Rechtsprechung
BGH, 02.08.1983 - 5 StR 503/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Zur Prüfungsreihenfolge bei Heimtückemord
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 211
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Heimtückemord - Strafmaß - Milderungsgründe - "Außergewöhnliche Umstände"
Papierfundstellen
- NJW 1983, 2456
- MDR 1983, 1037
- NStZ 1984, 20
- StV 1983, 458
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 25.03.2003 - 1 StR 483/02
Urteil im "Haustyrannen"-Mordfall aufgehoben
Bei einem vermeidbaren Irrtum wäre die Strafe obligatorisch nach § 49 Abs. 1 StGB zu mildern; diese Milderung wäre derjenigen nach den Grundsätzen der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen wegen Vorliegens außergewöhnlicher Umstände vorgreiflich (vgl. BGH NStZ 1984, 20).Denn die vom Großen Senat für Strafsachen im Wege verfassungskonformer Rechtsanwendung eröffnete Möglichkeit, anstatt der an sich verwirkten lebenslangen Freiheitsstrafe eine Strafe aus dem in analoger Anwendung des § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB bestimmten Strafrahmen zuzumessen, ist konkret nur dann gegeben, wenn andere gesetzliche Milderungsgründe nicht eingreifen (BGHSt 30, 105, 118); auf jene "außerordentliche" Strafmilderung darf nicht voreilig ausgewichen werden (BGH NStZ 1984, 20).
- BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05
Selbstmordversuch auf der Autobahn - Verurteilung wegen dreifachen Mordes …
Dabei kann die Spontaneität des Tatentschlusses im Zusammenhang mit der Vorgeschichte und dem psychischen Zustand des Täters ein Beweisanzeichen dafür sein, dass ihm das Ausnutzungsbewusstsein fehlt (vgl. BGH NJW 1983, 2456;… BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 26). - BGH, 16.08.2005 - 4 StR 168/05
Mord (mit gemeingefährlichen Mitteln: Einsatz eines KFZ als Tatwerkzeug, konkrete …
Dabei kann Spontanität des Tatentschlusses im Zusammenhang mit der Vorgeschichte und dem psychischen Zustand des Täters ein Beweisanzeichen dafür sein, dass ihm das Ausnutzungsbewusstsein fehlte (vgl. BGH NJW 1983, 2456;… BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 26).
- BGH, 10.05.2005 - 1 StR 30/05
Rechtsfolgenlösung beim Mord (BGHSt 30, 105; Heimtücke und Eifersucht; Herkunft …
Auf die vom Großen Senat für Strafsachen im Wege verfassungskonformer Rechtsanwendung eröffnete Möglichkeit, anstatt der an sich verwirkten lebenslangen Freiheitsstrafe eine Strafe aus dem in analoger Anwendung des § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB bestimmten Strafrahmen zuzumessen, darf nicht voreilig ausgewichen werden (BGH NStZ 2005, 154; NStZ 2003, 482; 484; NStZ 1984, 20).Ob diese Voraussetzungen vorliegen, hat der Tatrichter aufgrund einer umfassenden Würdigung der Tat sowie der zu ihr hinführenden Umstände zu prüfen (BGH NStZ 1982, 69; BGH NStZ 1984, 20;… BGHR StGB § 211 Abs. 1 Strafmilderung 2 und 3).
Es müssen schuldmindernde Umstände besonderer Art vorliegen, die in ihrer Gewichtung gesetzlichen Milderungsgründen vergleichbar sind (vgl. BGH NStZ 1984, 20).
- BGH, 19.01.1995 - 4 StR 589/94
Beweiswürdigung - Alibi - Mord - Mordmerkmal - Niedrige Beweggründe - Notstand - …
Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hat der Tatrichter aufgrund einer umfassenden Würdigung der Tat sowie der zu ihr hinführenden Umstände (BGH NStZ 1982, 69; 1984, 20;… BGHR StGB § 211 I Strafmilderung 2) zu ermitteln. - BGH, 01.07.2004 - 3 StR 107/04
Mord; Heimtücke (Strafzumessung: Rechtsfolgenlösung, außergewöhnliche Umstände, …
Ob diese Voraussetzungen vorliegen, hat der Tatrichter aufgrund einer umfassenden Würdigung der Tat sowie der zu ihr hinführenden Umstände zu prüfen (Senat NStZ 1982, 69; BGH NStZ 1984, 20;… BGHR StGB § 211 Abs. 1 Strafmilderung 2 und 3).Ob sich die Tat deshalb - wie das Landgericht meint - im Grenzbereich des § 35 Abs. 2 StGB bewegte (freilich ohne die Voraussetzungen dieser Vorschrift zu erfüllen), kann dahinstehen; denn jedenfalls hat die Strafkammer nicht berücksichtigt, daß sich bis zu jener Körperverletzung das Verhältnis zwischen dem Angeklagten und dem Opfer als gut und problemlos dargestellt hatte, der Übergriff des Opfers auf den Angeklagten in erkennbar erheblich alkoholisiertem Zustand geschehen war, sich das Opfer alsbald danach dafür entschuldigt hatte und seither nur eine kurze Zeit vergangen war, weshalb das Bestehen einer für den Angeklagten zermürbenden, nahezu ausweglosen, notstandsnahen Situation schwerster seelischer Bedrängnis oder Erregung, die der Tat den Stempel des Außergewöhnlichen aufgedrückt hätte (vgl. BGH NJW 1983, 54, 55; NStZ 1983, 553, 554; 1984, 20; 1990, 490; 1995, 231; 2003, 146), eher ferngelegen hatte.
- BGH, 09.02.2000 - 3 StR 392/99
Auswirkungen einer affektiven Erregung des Täters auf die subjektive Seite der …
Denn nicht jede affektive Erregung oder heftige Gemütsbewegung hindert einen Täter daran, die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tat zu erkennen (BGH NStZ 1984, 20, 21 m.w.Nachw.). - BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86
Schuldfähigkeit - BAK - Blutalkoholkonzentration
Die subjektiven Voraussetzungen des Heimtückemordes (vgl. BGH NStZ 1984, 20, 21; BGH, Urteile vom 9. Dezember 1986 - 1 StR 596/86 - und vom 11. November 1986 - 1 StR 367/86 - sowie Beschluß vom 22. November 1985 - 2 StR 642/85) sind ausreichend dargetan.Auf der Grundlage der Feststellung über das ursprüngliche Verheimlichen der Waffe und den überraschend geführten Angriff - Wegziehen des Kopfes der Ehefrau von der Kopfstütze und unmittelbar anschließende Abgabe von jeweils vier Schüssen - bedurfte es trotz seiner Einlassung, er habe nach dem verbalen Streit mit seiner Ehefrau geglaubt, ihm fliege der Kopf auseinander, hierzu keiner weiteren Ausführungen (vgl. BGH NStZ 1984, 20, 21; BGH bei Holtz MDR 1978, 805; BGH, Urteil vom 13. November 1979 - 1 StR 526/79 - S. 14).
- BGH, 13.08.1997 - 3 StR 189/97
Abgrenzung Mord/Totschlag - Affektgetragene Spontantat - Verminderte …
Denn nicht jede heftige Gemütsbewegung hindert den Täter daran, die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tat zu erkennen (vgl. BGH NStZ 1984, 20, 21). - BGH, 25.11.2004 - 5 StR 401/04
Mord (Heimtücke; Ausnutzungsbewusstsein)
Dabei kann die Spontanität des Tatenschlusses im Zusammenhang mit der Vorgeschichte und dem psychischen Zustand des Täters ein Beweisanzeichen dafür sein, daß ihm das Ausnutzungsbewußtsein fehlte (BGH NJW 1983, 2456;… BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 26). - OLG Stuttgart, 09.07.2003 - 4 Ws 95/03
Verurteilung wegen heimtückischen Mordes: Wiederaufnahmeantrag mit dem Ziel der …
- BGH, 24.08.1994 - 3 StR 268/94
Verpflichtung des Überlassers von Betäubungsmitteln zur Abwendung einer durch …
- BGH, 22.11.1985 - 2 StR 642/85