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   BGH, 02.07.2020 - 4 StR 678/19   

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https://dejure.org/2020,24855
BGH, 02.07.2020 - 4 StR 678/19 (https://dejure.org/2020,24855)
BGH, Entscheidung vom 02.07.2020 - 4 StR 678/19 (https://dejure.org/2020,24855)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 2020 - 4 StR 678/19 (https://dejure.org/2020,24855)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 177 Abs 5 Nr 3 StGB

  • IWW

    § 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB, § ... 64 StGB, § 176 Abs. 1, § 177 Abs. 1 StGB, § 177 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 2 StGB, § 344 Abs. 1 StPO, § 177 Abs. 5 StGB, § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB, Abs. 2 StGB, § 177 StGB, § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB, 2 StGB, § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 177 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 StGB, §§ 176, 176a StGB, §§ 176 ff. StGB, § 177 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 StGB, § 177 Abs. 5 Nr. 2 StGB, § 177 Abs. 5 Nr. 1 und Nr. 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Verurteilung wegen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern; Auslegung der Qualifikation des § 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB dahingehend, dass allein die objektive Schutzlosigkeit des Tatopfers ausreichend ist; Im Hinblick auf § 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB bedarf es keiner ...

  • rewis.io
  • bghst-wolterskluwer

    StGB § 177 Abs. 5 Nr. 3
    Schutzlose Lage im Sinne des § 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 5 Nr. 1 und Nr. 3 ; StGB § 64
    Revision gegen die Verurteilung wegen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern; Auslegung der Qualifikation des § 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB dahingehend, dass allein die objektive Schutzlosigkeit des Tatopfers ausreichend ist; Im Hinblick auf § 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB bedarf es keiner ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Sexuelle Nötigung: Ausnutzen schutzloser Lage

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StGB: "Ausnutzen einer schutzlosen Lage”

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der sexuelle Übergriff - unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage

  • lto.de (Kurzinformation)

    Reformiertes Sexualstrafrecht: Begriff der "schutzlosen Lage" bemisst sich rein objektiv

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Missbrauchsopfer auch ohne Nötigung schutzlos

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 65, 62
  • NStZ 2020, 662
  • StV 2021, 298
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 10.10.2018 - 4 StR 311/18

    Sexuelle Nötigung (kein Finalzusammenhang zwischen Gewaltanwendung und Vornahme

    Auszug aus BGH, 02.07.2020 - 4 StR 678/19
    (1) Der Senat hat bereits entschieden, dass für die Verwirklichung des Qualifikationstatbestands des § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB - dem gesetzlichen Schutzkonzept entsprechend, jede Missachtung des entgegenstehenden erkennbaren Willens des Tatopfers zu pönalisieren - der nötigende Einsatz von Gewalt nicht erforderlich ist; es genügt, dass der Täter zwischen Versuchsbeginn und Beendigung des sexuellen Übergriffs Gewalt gegen das Tatopfer anwendet Eines Finalzusammenhangs zwischen Gewaltanwendung und Vornahme bzw. Duldung der sexuellen Handlung bedarf es nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - 4 StR 311/18, BGHSt 63, 220, 225).

    Diese Feststellungen hätten zur Prüfung der Frage drängen müssen, ob hierin (auch) eine Gewaltanwendung im Sinne des § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB liegt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - 4 StR 311/18, BGHSt 63, 220).

    § 177 Abs. 5 Nr. 1 und Nr. 3 StGB treten nicht im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter § 177 Abs. 5 Nr. 2 StGB zurück, sondern stehen gleichrangig nebeneinander (BGH, Urteil vom 9. Januar 2020 - 5 StR 333/19, Rn. 45; Beschlüsse vom 10. Oktober 2018 - 4 StR 311/18, NStZ 2019, 516, 518; vom 12. Januar 2011 - 1 StR 580/10, NStZ 2011, 274; Urteil vom 3. November 1998 - 1 StR 521/98, BGHSt 44, 228, 230).) C.

  • BGH, 03.11.1998 - 1 StR 521/98

    Stellung der Alternative des "Ausnutzens einer Lage"

    Auszug aus BGH, 02.07.2020 - 4 StR 678/19
    Diese Voraussetzungen hat die Rechtsprechung regelmäßig als gegeben angesehen, wenn sich das Opfer dem überlegenen Täter allein gegenübersieht und auf fremde Hilfe nicht rechnen kann (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1998 - 1 StR 521/98, BGHSt 44, 228, 232; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 2 StR 248/99, BGHSt 45, 253, 255).

    Eine gänzliche Beseitigung jeglicher Verteidigungsmöglichkeiten ist nicht vorausgesetzt (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1998 - 1 StR 521/98, BGHSt 44, 228, 232; Urteil vom 20. Oktober 1999 - 2 StR 248/99, BGHSt 45, 253, 255).

    § 177 Abs. 5 Nr. 1 und Nr. 3 StGB treten nicht im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter § 177 Abs. 5 Nr. 2 StGB zurück, sondern stehen gleichrangig nebeneinander (BGH, Urteil vom 9. Januar 2020 - 5 StR 333/19, Rn. 45; Beschlüsse vom 10. Oktober 2018 - 4 StR 311/18, NStZ 2019, 516, 518; vom 12. Januar 2011 - 1 StR 580/10, NStZ 2011, 274; Urteil vom 3. November 1998 - 1 StR 521/98, BGHSt 44, 228, 230).) C.

  • BGH, 20.10.1999 - 2 StR 248/99

    Ausnutzen einer Lage, in das Opfer schutzlos ist, bei der sexuellen Nötigung;

    Auszug aus BGH, 02.07.2020 - 4 StR 678/19
    Diese Voraussetzungen hat die Rechtsprechung regelmäßig als gegeben angesehen, wenn sich das Opfer dem überlegenen Täter allein gegenübersieht und auf fremde Hilfe nicht rechnen kann (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1998 - 1 StR 521/98, BGHSt 44, 228, 232; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 2 StR 248/99, BGHSt 45, 253, 255).

    Eine gänzliche Beseitigung jeglicher Verteidigungsmöglichkeiten ist nicht vorausgesetzt (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1998 - 1 StR 521/98, BGHSt 44, 228, 232; Urteil vom 20. Oktober 1999 - 2 StR 248/99, BGHSt 45, 253, 255).

    Erforderlich ist schließlich auch nicht, dass der Täter die schutzlose Lage des Opfers herbeigeführt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, aaO, BGHSt 45, 253, 257).

  • BGH, 13.02.2019 - 2 StR 301/18

    Sexuelle Nötigung (Ausnutzen eines Überraschungsmoments: subjektiver Tatbestand;

    Auszug aus BGH, 02.07.2020 - 4 StR 678/19
    Der Täter nutzt die schutzlose Lage im Sinne des § 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB aus, wenn er diese erkennt und sich zur Begehung des sexuellen Übergriffs zunutze macht (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2019 - 2 StR 301/18, BGHSt 64, 55 Rn. 28 zu § 177 Abs. 2 Nr. 3; Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vom 6. Juli 2016, BTDrucks. 18/9097, S. 23 zu § 177 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 StGB).

    In subjektiver Hinsicht genügt insoweit bedingter Vorsatz (vgl. BGH, aaO, BGHSt 64, 55, Rn. 28; siehe auch BGH, Beschluss vom 18. November 2015 - 4 StR 410/15, NStZ-RR 2016, 78, 79 zu § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F.).

  • BGH, 25.01.2006 - 2 StR 345/05

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: Furcht des Tatopfers, Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 02.07.2020 - 4 StR 678/19
    Von dieser rein objektiven Bestimmung der schutzlosen Lage ist der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einer späteren Entscheidung jedoch abgerückt und hat entschieden, dass der objektive Tatbestand des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F. erfordert, dass das Tatopfer selbst die Schutzlosigkeit seiner Lage erkennt und unter dem Eindruck seines schutzlosen Ausgeliefertseins aus Furcht vor möglichen Einwirkungen des Täters auf einen ihm grundsätzlich möglichen Widerstand verzichtet (BGH, Urteil vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 368).

    Zur Verwirklichung sämtlicher Tatbestandsalternativen des § 177 Abs. 1 StGB a.F. war tatbestandlich eine nötigende Einwirkung des Täters vorausgesetzt, die bei einem Ausnutzen der Schutzlosigkeit nur denkbar war, wenn das Opfer die tatsächlichen Umstände seiner spezifischen Zwangslage - die Schutzlosigkeit - erkennt und gerade deshalb von Widerstand absieht (BGH, Urteil vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 368).

  • BGH, 12.01.2011 - 1 StR 580/10

    BGH stärkt Schutz behinderter Menschen vor sexuellen Übergriffen

    Auszug aus BGH, 02.07.2020 - 4 StR 678/19
    § 177 Abs. 5 Nr. 1 und Nr. 3 StGB treten nicht im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter § 177 Abs. 5 Nr. 2 StGB zurück, sondern stehen gleichrangig nebeneinander (BGH, Urteil vom 9. Januar 2020 - 5 StR 333/19, Rn. 45; Beschlüsse vom 10. Oktober 2018 - 4 StR 311/18, NStZ 2019, 516, 518; vom 12. Januar 2011 - 1 StR 580/10, NStZ 2011, 274; Urteil vom 3. November 1998 - 1 StR 521/98, BGHSt 44, 228, 230).) C.
  • BGH, 02.10.2002 - 2 StR 153/02

    Vergewaltigung (Einsperren und Festhalten als Nötigungsmittel, frühere

    Auszug aus BGH, 02.07.2020 - 4 StR 678/19
    c) Soweit das Landgericht trotz der Abgelegenheit des Orts und des Umstands, dass das Opfer den Weg dorthin nicht ohne Hilfe des Angeklagten bewältigen konnte, auch deshalb Zweifel am Vorliegen einer schutzlosen Lage angemeldet hat, weil nicht habe festgestellt werden können, "ob jemand Rufe oder Schreie hätte hören und eingreifen können', fehlt es an tragfähigen Feststellungen, dass Hilfe durch schutzbereite Dritte tatsächlich erreichbar gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 153/02, NStZ-RR 2003, 42, 44).
  • BGH, 09.01.2020 - 5 StR 333/19

    Geiselnahme (Bemächtigungslage; funktionaler Zusammenhang; Abgrenzung von

    Auszug aus BGH, 02.07.2020 - 4 StR 678/19
    § 177 Abs. 5 Nr. 1 und Nr. 3 StGB treten nicht im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter § 177 Abs. 5 Nr. 2 StGB zurück, sondern stehen gleichrangig nebeneinander (BGH, Urteil vom 9. Januar 2020 - 5 StR 333/19, Rn. 45; Beschlüsse vom 10. Oktober 2018 - 4 StR 311/18, NStZ 2019, 516, 518; vom 12. Januar 2011 - 1 StR 580/10, NStZ 2011, 274; Urteil vom 3. November 1998 - 1 StR 521/98, BGHSt 44, 228, 230).) C.
  • BGH, 18.11.2015 - 4 StR 410/15

    Sexuelle Nötigung (Ausnutzen einer schutzlosen Lage: Unterlassen von Widerstand

    Auszug aus BGH, 02.07.2020 - 4 StR 678/19
    In subjektiver Hinsicht genügt insoweit bedingter Vorsatz (vgl. BGH, aaO, BGHSt 64, 55, Rn. 28; siehe auch BGH, Beschluss vom 18. November 2015 - 4 StR 410/15, NStZ-RR 2016, 78, 79 zu § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F.).
  • BGH, 20.02.2020 - 5 StR 580/19

    Sexueller Übergriff (sexuelle Selbstbestimmung; Missachtung eines erkennbar

    Auszug aus BGH, 02.07.2020 - 4 StR 678/19
    Zur Erreichung des beabsichtigten "Paradigmenwechsels' im Sexualstrafrecht ist gemäß § 177 Abs. 1 StGB n.F. die bloße Verletzung des Willens des Tatopfers nunmehr strafbewehrt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2020 - 5 StR 580/19 Rn. 5).
  • BGH, 24.09.1991 - 5 StR 364/91

    Sexuelle Handlungen an schlafendem Kind

  • BGH, 30.03.2016 - 2 StR 405/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Erforderliche Gewissheit durch

  • BGH, 21.12.2005 - 2 StR 245/05

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: Erkennen durch das Opfer)

  • BGH, 20.10.2011 - 4 StR 396/11

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage; Vergewaltigung); sexueller Missbrauch von

  • BGH, 08.03.2023 - 6 StR 378/22

    Urteil gegen Göttinger Hochschullehrer teilweise aufgehoben

    Diese Schutzlosigkeit muss eine Zwangswirkung auf das Opfer in der Weise entfalten, dass es aus Angst vor einer Gewalteinwirkung des Täters in Gestalt von Körperverletzungs- oder gar Tötungshandlungen einen Widerstand unterlässt und entgegen seinem eigenen Willen sexuelle Handlungen vornimmt oder duldet (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 366; Beschlüsse vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06, BGHSt 51, 280, 284; vom 18. November 2015 - 4 StR 410/15, NStZ-RR 2016, 78; Urteil vom 2. Juli 2019 - 4 StR 678/19, NStZ 2020, 662, 663 f.; LK-StGB/Hörnle, 12. Aufl., § 177 Rn. 93 ff. mwN).
  • BGH, 04.01.2024 - 5 StR 540/23

    Strafzumessung - Gleiche Strafe

    Eine gänzliche Beseitigung jeglicher Verteidigungsmöglichkeiten ist nicht vorausgesetzt (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 2020 - 4 StR 678/19, BGHSt 65, 62, 67 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 14.01.2021 - 1 StR 476/20

    Sexuelle Nötigung (Ausnutzen einer schutzlosen Lage: erforderliche

    Vielmehr stehen die Tatbestandsalternativen gleichrangig nebeneinander (so auch BGH, Urteile vom 2. Juli 2020 - 4 StR 678/19 Rn. 40 und vom 9. Januar 2020 - 5 StR 333/19 Rn. 45).

    Das tatbestandliche Vorliegen einer schutzlosen Lage ist dabei stets anhand einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles vorzunehmen; einzelne äußere Umstände oder Gegebenheiten sind regelmäßig für sich genommen nicht dazu geeignet, eine schutzlose Lage des Opfers im Sinne des § 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB zu begründen (dazu BGH, Urteil vom 2. Juli 2020 - 4 StR 678/19 Rn. 15 f.).

    Während die höhere Strafandrohung des § 177 Abs. 5 Nr. 1 und 2 StGB in der Anwendung oder Androhung von Gewalt gegenüber dem Tatopfer begründet liegt, zielt § 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB darauf ab, das Opfer zu schützen, das aufgrund objektiver Umstände in seinen Verteidigungsmöglichkeiten deutlich eingeschränkt und daher dem Täter schutzlos ausgeliefert ist (BT-Drucks. 18/8210, S. 10; BGH, Urteil vom 2. Juli 2020 - 4 StR 678/19 Rn. 12 ff.).

  • LG Köln, 06.10.2020 - 102 KLs 11/20

    Bergisch Gladbacher Missbrauchskomplex"

    Denn der Qualifikationstatbestand des § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB setzt keinen Finalzusammenhang zwischen der Gewaltanwendung und der Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung voraus; tatbestandsmäßig sind vielmehr Gewaltanwendungen gegen das Opfer zwischen Versuchsbeginn und Beendigung des sexuellen Übergriffs (BGH, Urteil vom 02. Juli 2020 - 4 StR 678/19 -, juris Rn. 25; BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - 4 StR 311/18 -, BGHSt 63, 220-228, juris Rn. 20, 28).
  • BGH, 15.03.2023 - 2 StR 289/21

    Strafzumessung (Bildung der Gesamtstrafe: Gesamtschau des Unrechtsgehalts und des

    Aus den Feststellungen ergibt sich ohne Weiteres das Vorliegen eines Falles der Anwendung von Gewalt (§ 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB), indem der Angeklagte der Geschädigten den Mund zuhielt (vgl. zu dieser Art einer Gewaltanwendung BGH, Beschluss vom 21. März 2006 - 3 StR 58/06; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 177 Rn. 70; LK/Hörnle, StGB, 12. Aufl., § 177 Rn. 43), so dass es nicht darauf ankommt, ob das Landgericht daneben auch von einem Fall des § 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 2020 - 4 StR 678/19, BGHSt 65, 62, 66 ff.) ausgegangen ist.
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