Rechtsprechung
BGH, 02.07.1997 - StB 24/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- HRR Strafrecht
§ 99 Abs. 1 StGB; § 234a StGB
Verwirklichung des Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit durch ehemalige Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS); Tatbestand der Verschleppung im Sinne von § 234a StGB - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 99
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 43, 125
- NJW 1997, 2609
- NStZ 1997, 490 (Ls.)
- NJ 1997, 548
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91
DDR-Spione
Auszug aus BGH, 02.07.1997 - StB 24/96
Für sie würden die Grundsätze der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 92, 277, 335 f. gelten, denen auch nicht der Umstand widerspreche, daß sich die Angeschuldigte zweimal (Juli 1985 und März/April 1987) zu privaten Verwandtenbesuchen in der Bundesrepublik aufgehalten habe.Jedenfalls greifen aber für diesen Tatabschnitt ab April 1987 nach dem letzten Westbesuch die Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts über ein Verfolgungshindernis (BVerfGE 92, 277, 335) unmittelbar ein.
- BGH, 26.02.1997 - 3 StR 525/96
Geheimdienstliche Agententätigkeit für das MfS (tatbestandliche Handlungseinheit; …
Auszug aus BGH, 02.07.1997 - StB 24/96
Nach § 78 a StGB beginnt die Verjährungsfrist mit der Beendigung der Tat, die bei der geheimdienstlichen Agententätigkeit, einem Fall tatbestandlicher Handlungseinheit (BGHSt 42, 215), erst mit dem endgültigen Abbruch der geheimdienstlichen Beziehung eintritt (BGH NJW 1997, 1715, zum Abdruck in BGHSt bestimmt). - BGH, 07.08.1996 - 3 StR 318/96
Ausüben einer geheimdienstlichen Tätigkeit kein Dauerdelikt
Auszug aus BGH, 02.07.1997 - StB 24/96
Nach § 78 a StGB beginnt die Verjährungsfrist mit der Beendigung der Tat, die bei der geheimdienstlichen Agententätigkeit, einem Fall tatbestandlicher Handlungseinheit (BGHSt 42, 215), erst mit dem endgültigen Abbruch der geheimdienstlichen Beziehung eintritt (BGH NJW 1997, 1715, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
- BGH, 29.04.1994 - 3 StR 528/93
Politische Verdächtigung eines DDR-Bürgers durch einen DDR-Bürger (Anzeige einer …
Auszug aus BGH, 02.07.1997 - StB 24/96
Bei solchen offensichtlich in schwerwiegender Weise gegen die Menschenrechte verstoßenden Verbrechen bedarf es einer einschränkenden Auslegung, wie sie der Senat zur politischen Verdächtigung nach § 241 a StGB entwickelt hat (BGHSt 40, 125, 135), nicht. - BGH, 18.10.1995 - 3 StR 324/94
Verfolgbarkeit von Mitarbeitern des MfS der DDR nach der Wiedervereinigung für …
Auszug aus BGH, 02.07.1997 - StB 24/96
Der zugrundeliegende Lebenssachverhalt ist - anders als in dem in BGHSt 41, 292, 297 entschiedenen Fall - im Anklagesatz vollständig enthalten und wird vom Verfolgungswillen der Staatsanwaltschaft erfaßt. - BGH, 05.07.1972 - 3 StR 4/71
Aufhebung eines Urteils - Zurückverweisung einer Sache an ein Oberlandesgericht - …
Auszug aus BGH, 02.07.1997 - StB 24/96
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu solchen einmaligen Befragungen durch Organe der DDR kommt es auf eine Gesamtwertung des Verhaltens des Befragten an, insbesondere inwieweit er sich zur Vermeidung von Nachteilen einer solchen Befragung nicht entziehen konnte und ob er dabei von sich aus bereitwillig über die von ihm geforderten Angaben hinaus Erkenntnisse offenbart hat (BGHSt 24, 369, 373; 30, 294, 297). - BGH, 07.03.1984 - 3 StR 550/83
Verurteilung wegen politischer Verdächtigung - Verfahrenshindernis der …
Auszug aus BGH, 02.07.1997 - StB 24/96
Die Verjährungsfrist beträgt nach § 78 Abs. 3 Nr. 2 StGB zwanzig Jahre und ist noch nicht abgelaufen, auch wenn man von einem Fristbeginn gemäß § 78 a StGB mit dem Zeitpunkt der Einreise der Fluchthelfer in die DDR im Januar 1974 ausgeht (vgl. BGHSt 32, 293 f. zum Verjährungsbeginn bei § 241 a StGB), da mit der Anordnung der Beschuldigtenvernehmung zu diesen Tatvorwürfen am 8. Juli 1993 nach § 78 c Abs. 1 Nr. 1 StGB die Verjährung unterbrochen worden ist. - BGH, 10.04.1992 - 3 StR 550/91
Verbindung der Verbrechen des versuchten Mordes und der Herbeiführung einer …
Auszug aus BGH, 02.07.1997 - StB 24/96
Die beiden Verschleppungshandlungen stehen zueinander im Verhältnis der Tatmehrheit, da ein in Tateinheit konkurrierendes Vergehen der geheimdienstlichen Agententätigkeit nicht die Kraft hat, die beiden mit wesentlich höherer Strafe bedrohten Verbrechen zu einer Tat zu verklammern (vgl. BGHSt 31, 29, 31; BGHR StGB § 129 a Konkurrenzen 4; KG NJW 1989, 1373, 1374). - BGH, 13.10.1993 - 5 StR 570/93
Verwerfung der Revision
Auszug aus BGH, 02.07.1997 - StB 24/96
Die Ermittlungs- und Strafmaßnahmen der DDR-Organe gegen Fluchthelfer wegen "staatsfeindlichen Menschenhandels" nach § 105 Abs. 1 StGB-DDR stellen grundsätzlich eine im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen stehende Verfolgung aus politischen Gründen dar (vgl. zur Anwendbarkeit des § 234 a Abs. 1 StGB auf die Verschleppung von Fluchthelfern LG Berlin, NJ 1993, 518 f., bestätigt durch Beschluß des BGH vom 13. Oktober 1993 gemäß § 349 Abs. 2 StPO - 5 StR 570/93). - BGH, 09.12.1981 - 3 StR 352/81
Geheimdienstliche Tätigkeit - Abgrenzung - Ausforschung
Auszug aus BGH, 02.07.1997 - StB 24/96
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu solchen einmaligen Befragungen durch Organe der DDR kommt es auf eine Gesamtwertung des Verhaltens des Befragten an, insbesondere inwieweit er sich zur Vermeidung von Nachteilen einer solchen Befragung nicht entziehen konnte und ob er dabei von sich aus bereitwillig über die von ihm geforderten Angaben hinaus Erkenntnisse offenbart hat (BGHSt 24, 369, 373; 30, 294, 297). - BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81
Erschießung - § 212, WaffenG, § 52 StGB, Dauerdelikt, Klammerwirkung, …