGH V ZB 27/16 Tz 5; BGH V ZB 26/16 Tz. 5).
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