Rechtsprechung
BGH, 02.07.1985 - 1 StR 280/85 |
Rangelei um Schußwaffe
Voraussetzungen, unter denen eine Strafmilderung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB wegen vorwerfbaren Alkoholgenusses versagt werden kann;
§ 213 2. Alt. StGB, minder schwerer Fall kann schon bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB zu bejahen sein (vgl. auch § 50 StGB)
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Alkoholbedingter Zustand verminderter Steuerungsfähigkeit - Voraussetzungen eines minder schweren Falls - Alkoholbedingte Einschränkung der Schuldfähigkeit - Versagung einer Strafmilderung - Versagung der Strafrahmenverschiebung zugunsten des Angeklagten wegen dessen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
StGB (1975) § 21, § 49 Abs. 1, § 213 (2. Alt.)
Annahme eines minder schweren Falls bei verminderter Schuldfähigkeit
Papierfundstellen
- NJW 1986, 793
- MDR 1985, 947
- NStZ 1985, 497 (Ls.)
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 24.07.2017 - GSSt 3/17
Tatrichterliche Ermessensentscheidung über Strafrahmenverschiebung bei …
Wendet das Tatgericht etwa wegen alkoholbedingter erheblich verminderter Schuldfähigkeit des Täters den nach § 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen an, darf es nach allgemeiner Meinung bei der Straffindung innerhalb dieses Strafrahmens in die Abwägung strafschärfend den Umstand mit einbeziehen, dass der Täter den Zustand schuldhaft herbeigeführt hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 1976 - 2 StR 101/76, BGHSt 26, 311, 312; ferner BGH, Urteile vom 21. Juli 1984 - 1 StR 330/84, NStZ 1984, 548; vom 9. Februar 2000 - 3 StR 392/99, NStZ-RR 2000, 166, 168; Beschluss vom 2. Juli 1985 - 1 StR 280/85, NJW 1986, 793, 794;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 1127;… Schnarr in Hettinger (Hrsg.), Reform des Sanktionenrechts, 2001, Bd. 1, S. 1, 43;… S/S/Stree/Kinzig, StGB, 29. Aufl., § 46 Rn. 49). - BGH, 20.12.2016 - 3 StR 63/15
Divergenzvorlage; schuldhaftes Sich-Berauschen als alleiniger Grund für die …
Wendet der Tatrichter wegen alkoholbedingter erheblich verminderter Schuldfähigkeit des Täters den nach § 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen an, darf er nach allgemeiner Meinung bei der Straffindung innerhalb dieses Strafrahmens in die Abwägung strafschärfend den Umstand mit einbeziehen, dass der Täter den Zustand schuldhaft herbeigeführt hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 1976 - 2 StR 101/76, BGHSt 26, 311, 312; ferner BGH, Urteile vom 21. Juli 1984 - 1 StR 330/84, NStZ 1984, 548; vom 9. Februar 2000 - 3 StR 392/99, NStZ-RR 2000, 166, 168; Beschluss vom 2. Juli 1985 - 1 StR 280/85, NJW 1986, 793, 794;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 1127; Schnarr in Hettinger (Hrsg.), Reform des Sanktionenrechts, 2001 S. 1, 43;… S/S/Stree/Kinzig, StGB, 29. Aufl., § 46 Rn. 49). - BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86
Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe
Für den Fall, daß die Strafkammer eine vorverlagerte Schuld nicht nachweisen kann und von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit infolge Alkoholeinflusses auszugehen hat, kann im Hinblick auf die mitgeteilten Vorverurteilungen (UA 6) die Strafmilderung gemäß §§ 21, 49 StGB gegebenenfalls versagt werden, wenn der Angeklagte, der seine erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß selbst herbeigeführt hat, dazu neigt, nach Alkoholgenuß Straftaten zu begehen, und wenn er sich dieser Neigung bewußt gewesen ist oder doch hätte bewußt sein können (BGH MDR 1985, 947; BGH NStZ 1986, 114, 115; BGH Beschluß vom 18. Juni 1985 - 4 StR 232/85).
- BGH, 03.07.1986 - 4 StR 199/86
Verurteilung wegen Diebstahls - Beurteilung der Vollendung einer Wegnahmehandlung …
Für den Fall, daß die Strafkammer eine vorverlagerte Schuld nicht nachweisen kann und von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit infolge Alkoholeinflusses auszugehen hat, kann im Hinblick auf die mitgeteilten Vorverurteilungen die Strafmilderung gemäß §§ 21, 49 StGB gegebenenfalls versagt werden, wenn der Angeklagte, der seine erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß selbst herbeigeführt hat, dazu neigt, nach Alkoholgenuß Straftaten zu begehen, und wenn er sich dieser Neigung bewußt gewesen ist oder doch hätte bewußt sein können (BGH MDR 1985, 947; BGH NStZ 1986, 114, 115; BGH, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 15.12.1987 - 1 StR 498/87
Annahme eines selbstverschuldeten Affekts
Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Ablehnung einer Strafmilderung unter dem Gesichtspunkt, der Täter habe den Zustand verminderter Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß vorwerfbar selbst herbeigeführt, nur dann rechtsfehlerfrei begründet ist, wenn der Angeklagte nach Alkoholgenuß zu Verhaltensweisen neigt, die der begangenen Tat entsprechen, und er sich dieser Neigung bewußt war oder doch hätte bewußt sein können (BGH MDR 1985, 947 m.w.N.; NStZ 1986, 114, 115;… BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 1, 3, 6 und 9). - BGH, 28.10.1985 - 3 StR 189/85
Prüfung des Infragekommens einer Strafmilderung unter Bezugnahme auf die …
Hat der Täter jedoch seine erheblich verminderte Schuldfähigkeit etwa durch Alkoholgenuß selbst herbeigeführt, so kann die Strafmilderung versagt werden, wenn der Täter die Neigung hatte, nach Alkoholgenuß Straftaten zu begehen und wenn er sich dieser Neigung bewußt war oder doch hätte bewußt sein können (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1972, 570; BGH bei Holtz MDR 1977, 982; BGH , Beschluß vom 18. Juni 1985 - 4 StR 232/85 - ;Urteil vom 2. Juli 1985 - 1 StR 280/85). - BGH, 12.10.1993 - 1 StR 500/93
wütender Hausierer - §§ 211, 21 StGB, Absehen von Strafmilderung wegen …
Hat der Täter unter Alkoholeinwirkung gehandelt, so kann eine Milderung des Strafrahmens versagt werden, wenn er die Neigung hatte, nach Alkoholgenuß Straftaten zu begehen, und wenn er sich dieser Neigung bewußt war oder hätte bewußt sein können (st. Rspr., vgl. BGH MDR 1985, 947 = NJW 1986, 793 [LG Niedersachsen 16.03.1984 - 6 O 58/84] sowie NStZ 1986, 114, 115). - BGH, 30.10.1986 - 4 StR 501/86
Milderung des Strafrahmens bei alkoholbedingter Verminderung der Schuldfähigkeit, …
Hat ein Täter seine erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß selbst herbeigeführt, kann die Herabsetzung des Regelstrafrahmens dann unangemessen sein, wenn er die Neigung hatte, unter Alkoholeinfluß Straftaten zu begehen und wenn er sich dieser Neigung bewußt war oder doch hätte bewußt sein können (BGH, Beschlüsse vom 24. März 1972 - 2 StR 413/71 - bei Dallinger MDR 1972, 570 und vom 18. Juni 1985 - 4 StR 232/85; BGH MDR 1985, 947; vgl. auch BVerfG in DRiZ 1979, 55, 56). - BGH, 08.10.1986 - 3 StR 368/86
Anforderungen an die Erörterung von sog. vertypten Strafmilderungsgründen in den …
Nach ständiger Rechtsprechung erfordert das Vorliegen eines sogenannten gesetzlich "vertypten" Milderungsgrundes (vgl. BGH MDR 1980, 241), insbesondere des § 21 StGB, bei der Strafrahmenwahl grundsätzlich zunächst die Prüfung, ob wegen eines solchen Milderungsgrundes ein minder schwerer Fall gegeben oder ob der Regelstrafrahmen gemäß § 49 Abs. 1 StGB zu mildern ist (BGH NStZ 1984, 118 und 357; NStZ 1985, 453) oder ob eine Strafrahmenmilderung versagt wird (vgl. für die Fälle der alkoholbedingt erheblich verminderten Schuldfähigkeit BGH JR 1986, 336, 337 = MDR 1985, 947). - BGH, 10.06.1998 - 5 StR 89/98
Verurteilung wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafesowie die Anordnung der …
Zwar kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Strafrahmenverschiebung nach den §§ 21, 49 StGB abgelehnt werden, wenn der Täter schon früher unter Alkoholeinfluß straffällig geworden ist und deshalb wußte, daß er in einem solchen Zustand zu Straftaten neigt, ihm die Alkoholaufnahme also als schulderhöhender Umstand angelastet werden kann (BGH MDR 1985, 947 [BGH 02.07.1985 - 1 StR 280/85];… BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 14). - BGH, 06.04.1995 - 5 StR 106/95
Rausch - Rauschzustand - Vollrausch - Schuldfähigkeit - Schuldunfähigkeit - …
- BGH, 09.03.1989 - 4 StR 55/89
Strafbarkeit wegen Totschlags in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei - …
- BGH, 16.01.1996 - 1 StR 615/95
Anrechnung von in Frankreich verbüßter Auslieferungshaft
- BGH, 30.10.1985 - 3 StR 387/85
Annahme eines minder schweren Falles bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 …
- BGH, 17.09.1985 - 2 StR 486/85
Zurückweisung einer revisionsrechtlichen Verfahrensrügen mangels Ausführungen - …