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   BGH, 02.07.2009 - IX ZR 51/07   

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BGH, 02.07.2009 - IX ZR 51/07 (https://dejure.org/2009,11100)
BGH, Entscheidung vom 02.07.2009 - IX ZR 51/07 (https://dejure.org/2009,11100)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - IX ZR 51/07 (https://dejure.org/2009,11100)
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  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BGH, 02.07.2009 - IX ZR 51/07
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfGE 47, 182, 189 ; 65, 293, 295 ; 70, 288, 293 ; 86, 133, 145 f ; BGH, Urt. v. 3. Mai 2007 - IX ZR 189/02, NJW-RR 2007, 1367 Rn. 8).
  • BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85

    Anwaltsnotar - Sozietät - Steuerberater - Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus BGH, 02.07.2009 - IX ZR 51/07
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt aber nicht die Pflicht der Gerichte, der von der Partei gewünschten Beweiswürdigung zu folgen (BVerfGE 80, 269, 286; 87, 1, 33; BVerfG NJW 2005, 3345, 3346) .
  • BGH, 03.05.2007 - IX ZR 189/02

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus BGH, 02.07.2009 - IX ZR 51/07
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfGE 47, 182, 189 ; 65, 293, 295 ; 70, 288, 293 ; 86, 133, 145 f ; BGH, Urt. v. 3. Mai 2007 - IX ZR 189/02, NJW-RR 2007, 1367 Rn. 8).
  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 85/04

    Frage der Verfassungsmäßigkeit von § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO

    Auszug aus BGH, 02.07.2009 - IX ZR 51/07
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt aber nicht die Pflicht der Gerichte, der von der Partei gewünschten Beweiswürdigung zu folgen (BVerfGE 80, 269, 286; 87, 1, 33; BVerfG NJW 2005, 3345, 3346) .
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 02.07.2009 - IX ZR 51/07
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfGE 47, 182, 189 ; 65, 293, 295 ; 70, 288, 293 ; 86, 133, 145 f ; BGH, Urt. v. 3. Mai 2007 - IX ZR 189/02, NJW-RR 2007, 1367 Rn. 8).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BGH, 02.07.2009 - IX ZR 51/07
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfGE 47, 182, 189 ; 65, 293, 295 ; 70, 288, 293 ; 86, 133, 145 f ; BGH, Urt. v. 3. Mai 2007 - IX ZR 189/02, NJW-RR 2007, 1367 Rn. 8).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 02.07.2009 - IX ZR 51/07
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfGE 47, 182, 189 ; 65, 293, 295 ; 70, 288, 293 ; 86, 133, 145 f ; BGH, Urt. v. 3. Mai 2007 - IX ZR 189/02, NJW-RR 2007, 1367 Rn. 8).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BGH, 02.07.2009 - IX ZR 51/07
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt aber nicht die Pflicht der Gerichte, der von der Partei gewünschten Beweiswürdigung zu folgen (BVerfGE 80, 269, 286; 87, 1, 33; BVerfG NJW 2005, 3345, 3346) .
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