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   BGH, 02.08.2017 - VII ZR 155/15   

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https://dejure.org/2017,30725
BGH, 02.08.2017 - VII ZR 155/15 (https://dejure.org/2017,30725)
BGH, Entscheidung vom 02.08.2017 - VII ZR 155/15 (https://dejure.org/2017,30725)
BGH, Entscheidung vom 02. August 2017 - VII ZR 155/15 (https://dejure.org/2017,30725)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 286 ZPO, § 398 Abs 1 ZPO, § 529 Abs 1 Nr 1 ZPO, § 544 Abs 7 ZPO, Art 103 Abs 1 GG
    Berufung im Werklohnprozess: Pflicht des Berufungsgerichts zur erneuten Zeugenvernehmung bei abweichender Würdigung von Zeugenaussagen

  • IWW

    § 544 Abs. 7 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 529 Abs. 1 Nr. 1, § 398 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Erneute Vernehmung erstinstanzlich vernommener Zeugen durch das Rechtsmittelgericht; Andere Würdigung der protokollierten Aussagen als die Vorinstanz; Verfahrensgrundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs

  • rewis.io

    Berufung im Werklohnprozess: Pflicht des Berufungsgerichts zur erneuten Zeugenvernehmung bei abweichender Würdigung von Zeugenaussagen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erneute Vernehmung erstinstanzlich vernommener Zeugen durch das Rechtsmittelgericht; Andere Würdigung der protokollierten Aussagen als die Vorinstanz; Verfahrensgrundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de

    Berufung im Werklohnprozess: Pflicht des Berufungsgerichts zur erneuten Zeugenvernehmung bei abweichender Würdigung von Zeugenaussagen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berufungsgericht will Zeugenaussage anders würdigen: Erneute Vernehmung notwendig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Berufungsgericht will Zeugenaussage anders würdigen: Erneute Vernehmung notwendig! (IBR 2017, 597)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1101
  • NZBau 2017, 600
  • BauR 2017, 2030
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.09.2011 - VII ZR 87/11

    Sachmängelhaftung beim Werkvertrag: Abweichung des Werks von der vereinbarten

    Auszug aus BGH, 02.08.2017 - VII ZR 155/15
    a) Das Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das Rechtsmittelgericht, erstinstanzlich vernommene Zeugen erneut zu vernehmen, wenn es deren protokollierte Aussagen anders als die Vorinstanz verstehen oder würdigen will (BGH, Urteil vom 29. September 2011 - VII ZR 87/11, BauR 2012, 115 Rn. 16 = NZBau 2011, 746; Beschluss vom 10. Oktober 2013 - VII ZR 269/12, BauR 2014, 141 Rn. 8).
  • BGH, 04.07.2013 - VII ZR 165/12

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Zivilprozess: Übergehen von Beweisangeboten zur

    Auszug aus BGH, 02.08.2017 - VII ZR 155/15
    Eine nochmalige Vernehmung kann allenfalls dann unterbleiben, wenn sich das Rechtsmittelgericht lediglich auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit seiner Aussage betreffen (BGH, Beschluss vom 4. Juli 2013 - VII ZR 165/12, BauR 2013, 1726 Rn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 10.10.2013 - VII ZR 269/12

    Begriff der Bezugsfertigkeit bei gegenseitiger Bauverpflichtung; Rüge der

    Auszug aus BGH, 02.08.2017 - VII ZR 155/15
    a) Das Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das Rechtsmittelgericht, erstinstanzlich vernommene Zeugen erneut zu vernehmen, wenn es deren protokollierte Aussagen anders als die Vorinstanz verstehen oder würdigen will (BGH, Urteil vom 29. September 2011 - VII ZR 87/11, BauR 2012, 115 Rn. 16 = NZBau 2011, 746; Beschluss vom 10. Oktober 2013 - VII ZR 269/12, BauR 2014, 141 Rn. 8).
  • BGH, 09.02.2009 - II ZR 77/08

    Erörterung der Entscheidungserheblichkeit einer Gehörsverletzung

    Auszug aus BGH, 02.08.2017 - VII ZR 155/15
    Mit diesen Angaben genügt die Klägerin den Substantiierungsanforderungen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2009 - II ZR 77/08, BauR 2009, 1003 Rn. 4), denn - die Richtigkeit des Vorbringens unterstellt - beinhaltet der Vortrag, dass die Beklagte das LV 2 vom 19. April 2010 kannte, hierunter das "Angebot Standard-Klose" verstand und die Beklagte - und nicht wie das Berufungsgericht meint, die Klägerin - es durch den handschriftlichen Vermerk und die Übersendung an die Klägerin zum Bestandteil ihrer Willenserklärung gemacht hat.
  • BGH, 23.10.2018 - VIII ZR 61/18

    Wirksamkeit einer Eigenbedarfskündigung; Verletzung des Anspruchs auf Gewährung

    - VII ZR 155/15, NJW-RR 2017, 1101 Rn. 14; jeweils mwN).
  • BVerwG, 13.01.2021 - 2 B 21.20

    Ausnahme von der Begründung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung

    Eine erneute Vernehmung kann in diesem Fall nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2013 - VII ZR 165/12 -, BauR 2013, 1726 Rn. 12, vom 2. August 2017 - VII ZR 155/15 - NJW-RR 2017, 1101 Rn. 14 und vom 20. November 2018 - II ZR 196/16 - MDR 2019, 567 Rn. 25, jeweils m.w.N.), der der Senat folgt, allenfalls dann unterbleiben, wenn sich das Berufungsgericht auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit noch das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit seiner Aussage betreffen.
  • BGH, 07.11.2018 - IV ZR 189/17

    Beweiswürdigung des Gerichts hinsichtlich der erneuten Vernehmung von Zeugen zum

    a) Auch wenn die erneute Vernehmung von Zeugen grundsätzlich im Ermessen des Berufungsgerichts steht, ist es verpflichtet, einen in erster Instanz vernommenen Zeugen erneut zu vernehmen, wenn es seine Glaubwürdigkeit anders als der Erstrichter beurteilen oder die protokollierte Aussage anders als die Vorinstanz verstehen oder würdigen will (Senatsbeschlüsse vom 21. März 2018 - IV ZR 248/17, VersR 2018, 1023 Rn. 10; vom 10. November 2010 - IV ZR 122/09, VersR 2011, 369 Rn. 6; BGH, Beschluss vom 2. August 2017 - VII ZR 155/15, NJW-RR 2017, 1101 Rn. 14; jeweils m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 11.04.2018 - 1 U 111/17

    Krankenhaushaftung: Einwilligung eines gesetzlich versicherten Patienten in die

    Es bedarf auch keiner erneuten Vernehmung der Zeugin Dr. E. Zwar verpflichtet das Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs das Rechtsmittelgericht grundsätzlich, erstinstanzlich vernommene Zeugen erneut zu vernehmen, wenn es deren protokollierte Aussagen anders als die Vorinstanz verstehen oder würdigen will (BGH, Beschluss vom 2.8.2017 - VII ZR 155/15, bei Juris Rn. 14 m.w.N.).
  • OLG München, 10.08.2021 - 25 U 2785/20

    Gemischte Anstalt, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Leistungsausschluss,

    Die Voraussetzungen, unter denen das Berufungsgericht den Zeugen nochmals vernehmen müsste (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 2004 - V ZR 257/03, BGHZ 158, 269, juris Rn. 13; Beschluss vom 5. Mai 2015 - XI ZR 326/14, NJW-RR 2015, 1200 Rn. 16; vom 2. August 2017 - VII ZR 155/15, NJW-RR 2017, 1101 Rn. 14 mwN), liegen nicht vor.
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