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   BGH, 02.07.1975 - 2 StR 129/75   

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https://dejure.org/1975,4977
BGH, 02.07.1975 - 2 StR 129/75 (https://dejure.org/1975,4977)
BGH, Entscheidung vom 02.07.1975 - 2 StR 129/75 (https://dejure.org/1975,4977)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 1975 - 2 StR 129/75 (https://dejure.org/1975,4977)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines mildernden Umstandes durch verminderte Schuldfähigkeit

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 02.07.1975 - 2 StR 129/75
    Die Strafzumessungserwägungen lassen nicht hinreichend erkennen, ob das Schwurgericht sich bewußt gewesen ißt, daß die verminderte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten einen mildernden Umstand im Sinne des § 213 StGB begründen kann (BGHSt 16, 360 sowie BGH, Urteil vom 8. Juni 1962 - 4 StR 61/62 -).
  • BGH, 08.06.1962 - 4 StR 61/62

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 02.07.1975 - 2 StR 129/75
    Die Strafzumessungserwägungen lassen nicht hinreichend erkennen, ob das Schwurgericht sich bewußt gewesen ißt, daß die verminderte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten einen mildernden Umstand im Sinne des § 213 StGB begründen kann (BGHSt 16, 360 sowie BGH, Urteil vom 8. Juni 1962 - 4 StR 61/62 -).
  • BGH, 10.11.1971 - 2 StR 492/71

    Lange Verfahrensdauer als Verstoß gegen Art. 6 der Europäischen

    Auszug aus BGH, 02.07.1975 - 2 StR 129/75
    Für die neue Entscheidung wird darauf hingewiesen, daß eine dem Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK zuwiderlaufende Verfahrensverzögerung bei der Strafzumessung zu berücksichtigen ist (BGHSt 24, 239).
  • BGH, 31.03.1976 - 2 StR 681/75

    Notwendigkeit der Einholung eines zusätzlichen Sachverständigengutachtens -

    Die Strafzumessungserwägungen lassen nicht hinreichend erkennen, ob das Landgericht sich bewußt gewesen ist, daß die Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten einen minder schweren Fall im Sinne des § 213 StGB begründen kann (BGHSt 16, 360 sowie BGH, Urteil vom 8. Juni 1962 - 4 StR 61/62 - und Beschluß vom 2. Juli 1975 - 2 StR 129/75 -).
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