Rechtsprechung
   BGH, 02.07.1981 - 1 StR 195/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1123
BGH, 02.07.1981 - 1 StR 195/81 (https://dejure.org/1981,1123)
BGH, Entscheidung vom 02.07.1981 - 1 StR 195/81 (https://dejure.org/1981,1123)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 1981 - 1 StR 195/81 (https://dejure.org/1981,1123)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,1123) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung der Urteilsformel durch das Gericht als Verfahrensrüge - Verfahrensrüge wegen der nicht vollen Ausschöpfung eines Beweismittels - Straftatbestand der Vermittlung eines Vertrags über den Erwerb oder das Überlassen von Kriegswaffen gemäß § 4a ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KWKG § 16 Abs. 1 Nr. 7

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 950
  • NStZ 1982, 33 (Ls.)
  • NStZ 1983, 172
  • NStZ 1983, 510 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 11.09.1980 - 4 StR 16/80

    Agent provocateur - Bekämpfung schwerer Kriminalität - Verstoß gegen

    Auszug aus BGH, 02.07.1981 - 1 StR 195/81
    Wie das Landgericht zutreffend darlegt, hat der vom Bundeskriminalam eingesetzte Agent K. die durch das Rechtsstaatsprinzip gezogenen Grenzen tatprovozierenden Verhaltens nicht überschritten (vgl. BGH GA 1975, 333; BGH NJW 1980, 1761; BGH NStZ 1981, 70; BGH, Urteil vom 6. Februar 1981 - 2 StR 370/80).
  • BGH, 03.02.1959 - 1 StR 644/58

    Beginn der Frist zur Begründung der Revision bei Zustellung eines das Urteil

    Auszug aus BGH, 02.07.1981 - 1 StR 195/81
    Es handelt sich um die Richtigstellung eines bloßen Fassungsversehens, das auf Grund von § 12 Abs. 1 StGB offenkundig ist und die Substanz der Verurteilung nicht berührt (vgl. allgemein BGHSt 12, 374, 377; BGH GA 1969, 119; Gollwitzer LR 23. Aufl. § 268 Rdn. 48 ff.; Kleinknecht StPO 35. Aufl. § 260 Rdn. 7).
  • BGH, 02.06.1976 - IV ZR 101/75

    Zustandekommen eines Maklervertrags durch Schriftverkehr - Anspruch auf Zahlung

    Auszug aus BGH, 02.07.1981 - 1 StR 195/81
    Er setzt im allgemeinen voraus, daß der Vermittler mit den Parteien verhandelt, auf ihren Geschäftswillen einwirkt und ihre Abschlußbereitschaft fördert (vgl. für das Zivilrecht BGH MDR 1968, 405; BGH NJW 1976, 1844).
  • BGH, 20.02.1979 - 1 StR 670/78

    Unerlaubter Waffenhandel - Selbständiges Vermitteln von Waffen im Rahmen einer

    Auszug aus BGH, 02.07.1981 - 1 StR 195/81
    Für das Vermitteln des Erwerbs, Vertriebs oder Überlassens von Schußwaffen und Munition im Sinne von §§ 7 Abs. 1 Nr. 2, 53 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b des Waffengesetzes ist nach herrschender Meinung das Zustandekommen des Rechtsgeschäfts erforderlich (Potrykus in Erbs-Kohlhaas, § 7 WaffG Anm. 4 Buchst. d; Hinze Waffenrecht, § 7 WaffG Anm. 13; Apel Waffenrecht, 2. Aufl. § 7 WaffG Anm. 6 Buchst. f; vgl. auch BGH, Urteil vom 20.2.1979 - 1 StR 670/78).
  • BGH, 26.09.1979 - IV ZR 92/78

    Kausalität der Nachweistätigkeit eines Maklers für den später zustande gekommenen

    Auszug aus BGH, 02.07.1981 - 1 StR 195/81
    Der Begriff " Nachweis der Gelegenheit " setzt das Zusammenführen von Angebot und Nachfrage, d.h. die Benennung einer der Gegenseite bisher nicht bekannten und vertragsbereiten Person voraus (vgl. für das Zivilrecht BGH NJW 1980, 123).
  • BGH, 15.04.1980 - 1 StR 107/80

    Anstiftung durch einen polizeilichen agent provocateur - Überredung sich auf ein

    Auszug aus BGH, 02.07.1981 - 1 StR 195/81
    Wie das Landgericht zutreffend darlegt, hat der vom Bundeskriminalam eingesetzte Agent K. die durch das Rechtsstaatsprinzip gezogenen Grenzen tatprovozierenden Verhaltens nicht überschritten (vgl. BGH GA 1975, 333; BGH NJW 1980, 1761; BGH NStZ 1981, 70; BGH, Urteil vom 6. Februar 1981 - 2 StR 370/80).
  • BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80

    Lockspitzel Rauschgiftgeschäft - Verfahrenshindernis, Rechtsstaatsprinzip, Art.

    Auszug aus BGH, 02.07.1981 - 1 StR 195/81
    Wie das Landgericht zutreffend darlegt, hat der vom Bundeskriminalam eingesetzte Agent K. die durch das Rechtsstaatsprinzip gezogenen Grenzen tatprovozierenden Verhaltens nicht überschritten (vgl. BGH GA 1975, 333; BGH NJW 1980, 1761; BGH NStZ 1981, 70; BGH, Urteil vom 6. Februar 1981 - 2 StR 370/80).
  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.07.1981 - 1 StR 195/81
    Auf die Behauptung, der Tatrichter habe ein benutztes Beweismittel nicht voll ausgeschöpft, insbesondere einer Auskunftsperson nicht noch weitere Fragen gestellt, kann die Revision nicht gestützt werden (BGHSt 4, 125, 126; BGH bei Pfeiffer NStZ 1981, 96).
  • BGH, 07.02.1979 - 2 StR 523/78

    Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe als Vorraussetzung für

    Auszug aus BGH, 02.07.1981 - 1 StR 195/81
    Durch die Bezugnahme auf § 4 a KWKG ist zunächst klargestellt, daß sich das tatbestandsmäßige Handeln auf Kriegswaffen im Sinne von § 1 KWKG beziehen muß, die sich außerhalb des Bundesgebietes befinden und nicht in das Bundesgebiet eingeführt oder durch das Bundesgebiet durchgeführt werden sollen; falls die Waffen deutsches Gebiet berühren, haben gemäß § 4 a Abs. 3 KWKG die Bestimmungen der §§ 3 Abs. 3, 16 Abs. 1 Nr. 4 KWKG den Vorrang (zur Strafbarkeit des Vermittelns von Kriegswaffen, die sich im Inland befinden, vgl. BGH NJW 1979, 2113).
  • BGH, 06.12.1967 - VIII ZR 289/64

    Maklerlohn, Courtage, Vermittlungstätigkeit, Begriff, vermitteln,

    Auszug aus BGH, 02.07.1981 - 1 StR 195/81
    Er setzt im allgemeinen voraus, daß der Vermittler mit den Parteien verhandelt, auf ihren Geschäftswillen einwirkt und ihre Abschlußbereitschaft fördert (vgl. für das Zivilrecht BGH MDR 1968, 405; BGH NJW 1976, 1844).
  • RG, 19.05.1919 - III 141/19

    1. Unterliegt die Niederschlagung gemäß Verordnung des Rates der

  • RG, 21.05.1920 - V 36/20

    Zur Auslegung des § 1 Abs. 2 der BRVO. gegen den Schleichhandel vom 7. März 1918

  • BVerwG, 23.02.1962 - VII B 21.61

    Rechtsmittel

  • RG, 15.10.1906 - III 448/06

    Zum Begriffe der "Vermittlung" im Sinne des § 3 des Gesetzes, betr. die Wetten

  • RG, 01.10.1907 - V 535/07

    1. Ist im Anwendungsgebiete des Gesetzes über das Auswanderungswesen vom 9. Juni

  • RG, 09.02.1904 - 4666/03

    Sind Personen, welche gewerbsmäßig Rennwetten abschließen, verpflichtet, der

  • BGH, 09.06.1988 - 1 StR 225/88

    Kriegswaffen - Vertragsvermittlung - Vorbereitungshandlungen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Düsseldorf, 29.01.1993 - 1 Ws 10/93
    Ziel des Kriegswaffenkontrollgesetzes ist es, friedensgefährdende Handlungen zu verhindern, das deutsche Ansehen im Ausland zu schützen sowie die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten (vgl. BGH, in NStZ 1983, 172; Senatsbeschluß v. 15.12.1983 in NStZ 1987, 565; Pottmeyer, Kriegswaffenkontrollgesetz, Einl. Rdn. 63 ff m.N. und § 3 Rdn. 23 ff).

    Er hat deshalb aus dem Inland vermittelte Auslandsgeschäfte mit Kriegswaffen einer Kontrolle unterwerfen wollen (vgl. BT-Drucksache 8/1614 S. 14; BGH, in NStZ 1983, 172; Schünemann, in Krekeler, Tiedemann, Ulsenheimer, Weinmann, Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, Straftaten nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz, Anm. II. 3).

    Falls die Waffen deutschen Boden, mithin deutsches Hoheitsgebiet, berühren, hat eine Kontrolle nur noch über die §§ 22 a Abs. 1 Nr. 4, 3 Abs. 3 KWKG stattfinden sollen (vgl. BT-Drucksache 8/1614 S. 16; BGH in NStZ 1983, 172; Schulz, in NJW 1978, 1510).

  • BGH, 27.06.1993 - 1 StR 339/93

    Abgrenzung von Vorbereitungshandlungen und Tatversucht bei Taten nach dem

    Der Senat teilt nicht die verfassungsrechtlichen Bedenken, die einer der Verteidiger unter dem Gesichtspunkt der erforderlichen Bestimmtheit der Strafnorm und deren Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 25, 269, 285; 78, 374, 381 f.; BVerfG NJW 1993, 1909, 1910; 1911) gegen die hier angewendeten Vorschriften erhoben hat (ebenso BGH NStZ 1983, 172).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist auch das Verbrechen der unerlaubten Vermittlung eines Kriegswaffengeschäfts erst dann vollendet, wenn es - im Sinne einer tatsächlichen Einigung - zum Vertragsabschluß gekommen ist; das gilt unabhängig davon, ob der angestrebte Vertrag nach § 134 BGB nichtig wäre (BGH NStZ 1983, 172 sowie BGHR KWKG § 16 Abs. 1 Nr. 7 Nachweis 1; ebenso Steindorf in Erbs/Kohlhaas, StrNebenG § 22 a KWKG Anm. 2 g).

  • BGH, 19.08.1993 - 1 StR 411/93

    Strafbarkeit wegen versuchten Vermittelns eines Vertrags über den Erwerb einer

    In solchem Fall ist erst die Einfuhr genehmigungspflichtig (§ 3 Abs. 3 KWKG); die Einfuhr ohne Genehmigung ist strafbar (§ 22 a Abs. 1 Nr. 4 KWKG; vgl. BGH NStZ 1983, 172; BTDrucks. 8/1614 S. 16).

    Es bedarf in diesem Zusammenhang nicht der Entscheidung, ob das Vermitteln des Erwerbs oder des Überlassens einer Schußwaffe und der Versuch dieser Handlungen gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b WaffG und das Vermitteln eines Vertrags über solche Rechtsgeschäfte - und der Versuch - nach § 22 a Abs. 1 Nr. 7 KWKG in gleicher Weise auszulegen oder ob Unterschiede geboten sind (vgl. zu § 22 a - früher § 16 - Abs. 1 Nr. 7 KWKG: BGH NStZ 1983, 172; BGHR KWKG § 16 Abs. 1 Nr. 7 Versuch 1; BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 1988 - 3 StR 573/87; vom 17. Februar 1989 - 3 StR 468/88; vom 19. Januar 1990 - 2 StR 625/89).

  • BGH, 21.02.1996 - 3 StR 374/95

    Ungenehmigte Vermittlung eines Vertrags über den Erwerb oder das Überlassen

    Der Annahme vollendeter Tatbegehung (vgl. BGH NStZ 1983, 172 mit Anm. von Holthausen) steht nicht entgegen, daß ungeklärt ist, ob der den Feststellungen zufolge bindend abgeschlossene Vertrag tatsächlich auch durch die Lieferung der Waffen erfüllt worden ist.
  • BGH, 03.06.1982 - 1 StR 176/82

    Strafzumessung aufgrund des persönlichen Eindrucks allein Aufgabe des Tatrichters

    Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat dieses Urteil im Schuldspruch dahin geändert, daß der Angeklagte D. eines versuchten Verbrechens des nichtgenehmigten Abschlusses eines Vertrags über das Überlassen von Kriegswaffen schuldig ist, ferner im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, die Sache insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen und die weitergehende Revision verworfen (Urteil vom 2. Juli 1981 - 1 StR 195/81).
  • BGH, 12.02.1988 - 3 StR 573/87

    Abgabe ernstgemeinter konkreter Erklärungen als Beginn der Vertragsverhandlungen

    Vielmehr hat er ernstgemeinte konkrete Erklärungen abgegeben, die als Beginn der Vertragsverhandlungen anzusehen sind (vgl. Holthausen NStZ 1983, 173 a.E.; ferner BGH NStZ 1983, 172; BOHR KWKG § 16 Abs. 1 Nr. 7 Nachweis 1), und zwar jedenfalls mit der Übersendung seines konkretisierten Schreibens vom 5. Mai 1981 mit den vom Mitangeklagten M. erhaltenen Unterlagen und genauen Preisangaben über die spanische Flugabwehrkanone "Meroka" an die Botschaft der Republik Irak (UA S. 14).
  • BGH, 14.04.1987 - 1 StR 75/87

    Vollendung beim Erwerb von Kriegswaffen

    Doch hat die Strafkammer zum Nachteil des Angeklagten übersehen, daß nach der Rechtsprechung des Senats auch der Tatbestand des nicht genehmigten Nachweises der Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages über den Erwerb von Kriegswaffen (§ 16 Abs. 1 Nr. 7 KWKG) erst dann vollendet ist, wenn es zum Vertragsschluß gekommen ist (BGH NStZ 1983, 172).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht