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   BGH, 02.07.2014 - VIII ZR 298/13   

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https://dejure.org/2014,19679
BGH, 02.07.2014 - VIII ZR 298/13 (https://dejure.org/2014,19679)
BGH, Entscheidung vom 02.07.2014 - VIII ZR 298/13 (https://dejure.org/2014,19679)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 2014 - VIII ZR 298/13 (https://dejure.org/2014,19679)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 535 BGB
    Wohnraummiete: Konkludente Annahme des Angebots des Vermieters auf Gebrauchsüberlassung der um einen Anbau erweiterten Wohnfläche gegen Zahlung einer erhöhten Miete

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Konkludente Annahme des Angebots des Vermieters auf Gebrauchsüberlassung der erweiterten Wohnfläche gegen Zahlung einer erhöhten Nettomiete durch Nutzung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Konkludente Annahme einer angebotenen Vertragsänderung durch Nutzung

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Konkludente Annahme des Angebots des Vermieters auf Gebrauchsüberlassung der um einen Anbau erweiterten Wohnfläche gegen Zahlung einer erhöhten Miete

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 558
    Konkludente Annahme des Angebots des Vermieters auf Gebrauchsüberlassung der erweiterten Wohnfläche gegen Zahlung einer erhöhten Nettomiete durch Nutzung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungsteil wieder aufgebaut: Anspruch auf Mietzahlung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Nutzung erweiterter Wohnfläche führt zu Mietvertrag

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Nutzung erweiterter Wohnfläche führt zu Mietvertrag

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Konkludenter Vertragsschluss bei zusätzlicher Nutzung eines wieder errichteten Anbaus? (IMR 2015, 5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2015, 13
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88

    Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter

    Auszug aus BGH, 02.07.2014 - VIII ZR 298/13
    Eine dem Erklärenden - wie hier - zurechenbare objektive Bedeutung seines Verhaltens hat aus der Sicht des Erklärungsgegners Vorrang vor einem etwa entgegenstehenden Willen des Erklärenden (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juni 1984 - IX ZR 66/83, BGHZ 91, 324, 329 ff.; vom 2. November 1989 - IX ZR 197/88, BGHZ 109, 171, 177).
  • BGH, 07.06.1984 - IX ZR 66/83

    Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein

    Auszug aus BGH, 02.07.2014 - VIII ZR 298/13
    Eine dem Erklärenden - wie hier - zurechenbare objektive Bedeutung seines Verhaltens hat aus der Sicht des Erklärungsgegners Vorrang vor einem etwa entgegenstehenden Willen des Erklärenden (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juni 1984 - IX ZR 66/83, BGHZ 91, 324, 329 ff.; vom 2. November 1989 - IX ZR 197/88, BGHZ 109, 171, 177).
  • BGH, 31.01.2018 - VIII ZR 39/17

    Unmittelbarer Rückforderungsanspruch eines Jobcenters gegen Vermieter wegen

    Diese Auslegung des vom Berufungsgericht festgestellten Verhaltens der Mieter kann der Senat selbst vornehmen, da das Berufungsgericht eine Auslegung unter diesem Blickwinkel unterlassen hat und weitere Feststellungen nicht erforderlich sind (vgl. Senatsurteile vom 9. Mai 2007- VIII ZR 347/06, NJW 2007, 2843 Rn. 13; vom 9. Oktober 2013 - VIII ZR 22/13, WuM 2013, 734 Rn. 11; vom 2. Juli 2014 - VIII ZR 298/13, WuM 2014, 546 Rn. 12).
  • LG München I, 20.01.2016 - 15 S 3363/15

    Modernisierungsvereinbarung als Haustürgeschäft, deren Widerruf und dessen Folgen

    Jedenfalls im Rahmen einer ordnungsgemäßen Modernisierung nach §§ 555 a BGB ff (bzw. § 554 BGB a.F.) ändert sich mit der Durchführung der Modernisierungsmaßnahmen der vertragsgemäße Zustand der Mietsache; der veränderte bauliche Zustand ist Vertragsgegenstand geworden (Schmidt-Futterer/Eisenschmid, 12. Aufl. 2015, vor §§ 555 a - 555 f BGB, Rn. 8; ders. § 555 b BGB, Rn. 11 ff; Lehmann-Richter, NZM 2011, 572; offengelassen BGH WuM 2008, 219 und BGH WuM 2014, 546).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten ist durch die Zahlung des - unwirksam vereinbarten - Erhöhungsbetrages auch kein konkludentes Vertragsverhältnis zustande gekommen (vgl. zum konkludenten Abschluss BGH WuM 2014, 546; WuM 2005, 518; ablehnend allein bei Zahlung der erhöhten Miete durch den Mieter Staudinger/Emmerich, Neubearbeitung 2014, § 559 BGB, Rn. 44).

  • BGH, 20.03.2018 - VIII ZR 71/17

    Nichterfüllung der Meldepflicht des Anlagenbetreibers gegenüber der

    Dies kann der Senat auch dann selbst entscheiden, wenn es sich bei der "Abrechnungsvereinbarung" nicht um einen Formularvertrag (vgl. hierzu Senatsurteil vom 5. Oktober 2016 - VIII ZR 223/15, juris Rn. 39 mwN), sondern um eine Individualvereinbarung handeln sollte, da das Berufungsgericht die Auslegung dieser Vereinbarung unterlassen hat und weitere tatsächliche Feststellungen weder erforderlich noch zu erwarten sind (vgl. Senatsurteile vom 28. April 2004 - VIII ZR 178/03, NZM 2004, 545 unter II 1 b mwN; vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 217/06, juris Rn. 21 mwN; vom 2. Juli 2014 - VIII ZR 298/13, WuM 2014, 546 Rn. 12).
  • LG Köln, 29.01.2020 - 9 S 80/18

    Mietminderung wegen Verkleinerung des Fahrradkellers

    Anders als in der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 02.07.2014 - VIII ZR 298/13, - juris) ist es vorliegend weder zu einer ausdrücklichen noch zu einer konkludenten Vereinbarung über die Soll-Beschaffenheit der Mietsache gekommen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2014 - L 2 AS 1361/14

    Prozesskostenhilfe-Beschwerdeverfahren

    PKH für das Beschwerdeverfahren kann nicht beansprucht werden, denn unter Prozessführung im Sinne von § 114 ZPO ist nur das eigentliche Streitverfahren, nicht aber das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren zu verstehen (siehe: BGH Beschluss vom 08.06.2014 - VI ZB 49/03 unter Verweis auf den Beschluss vom 30.05.1984 - VIII ZR 298/13).
  • AG Köln, 01.03.2018 - 221 C 302/17
    Für eine Änderung der Sollbeschaffenheit spricht auch nicht die von dem Klägerin zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 02. Juli 2014 - VIII ZR 298/13 -, Rn. 13, juris).
  • AG Hamburg-Altona, 11.05.2015 - 314a C 210/14

    Mietzinsforderung nach Wohnflächenvergrößerung

    Zwar nimmt eine Mieterin unter Umständen, wenn ein konkretes Angebot des Vermieters auf Gebrauchsüberlassung einer neu geschaffenen Wohnfläche gegen Zahlung erhöhter Mietzinses besteht, dieses Angebot konkludent durch Nutzung der neuen Wohnfläche an (vgl. BGH, Urteil vom 02. Juli 2014, VIII ZR 298/13 - juris).
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