Rechtsprechung
   BGH, 02.08.2011 - AnwZ (B) 12/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13991
BGH, 02.08.2011 - AnwZ (B) 12/10 (https://dejure.org/2011,13991)
BGH, Entscheidung vom 02.08.2011 - AnwZ (B) 12/10 (https://dejure.org/2011,13991)
BGH, Entscheidung vom 02. August 2011 - AnwZ (B) 12/10 (https://dejure.org/2011,13991)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,13991) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 3
    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aus gesundheitlichen Gründen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerruf der Anwaltszulassung aus gesundheitlichen Gründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.03.2007 - AnwZ (B) 102/05

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge betreffend die Zurückweisung einer

    Auszug aus BGH, 02.08.2011 - AnwZ (B) 12/10
    Den mit ihren Rügen erfolglos gebliebenen Antragstellern sind nach § 201 Abs. 1 BRAO a. F. analog, § 215 Abs. 3 BRAO die Kosten des Rügeverfahrens aufzuerlegen, weil dieses einen Gebührentatbestand auslöst (vgl. BGH, Beschluss vom 26. März 2007 - AnwZ (B) 102/05, juris Rn. 4 m. w. N.).

    Im ersten Fall wären sie bereits unzulässig, weil für diesen von der Rechtsprechung entwickelten außerordentlichen Rechtsbehelf im Anwendungsbereich der gesetzlich geregelten Anhörungsrüge nach § 29a FGG a. F., § 42 Abs. 6 Satz 2 BRAO a. F., § 215 Abs. 3 BRAO kein Raum ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2007 - AnwZ (B) 102/05, NJW 2007, 3786 Rn. 3 m. w. N.).

    Wie der Senat bereits ausgesprochen hat, ist eine sofortige Beschwerde gegen einen die Nebenintervention zurückweisenden Beschluss unzulässig (BGH, Beschluss vom 26. März 2007 - AnwZ (B) 102/05, aaO Rn. 3).

  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06

    Anspruch auf rechtliches Gehör (ausdrückliche Bescheidung zentralen Vorbringens

    Auszug aus BGH, 02.08.2011 - AnwZ (B) 12/10
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfG, DVBl. 2007, 253 ff. mw. N.).
  • BGH, 25.04.2007 - AnwZ (B) 102/05

    Statthaftigkeit der Anhörungsrüge gegen Entscheidungen über Ablehnungsgesuche;

    Auszug aus BGH, 02.08.2011 - AnwZ (B) 12/10
    Im ersten Fall wären sie bereits unzulässig, weil für diesen von der Rechtsprechung entwickelten außerordentlichen Rechtsbehelf im Anwendungsbereich der gesetzlich geregelten Anhörungsrüge nach § 29a FGG a. F., § 42 Abs. 6 Satz 2 BRAO a. F., § 215 Abs. 3 BRAO kein Raum ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2007 - AnwZ (B) 102/05, NJW 2007, 3786 Rn. 3 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht