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   BGH, 02.07.2012 - AnwZ (Brfg) 57/11   

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BGH, 02.07.2012 - AnwZ (Brfg) 57/11 (https://dejure.org/2012,18924)
BGH, Entscheidung vom 02.07.2012 - AnwZ (Brfg) 57/11 (https://dejure.org/2012,18924)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 2012 - AnwZ (Brfg) 57/11 (https://dejure.org/2012,18924)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 S 1 BRAO, § 43c Abs 1 S 1 BRAO, § 43 Abs 2 VwVfG
    Anwaltliches Berufsrecht: Erlöschen der Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung nach bestandskräftigem Zulassungswiderruf

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erledigung der Befugnis eines Rechtsanwalts zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung bei Erlöschen der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • Anwaltsblatt

    § 13 BRAO, § 14 BRAO, § 43 BRAO, § 43 VwVfG
    Fachanwaltstitel lebt nicht wieder auf: weg ist weg

  • rewis.io

    Anwaltliches Berufsrecht: Erlöschen der Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung nach bestandskräftigem Zulassungswiderruf

  • BRAK-Mitteilungen

    Kein Wiederaufleben einer Fachanwaltsbezeichnung nach Widerruf der Rechtsanwaltszulassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 32 Abs. 1 S. 1; VwVfG § 43 Abs. 2
    Erledigung der Befugnis eines Rechtsanwalts zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung bei Erlöschen der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nur ein zugelassener Rechtsanwalt kann Fachanwalt sein!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Fachanwalt mehr nach Wiederzulassung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Befugnis eines Rechtsanwalts zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung erledigt sich bei Erlöschen der Zulassung

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)

    BRAO §§ 32 Abs. 1 S. 1, 43 c Abs. 1 S. 1; VwVfG § 43 Abs. 2; FAO § 3
    Untergang einer Fachanwaltsbezeichnung bei Widerruf der Zulassung ohne gesonderten Widerruf der Fachanwaltserlaubnis

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mit dem Widerruf der Anwaltszulassung ist auch der Fachanwaltstitel Geschichte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf der Anwaltszulassung: Fachanwaltstitel weg?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nur ein zugelassener Rechtsanwalt kann Fachanwalt sein! (IBR 2013, 1074)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 177
  • AnwBl 2012, 846
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.04.2005 - AnwZ (B) 31/04

    Führung einer Fachanwaltsbezeichnung

    Auszug aus BGH, 02.07.2012 - AnwZ (Brfg) 57/11
    Namentlich § 3 FAO verdeutlicht die essentielle Bedeutung praktischer anwaltlicher Tätigkeit für das Führen der Fachanwaltsbezeichnung im Interesse der Rechtsuchenden (vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. April 2005 - AnwZ (B) 31/04, NJW 2005, 1943, 1944; Urteil vom 10. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 9/11, NJW-RR 2012, 298 Rn. 14).
  • BGH, 10.10.2011 - AnwZ (Brfg) 9/11

    Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung: Verlängerung des Referenzzeitraums bei

    Auszug aus BGH, 02.07.2012 - AnwZ (Brfg) 57/11
    Namentlich § 3 FAO verdeutlicht die essentielle Bedeutung praktischer anwaltlicher Tätigkeit für das Führen der Fachanwaltsbezeichnung im Interesse der Rechtsuchenden (vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. April 2005 - AnwZ (B) 31/04, NJW 2005, 1943, 1944; Urteil vom 10. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 9/11, NJW-RR 2012, 298 Rn. 14).
  • BVerwG, 19.04.2011 - 1 C 2.10

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsberechtigung; Niederlassungserlaubnis;

    Auszug aus BGH, 02.07.2012 - AnwZ (Brfg) 57/11
    Die Erledigung eines Verwaltungsakts tritt unter anderem ein, wenn er nicht mehr geeignet ist, rechtliche Wirkungen zu erzeugen (vgl. BVerwGE 139, 337, 340 f. Rn. 14 m.w.N.; siehe auch Sachs in/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl., § 43 Rn. 204 ff.; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Aufl., § 43 Rn. 41).
  • AGH Bayern, 13.07.2011 - BayAGH I - 9/10

    Anwaltsgerichtsverfahren: Nachschieben von Fällen zu einem Fachanwaltsantrag im

    Auszug aus BGH, 02.07.2012 - AnwZ (Brfg) 57/11
    Mit Blick darauf ist auch keine durchgreifend bedenkliche Ungleichbehandlung etwa im Vergleich zu Rechtsanwälten gegeben, die bei fortwährender anwaltlicher Tätigkeit und weiter gepflogener Fortbildung einige Zeit nicht auf dem jeweiligen Fachgebiet tätig sind (im Ergebnis ebenso Offermann-Burckart, BRAK-Mitt. 2011, 296).
  • BVerfG, 22.10.2014 - 1 BvR 1815/12

    Verpflichtung zum Neuerwerb einer Fachanwaltsbezeichnung bei Wiederzulassung zur

    Der Bescheid der Rechtsanwaltskammer Hamm vom 7. April 2010 - FA-VwR -, das Urteil des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 27. Juli 2011 - 1 AGH 22/11 - und das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 2. Juli 2012 - AnwZ (Brfg) 57/11 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.
  • BGH, 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 56/15

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Verzicht des Rechtsanwalts auf die ihm

    Allerdings verliert der Rechtsanwalt die ihm verliehene Befugnis zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung im Falle eines Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (§ 14 Abs. 2 BRAO) mit der Bestandskraft dieses Widerrufs und dem damit einhergehenden Erlöschen der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (§ 13 BRAO), ohne dass es hierfür eines rechtsgestaltenden Aktes in Form eines Widerrufs der Erlaubnis nach § 43c Abs. 4 Satz 2 BRAO bedarf (Senatsurteile vom 2. Juli 2012 - AnwZ (Brfg) 57/11, NJW-RR 2013, 177 Rn. 4 f. mwN; vom 11. Januar 2016 - AnwZ (Brfg) 49/14, AnwBl. 2016, 437 Rn. 5).

    Der auf diese Weise wirksam erklärte Verzicht führt - wenn nicht das Gesetz, wie etwa in § 14 Abs. 2 Nr. 4 BRAO, weitergehende Anforderungen beinhaltet - unmittelbar zum Verlust beziehungsweise zum Erlöschen der von ihm betroffenen öffentlich-rechtlichen Rechtsposition (vgl. BVerwGE 84, 209, 211 f.; BVerwG, NVwZ-RR 2013, aaO Rn. 28; OVG Saarlouis, NVwZ 1984, 657, 658; Kopp/Ramsauer, aaO Rn. 50; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, aaO Rn. 29) mit der Folge, dass der diese Rechtsposition vermittelnde Verwaltungsakt "auf andere Weise" gemäß § 43 Abs. 2 VwVfG erledigt ist und damit - ohne weiteren rechtsgestaltenden Akt, wie hier etwa in Gestalt eines Widerrufs der Fachanwaltsbefugnis - seine äußere und innere Wirksamkeit verliert (vgl. Senatsurteile vom 2. Juli 2012 - AnwZ (Brfg) 57/11, NJW-RR 2013, 177 Rn. 4 f. mwN; vom 11. Januar 2016 - AnwZ (Brfg) 49/14, AnwBl. 2016, 437 Rn. 5; BVerwG, NVwZ 1998, aaO; BVerwGE 139, aaO Rn. 13, 15).

  • BGH, 11.01.2016 - AnwZ (Brfg) 49/14

    Fachanwaltsbezeichnung: Neuverleihung nach Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Die gegen das Urteil eingelegte Berufung hat der Senat mit Urteil vom 2. Juli 2012 (AnwZ (Brfg) 57/11, BRAK-Mitt. 2012, 242) zurückgewiesen.

    a) Der Senat hält an seiner - von Verfassungs wegen nicht zu beanstandenden (vgl. BVerfG, NJW 2015, 394 Rn. 25, 26) - Auffassung fest, dass die der Klägerin erteilte Befugnis zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung mit der Bestandskraft des Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ihre Wirksamkeit verloren hat und nach etwaiger erneuter Zulassung nicht wieder aufleben kann (vgl. im Einzelnen Senatsbeschluss vom 2. Juli 2012 - AnwZ (Brfg) 57/11, aaO Rn. 4 ff.).

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