Rechtsprechung
   BGH, 02.08.1960 - 1 StR 249/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,4920
BGH, 02.08.1960 - 1 StR 249/60 (https://dejure.org/1960,4920)
BGH, Entscheidung vom 02.08.1960 - 1 StR 249/60 (https://dejure.org/1960,4920)
BGH, Entscheidung vom 02. August 1960 - 1 StR 249/60 (https://dejure.org/1960,4920)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,4920) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.09.1953 - 3 StR 228/53

    Zulässigkeit der Vereidigung eines einer Begünstigung nach § 257 Strafgesetzbuch

    Auszug aus BGH, 02.08.1960 - 1 StR 249/60
    Daß sie oder einige der Zeugen unter Umständen bereit waren, Bestechungshandlungen zu fördern, war vorliegend ohne Bedeutung (vgl. auch BGHSt 4, 368, 371) [BGH 24.09.1953 - 3 StR 228/53].
  • BGH, 19.11.1953 - 3 StR 17/53
    Auszug aus BGH, 02.08.1960 - 1 StR 249/60
    Denn der Angeklagte hat (anders als im Fall BGHSt 5, 254 ff) auf jeden Fall seine Stellung als Beamter einer Strafverfolgungsbehörde zu privaten Zwecken in einer Weise eingesetzt, die im Sinne des § 240 Abs. 192 StGB anstößig war.
  • BGH, 05.01.1954 - 1 StR 476/53

    Grundsatz der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung - Wiedergabe

    Auszug aus BGH, 02.08.1960 - 1 StR 249/60
    Überdies hat er damit gedroht, die Architekten überall schlecht zu machen (vgl. BGHSt 5, 261).
  • BGH, 29.01.1954 - 1 StR 329/53
    Auszug aus BGH, 02.08.1960 - 1 StR 249/60
    Der Fall BGHSt 5, 294 war verfahrensmäßig anders gestaltet.
  • BGH, 17.11.1955 - 3 StR 234/55

    FDJ-Gelder - § 266 StGB, Vermögensbegriff, Treubruch; § 263 StGB, Tateinheit; §

    Auszug aus BGH, 02.08.1960 - 1 StR 249/60
    Der Annahme von Betrug auf Seiten M.s stand nicht entgegen, daß die von ihm geforderten Honorare nach der Meinung der Klienten größtenteils als Schmiergelder Verwendung finden sollten (S. 13-15 UA), während er die Geldbeträge in Wirklichkeit für sich vereinnahmt und, zum Teil mit H., verbraucht hat (vgl. auch BGHSt 8, 254, 256) [BGH 17.11.1955 - 3 StR 234/55].
  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
    Auszug aus BGH, 02.08.1960 - 1 StR 249/60
    Nach der Rechtsprechung muß zwar das Urteil dann, wenn sich das Gericht einem Sachverständigen abschließt, in aller Regel dessen Ausführungen, wenigstens in den wesentlichen Punkten, wiedergeben (BGHSt 12, 311, 314 ff [BGH 18.12.1958 - 4 StR 399/58]; 1 StR 125/60 vom 26. April 1960).
  • BGH, 23.02.1960 - 1 StR 648/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.08.1960 - 1 StR 249/60
    Es wäre Sache des Angeklagten oder seines Verteidigers gewesen, nach Kenntnis der Ablehnungsgründe in den folgenden Verhandlungstagen einen sachgemäßen Beweisantrag zu stellen ( BGH 1 StR 648/59 vom 23. Februar 1960; S. 7 oben).
  • BGH, 26.04.1960 - 1 StR 125/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.08.1960 - 1 StR 249/60
    Nach der Rechtsprechung muß zwar das Urteil dann, wenn sich das Gericht einem Sachverständigen abschließt, in aller Regel dessen Ausführungen, wenigstens in den wesentlichen Punkten, wiedergeben (BGHSt 12, 311, 314 ff [BGH 18.12.1958 - 4 StR 399/58]; 1 StR 125/60 vom 26. April 1960).
  • RG, 09.11.1933 - II 321/33

    Patronen - § 27 StGB, Gehilfenvorsatz

    Auszug aus BGH, 02.08.1960 - 1 StR 249/60
    Im übrigen ist anerkannt, daß der Gehilfe von den Einzelheiten der Haupttat keine bestimmte Kenntnis oder Vorstellung zu haben braucht (RGSt 67, 343 ff; BGH 1 StR 455/54 vom 24.9.1954. Dallinger MDR 1955, 143).
  • BGH, 09.01.1951 - 4 StR 42/50

    Versuchter Mord durch Einwirkung mit lebensgefährlichem Wechselstrom

    Auszug aus BGH, 02.08.1960 - 1 StR 249/60
    Es wäre ein unnützer Formalismus, bei solcher Sachlage zu verlangen, daß sich das Gericht nochmals zur Beratung zurückziehen müsse (vgl. RGSt 46, 373, 374-375; BGH NJW 1951, 206 Nr. 32; Kleinknecht/Müller, 4. Aufl., Anm. 1 zu § 260 StPO).
  • RG, 21.11.1912 - I 1029/12

    1. Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Weise muß die Beratung und Abstimmung

  • BGH, 09.06.1987 - 1 StR 236/87

    Verständigung über Inhalt des zu verkündenden Urteils

    Ein solcher Ausnahmefall kann zum Beispiel gegeben sein, wenn, wie hier, lediglich ein Hinweis nach § 265 StPO gegeben wird und demgemäß der neue Verhandlungsteil ohne jeden sachlichen Gehalt bleibt (BGHSt 24, 170 [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]; BGH, Urt. vom 2. August 1960 - 1 StR 249/60).
  • BGH, 27.08.1991 - 1 StR 505/91

    Erneute Beratungspflicht des Gerichts bei Wiedereintretung in Verhandlungen

    Jedenfalls war hier keiner der seltenen Ausnahmefälle gegeben, in dem der neue Verhandlungsteil ohne jeden sachlichen Gehalt geblieben und in dem deshalb rascheste Verständigung möglich war (vgl. BGHSt 24, 170, 171 [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]; BGH NJW 1987, 3210; BGH, Urteil vom 02. August 1960 - 1 StR 249/60; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg 24. Auflage § 258 StPO Rdn. 49).
  • BGH, 07.06.1988 - 1 StR 172/88

    Verhandlung - Wiedereintritt - Erneute Beratung - Urteilsverkündung

    Ob in Fällen wie dem vorliegenden eine Beratung in abgekürzter Form genügen würde (vgl. BGH, Urt. vom 2. August 1960 - 1 StR 249/60; BGHSt 19, 156; 24, 170; BGH NStZ 1987, 472), bedarf hier keiner Entscheidung; denn eine (erneute) Beratung hat überhaupt nicht stattgefunden.
  • BGH, 20.12.1960 - 1 StR 504/60

    Verurteilung eines Täters wegen Urkundenbeseitigung und versuchter Nötigung -

    Der Angeklagte mußte seinen Zahlungsanspruch mit den ihm rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln durchzusetzen suchen und durfte nicht den Weg eigenmächtigen Zwangs beschreiten (vgl. BGHSt 5, 254, 261 [BGH 19.11.1953 - 3 StR 17/53]; BGH 1 StR 249/60 vom 2. August 1960, S. U).
  • BGH, 14.05.1968 - 1 StR 600/67

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen schweren

    Eine Aufnahme dieses Vorgangs in die Sitzungsniederschrift wäre zweckmäßig gewesen, war aber nicht erforderlich (BGHSt 5, 294; BGH Urteil vom 2. August 1960 - 1 StR 249/60; vgl. auch. Anm. Fränkel zu BGH LM StPO § 274 - Nr. 5).
  • BGH, 27.09.1960 - 1 StR 308/60

    Rechtsmittel

    Im Übrigen konnte auf die Verletzung des § 248 StPO die Revision nicht gestützt werden (vgl. RG JW 1922, 301 Nr. 20; Urteil des Senats vom 2. August 1960, 1 StR 249/60).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht