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   BGH, 02.07.1957 - 5 StR 107/57   

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BGH, 02.07.1957 - 5 StR 107/57 (https://dejure.org/1957,555)
BGH, Entscheidung vom 02.07.1957 - 5 StR 107/57 (https://dejure.org/1957,555)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 1957 - 5 StR 107/57 (https://dejure.org/1957,555)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 342
  • NJW 1957, 1527
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 138/04

    Letztes Wort; Beweiskraft des Protokolls (Erschütterung durch dienstliche

    Die Rechtsprechung erachtet eine Protokollberichtigung grundsätzlich für zulässig; sie hält diese lediglich dann für unbeachtlich, wenn damit einer zulässig erhobenen Verfahrensrüge der Boden entzogen würde (vgl. u.a. BGHSt 1, 259, 261; 10, 342, 343; 12, 270, 271; 22, 278, 280; 34, 11, 12; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 11; BGH NStZ 1984, 52, 1995, 200, 201; StV 2002, 183; JZ 1952, 281).
  • BGH, 13.09.1991 - 3 StR 338/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Nichts anderes kann für eine Erklärung gelten, mit der eine der Urkundspersonen vom Protokollinhalt abrückt (vgl. BGHSt 8, 283; 10, 342, 343 [BGH 02.07.1957 - 5 StR 107/57]; 13, 53, 59 [BGH 20.03.1959 - 4 StR 416/58]; 20, 278, 279 [BGH 01.10.1965 - 4 ARs 26/65]; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 3 und 8; Kleinknecht/Meyer/Meyer-Goßner StPO 40. Aufl. § 274 Rdn. 3 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; vgl. dagegen zur Wirkung einer die Verfahrensbeschwerde stützenden Erklärung einer Urkundsperson: BGHR a.a.O. Beweiskraft 1).

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 4, 364, auf die sich der Generalbundesanwalt bezogen hat, steht nicht entgegen; sie hat in der späteren Rechtsprechung eine entsprechende, einschränkende Klarstellung erfahren (vgl. BGHSt 10, 342, 343) [BGH 02.07.1957 - 5 StR 107/57].

  • BGH, 05.04.1973 - 2 StR 427/70

    Verjährung der NS-Verbrechen - Verjährung von Mord - Strafklageverbrauch -

    Sie sowie eine Berichtigung zu Ungunsten eines Beschwerdeführers dürfen vom Revisionsgericht jedoch nicht berücksichtigt werden, wenn dadurch einer bereits erhobenen Verfahrensrüge die Grundlage entzogen würde (BGHSt 1, 259; 1, 125; 10, 145; 10, 342, 343).
  • BGH, 19.06.1963 - 2 StR 179/63

    Vernehmung eines sein Geständnis widerrufenden Angeklagten in der

    Allerdings hat es die Rechtsprechung stets für zulässig gehalten, in Sachen, die eine Mehrzahl einzelner Taten zum Gegenstand haben, die Hauptverhandlung dergestalt in sachliche Abschnitte einzuteilen, daß zunächst eine allgemeine Äußerung des Angeklagten herbeigeführt, sodann die Verhandlung jeweils auf eine oder mehrere Taten beschränkt wird und im Anschluß an die Vernehmung des Angeklagten zu jedem Teilkomplex sofort die dazu gehörenden Beweise erhoben werden (vgl. BGHSt 10, 342).

    Die nachträgliche Befragung des Angeklagten gemäß § 257 StPO ist kein ausreichender Ersatz für die Gelegenheit zur zusammenhängenden Widerlegung der Verdachtsmomente und zur geschlossenen Darstellung der entlastenden Gesichtspunkte vor der Beweisaufnahme (BGH NJW 1957, 1527, in BGHSt 10, 342 insoweit nicht veröffentlicht; BayObLG 1953, 130).

  • BGH, 20.12.1968 - 1 StR 508/67

    Durchführung des Grundsatzes der Spezialität im Auslieferungsverkehr - "Tat" im

    Dieses Verfahren war zweckmäßig und ist nicht zu beanstanden (BGHSt 10, 342; 19, 93, 96) [BGH 19.06.1963 - 2 StR 179/63].
  • BGH, 14.03.1961 - 1 StR 552/60

    Nachprüfbarkeit einer pflichtgemäßen Ermessensentscheidung in der Revision -

    Die Revision verweist auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs NJW 1957, 1527 = BGHSt 10, 342 und bringt vor: Die Strafkammer habe den zu erforschenden Sachverhalt in einzelne Teilakte aufgegliedert.

    Der dem Urteil BGHSt 10, 342 zugrunde liegende verfahrensrechtliche Sachverhalt war übrigens anders gelagert als der vorliegende Fall.

  • BGH, 12.02.1986 - 3 StR 11/86

    Vorgezogene Äußerungsrecht - Beweisaufnahme - Unterbrechung der Beweisaufnahme -

    Es entspricht dem Willen des Gesetzes, daß er darüber hinaus grundsätzlich vor der Beweisaufnahme nach der Vorschrift des § 136 StPO vernommen wird (BGH NJW 1957, 1527 f; BGHSt 19, 93, 97; BGH NStZ 1981, 111; BayObLG MDR 1953, 755, 756).
  • BGH, 14.10.1980 - 5 StR 277/80

    Erforderlichkeit der Vernehmung des Angeklagten zur Sache vor Eintritt der

  • BGH, 06.12.1977 - 1 StR 495/77
  • BGH, 28.11.1984 - 2 StR 535/84

    Verurteilung wegen Förderung der Prostitution und Zuhälterei - Fehlerhafte

  • BGH, 13.02.1974 - 2 StR 513/73

    Verurteilung wegen schwerer passiver Bestechung durch die Annahme von Geschenken

  • BGH, 04.05.1960 - 2 StR 367/59

    Anforderungen an die Aufbewahrungspflicht im Sinne von § 19 Abs. 3 Weingesetz

  • BGH, 08.10.1969 - 3 StR 102/69

    Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens bei der

  • BGH, 09.08.1961 - 1 StR 290/61

    Verurteilung wegen Notzucht - Ausschluss der Öffentlichkeit wegen Gefährdung der

  • BGH, 12.05.1964 - 1 StR 580/63

    Aufhebung eines Urteils - Herstellung der Öffentlichkeit vor der

  • BayObLG, 13.10.1997 - 1 ObOWi 436/97
  • BGH, 07.11.1961 - 5 StR 469/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.03.1971 - 2 StR 83/71

    Vorliegen eines unbedingten Revisionsgrunds der fehlenden öffentlichen

  • BGH, 23.10.1962 - 1 StR 408/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.11.1960 - 1 StR 434/60

    Verletzung des § 55 Strafprozessordnung (StPO) als ein Verfahrensmangel in der

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