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   BGH, 02.08.2017 - 4 StR 169/17   

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https://dejure.org/2017,41308
BGH, 02.08.2017 - 4 StR 169/17 (https://dejure.org/2017,41308)
BGH, Entscheidung vom 02.08.2017 - 4 StR 169/17 (https://dejure.org/2017,41308)
BGH, Entscheidung vom 02. August 2017 - 4 StR 169/17 (https://dejure.org/2017,41308)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 13 Abs. 1 StGB; § 15 StGB; § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 1618a BGB
    Begehen durch Unterlassen (Garantenpflicht eines Kindes gegenüber einem Elternteil; Erkrankung des Elternteils; Unterlassungsvorsatz hinsichtlich der Garantenstellung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 Abs 1 StGB, § 22 StGB, § 23 StGB, § 212 StGB, § 1618a BGB
    Strafrechtliche Garantenpflicht eines Kindes gegenüber einem Elternteil

  • IWW

    § 13 Abs. 1 StGB, § 1618a BGB

  • Wolters Kluwer

    Totschlag durch Unterlassen; Einstandspflicht von Kindern gegenüber Eltern; Garantenpflicht aus familärer Verbundenheit; Gegenseitige strafrechtliche Einstandspflicht bei einer zwischen Elternteil und Kind bestehenden Hausgemeinschaft

  • rewis.io

    Strafrechtliche Garantenpflicht eines Kindes gegenüber einem Elternteil

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Strafrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 13 Abs. 1; BGB § 1618a
    Totschlag durch Unterlassen; Einstandspflicht von Kindern gegenüber Eltern; Garantenpflicht aus familärer Verbundenheit; Gegenseitige strafrechtliche Einstandspflicht bei einer zwischen Elternteil und Kind bestehenden Hausgemeinschaft

  • datenbank.nwb.de

    Strafrechtliche Garantenpflicht eines Kindes gegenüber einem Elternteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Totschlag durch Unterlassen: Die Garantenstellung eines Kindes gegenüber einem Elternteil

Besprechungen u.ä. (4)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Innerfamiliäre Garantenpflichten unter Erwachsenen (Georgia Stefanopoulou; HRRS 2018, 15-18)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 13, 22, 212, 221, 323 c StGB
    Garantenpflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

  • Lehrstuhl für Strafrecht Prof. Marxen (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Nachlässiger Sohn-Fall

    § 13 Abs. 1 StGB, § 1618a BGB, §§ 212 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB

  • verlag-rolf-schmidt.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    "Abgestufte" Garantenstellung bei familiären Beziehungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 3609
  • NStZ 2018, 34
  • StV 2018, 703
  • FamRZ 2018, 144
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.10.2016 - 3 StR 248/16

    Garantenpflicht von Kindern gegenüber Eltern bei bestehender häuslicher

    Auszug aus BGH, 02.08.2017 - 4 StR 169/17
    Dies bedeutet, dass bei Prüfung einer Einstandspflicht von Kindern gegenüber Eltern im Sinne des § 13 Abs. 1 StGB maßgeblich auf § 1618a BGB zurückzugreifen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 248/16, NStZ 2017, 401; BeckOK-BGB/Enders, Stand: 15. Juni 2017, § 1618a Rn. 4; Jauernig/Budzikiewicz, BGB, 16. Aufl., § 1618a Rn. 4; Palandt/Götz, BGB, 76. Aufl., § 1618a Rn. 3; Staudinger/Hilbig-Lugani, BGB, Neubearbeitung 2015, § 1618a Rn. 21; Böhm, Garantenpflichten aus familiären Beziehungen, 2006, S. 205 ff. und S. 218 - ablehnend: NK-StGB/Gaede, 5. Aufl., § 13 Rn. 61; Roxin, Strafrecht Allgemeiner Teil, Band II, § 32 Rn. 42; Bülte, GA 2013, 391, 398).

    b) Von diesen Grundsätzen ausgehend hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bei einer zwischen Elternteil und Kind bestehenden Hausgemeinschaft eine gegenseitige strafrechtliche Einstandspflicht mit der Begründung bejaht, aus der in § 1618a BGB normierten familiären Solidarität folge jedenfalls bei faktischem Zusammenleben eine Schutzpflicht im Sinne von § 13 Abs. 1 StGB (BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 248/16, NStZ 2017, 401).

    Ob sich eine Garantenpflicht - ohne das tatsächliche Vorliegen einer effektiven Familiengemeinschaft - allein aus der formal bestehenden familienrechtlichen Beziehung ergeben kann, hat der 3. Strafsenat ausdrücklich offengelassen (BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2016, aaO).

  • BGH, 24.07.2003 - 3 StR 153/03

    Ende der strafrechtlichen Garantenpflicht unter Eheleuten (Trennung in der

    Auszug aus BGH, 02.08.2017 - 4 StR 169/17
    Dementsprechend können auch mit § 1618a BGB korrespondierende strafrechtliche Einstandspflichten nicht losgelöst von der faktischen Ausgestaltung des Eltern-Kind-Verhältnisses bestimmt werden (vgl. hierzu allgemein Schönke/Schröder/ Stree/Bosch, StGB, 29. Aufl., § 13 Rn. 21; SK-StGB/Stein, 9. Aufl., § 13 Rn. 72; vgl. etwa zum Erlöschen der gegenseitigen Schutz- und Garantenpflichten bei Eheleuten nach ernsthaft erfolgter Trennung: BGH, Urteil vom 24. Juli 2003 - 3 StR 153/03, BGHSt 48, 301 ff.).
  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 02.08.2017 - 4 StR 169/17
    Darüber hinaus ist die Feststellung, dass der Angeklagte den lebensbedrohlichen Zustand seiner Mutter spätestens am Abend des 29. Oktober 2015 erkannte, auch mit Blick auf den eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfungsmaßstab (vgl. BGH, Urteile vom 3. Juli 2014 - 4 StR 137/14, StV 2015, 146 f.; vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NJW 2005, 2322, 2326; Beschluss vom 28. Juni 2017 - 1 StR 677/16, juris Rn. 5), nicht tragfähig belegt.
  • BGH, 29.11.1963 - 4 StR 390/63
    Auszug aus BGH, 02.08.2017 - 4 StR 169/17
    Letztlich ebenfalls an der konkreten Ausgestaltung des Falles orientiert hat der Senat - allerdings noch vor Einführung des § 1618a BGB durch das Gesetz zur Neuregelung der elterlichen Sorge vom 18. Juli 1979 - jedenfalls bei Lebensgefahren eine strafrechtliche Einstandspflicht des Kindes gegenüber dem Elternteil bejaht, wobei er sich hierbei maßgeblich auf das enge Verwandtschaftsverhältnis als solches (die "durch Blutsbande verbundene Familie') gestützt hat; innerhalb dieses Personenkreises bestehe eine Rechtspflicht zur Abwendung schwerer Gefahren, und zwar unabhängig von dem Vorliegen einer häuslichen Gemeinschaft, welche im konkreten Fall jedoch zusätzlich vorlag (BGH, Urteil vom 29. November 1963 - 4 StR 390/63, BGHSt 19, 167 ff.; zustimmend Wessels/ Beulke/Satzger, Strafrecht Allgemeiner Teil, 46. Aufl., Rn. 1008; Brammsen, Die Entstehungsvoraussetzungen der Garantenpflichten, 1986, S. 156; ausdrücklich gegen das Kriterium der "Blutsbande' Bülte, aaO, 396; eine generelle Einstandspflicht des Kindes ebenfalls ablehnend: MüKo-StGB/Freund, 3. Aufl., § 13 Rn. 177; NK-StGB/Gaede, aaO, § 13 Rn. 61; Kleinherne, Garantenstellung und Notwehrrecht, 2014, S. 450 f.).
  • BayObLG, 19.05.1999 - 1Z BR 188/98

    Zur Änderung der Bestimmung über die Art der Unterhaltsgewährung

    Auszug aus BGH, 02.08.2017 - 4 StR 169/17
    Im Rahmen des als Wertemaßstab heranzuziehenden § 1618a BGB ist der Gehalt der geschuldeten familiären Solidarität indes nicht einheitlich, sondern anhand der Umstände des Einzelfalls zu bestimmen (BTDrucks. 8/2788, S. 43; BayObLG FamRZ 2000, 976, 977; Beck-OGK/Kienemund, Stand: 1. Juli 2017, § 1618a Rn. 9; MüKoBGB/v. Sachsen Gessaphe, 7. Aufl., § 1618a Rn. 8; Staudinger/Hilbig-Lugani, aaO, § 1618a Rn. 21).
  • BGH, 28.01.2014 - 1 StR 494/13

    Fahrlässige Tötung und Totschlag (objektive Zurechnung: eigenverantwortliche

    Auszug aus BGH, 02.08.2017 - 4 StR 169/17
    Das neue Tatgericht wird Gelegenheit haben, das angeklagte Geschehen auch im Hinblick auf die Grundsätze zur eigenverantwortlichen Selbstgefährdung (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 24. November 2016 - 4 StR 289/16, NStZ 2017, 219 ff.; Urteil vom 28. Januar 2014 - 1 StR 494/13, BGHSt 59, 150 ff.; Beschluss vom 5. August 2015 - 1 StR 328/15, BGHSt 61, 21 ff.) zu würdigen, und zwar sowohl bezüglich der objektiven als auch bezüglich der subjektiven Tatseite.
  • BGH, 03.07.2014 - 4 StR 137/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung bei freisprechendem Urteil (Schweigen des

    Auszug aus BGH, 02.08.2017 - 4 StR 169/17
    Darüber hinaus ist die Feststellung, dass der Angeklagte den lebensbedrohlichen Zustand seiner Mutter spätestens am Abend des 29. Oktober 2015 erkannte, auch mit Blick auf den eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfungsmaßstab (vgl. BGH, Urteile vom 3. Juli 2014 - 4 StR 137/14, StV 2015, 146 f.; vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NJW 2005, 2322, 2326; Beschluss vom 28. Juni 2017 - 1 StR 677/16, juris Rn. 5), nicht tragfähig belegt.
  • BGH, 05.08.2015 - 1 StR 328/15

    Totschlag durch Unterlassen (Beschützergarantenpflicht bei eigenverantwortlicher

    Auszug aus BGH, 02.08.2017 - 4 StR 169/17
    Das neue Tatgericht wird Gelegenheit haben, das angeklagte Geschehen auch im Hinblick auf die Grundsätze zur eigenverantwortlichen Selbstgefährdung (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 24. November 2016 - 4 StR 289/16, NStZ 2017, 219 ff.; Urteil vom 28. Januar 2014 - 1 StR 494/13, BGHSt 59, 150 ff.; Beschluss vom 5. August 2015 - 1 StR 328/15, BGHSt 61, 21 ff.) zu würdigen, und zwar sowohl bezüglich der objektiven als auch bezüglich der subjektiven Tatseite.
  • BGH, 24.11.2016 - 4 StR 289/16

    Körperverletzung durch Unterlassen (Reichweite der Beschützergarantenpflicht bei

    Auszug aus BGH, 02.08.2017 - 4 StR 169/17
    Das neue Tatgericht wird Gelegenheit haben, das angeklagte Geschehen auch im Hinblick auf die Grundsätze zur eigenverantwortlichen Selbstgefährdung (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 24. November 2016 - 4 StR 289/16, NStZ 2017, 219 ff.; Urteil vom 28. Januar 2014 - 1 StR 494/13, BGHSt 59, 150 ff.; Beschluss vom 5. August 2015 - 1 StR 328/15, BGHSt 61, 21 ff.) zu würdigen, und zwar sowohl bezüglich der objektiven als auch bezüglich der subjektiven Tatseite.
  • BGH, 28.06.2017 - 1 StR 677/16

    Eingeschränkte Revisibilität der Beweiswürdigung; Revisionsgründe

    Auszug aus BGH, 02.08.2017 - 4 StR 169/17
    Darüber hinaus ist die Feststellung, dass der Angeklagte den lebensbedrohlichen Zustand seiner Mutter spätestens am Abend des 29. Oktober 2015 erkannte, auch mit Blick auf den eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfungsmaßstab (vgl. BGH, Urteile vom 3. Juli 2014 - 4 StR 137/14, StV 2015, 146 f.; vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NJW 2005, 2322, 2326; Beschluss vom 28. Juni 2017 - 1 StR 677/16, juris Rn. 5), nicht tragfähig belegt.
  • BGH, 31.03.2021 - 2 StR 109/20

    Urteil des Landgerichts Limburg zum Tod von Josephine aufgehoben

    Nur im Eltern-Kind-Verhältnis liegt mit Blick auf §§ 1618a, 1619 BGB bereits aufgrund einer Verwandtschaft in aufsteigender Linie eine Rechtspflicht zum Handeln nahe (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2017 - 4 StR 169/17, NStZ 2018, 34 f.).

    (1) Dies kommt etwa in Betracht, wenn sie ausdrücklich oder konkludent die Übernahme von Verantwortung erklärt, diese zusätzlich neben den in erster Linie verantwortlichen Eltern übernommen und sich insoweit auch ihr Vorsatz auf das Bestehen einer Rechtspflicht zum Handeln erstreckt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2017 - 4 StR 169/17, NStZ 2018, 34, 35).

    (2) Ob und in welchem Umfang E. W., sollte eine von den Eltern unabhängige Garantenstellung nicht begründet worden sein, in bestimmten Situationen anstelle der Eltern für diese in die ihnen obliegende Garantenpflicht eingetreten ist, bestimmt sich gegebenenfalls nach den in der Familie hierzu ausdrücklich oder konkludent getroffenen Absprachen über die Betreuung und Beaufsichtigung von J. W. (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2017 - 4 StR 169/17, NStZ 2018, 34, 35).

  • BGH, 29.09.2021 - 2 StR 491/20

    Totschlag durch Unterlassen (Garantenstellung: Eltern-Kind-Beziehung, familiäre

    Dies bedeutet, dass bei Prüfung einer Garantenpflicht von Kindern gegenüber Eltern im Sinne von § 13 Abs. 1 StGB maßgeblich auf § 1618a BGB zurückzugreifen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2017 - 4 StR 169/17, NStZ 2018, 34, 35).
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