Rechtsprechung
   BGH, 02.06.2021 - 1 ARs 12/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,18133
BGH, 02.06.2021 - 1 ARs 12/21 (https://dejure.org/2021,18133)
BGH, Entscheidung vom 02.06.2021 - 1 ARs 12/21 (https://dejure.org/2021,18133)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 2021 - 1 ARs 12/21 (https://dejure.org/2021,18133)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,18133) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Verbindung beim Amtsgericht anhängigen Verfahrens zu dem Verfahren des Landgerichts; Steuerhehlerei sowie gewerbs- und bandenmäßige Urkundenfälschung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung der Verbindung beim Amtsgericht anhängigen Verfahrens zu dem Verfahren des Landgerichts; Steuerhehlerei sowie gewerbs- und bandenmäßige Urkundenfälschung

  • rechtsportal.de

    Ablehnung der Verbindung beim Amtsgericht anhängigen Verfahrens zu dem Verfahren des Landgerichts; Steuerhehlerei sowie gewerbs- und bandenmäßige Urkundenfälschung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Jena - 601 Js 28488/19
  • LG Berlin - 245 Js 1135/19
  • BGH, 02.06.2021 - 1 ARs 12/21
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.11.2017 - 4 StR 306/17

    Einbeziehungsbeschluss (Voraussetzung der vorherigen Verlesung der

    Auszug aus BGH, 02.06.2021 - 1 ARs 12/21
    Dass der Diebstahlsvorwurf wirksam im Wege der Nachtragsanklage (§ 266 StPO) in das steuerstrafrechtliche Umfangsverfahren einbezogen werden kann, ist nicht ersichtlich (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2017 - 4 StR 306/17 Rn. 3).
  • BGH, 02.06.2010 - 2 ARs 196/10

    Verbindung durch das gemeinschaftliche obere Gericht; erforderlicher Neubeginn

    Auszug aus BGH, 02.06.2021 - 1 ARs 12/21
    Das Risiko eines Neubeginns der Hauptverhandlung ist zu vermeiden, weil sich der Angeklagte seit dem 21. November 2020 in Untersuchungshaft befindet (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 2. Juni 2010 - 2 ARs 196/10 Rn. 3 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht