Rechtsprechung
   BGH, 02.09.1958 - 5 StR 339/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,803
BGH, 02.09.1958 - 5 StR 339/58 (https://dejure.org/1958,803)
BGH, Entscheidung vom 02.09.1958 - 5 StR 339/58 (https://dejure.org/1958,803)
BGH, Entscheidung vom 02. September 1958 - 5 StR 339/58 (https://dejure.org/1958,803)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,803) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 12, 42
  • NJW 1958, 1788
  • MDR 1959, 228
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • RG, 06.05.1881 - 914/81

    Sind unter unzüchtigen Handlungen im Sinne des §. 183 St.G.B.'s nur Handlungen in

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • RG, 22.09.1892 - 2176/92

    Ist zur Anwendung des §. 183 St.G.B.'s die bezweckte Erregung der Geschlechtslust

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 20.03.1951 - 2 StR 13/50

    Ausschluss aller Steuervergehen von der Straffreiheit durch das

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 03.07.1959 - 4 StR 90/59

    mißbräuchliche Alarmierung der Polizei - § 360 Nr. 11 StGB aF, grober Unfug

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 21.06.1968 - 4 StR 111/68

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Eine unzüchtige Handlung ist dann "öffentlich" begangen, wenn sie nach den örtlichen Verhältnissen "von unbestimmt welchen und unbestimmt vielen Personen wahrgenommen wird oder wahrgenommen werden kann", ohne daß solche Personen unmittelbar zur Stelle zu sein brauchen (RGSt 73, 90, 94; BGH Urteil vom 5. Juli 1951 - 4 StR 511/51 - LM Nr. 1 zu § 183 StGB; BGHSt 12, 42, 46) [BGH 02.09.1958 - 5 StR 339/58].

    Es genügte, daß sein Verhalten als solches wahrgenommen und - richtig - als unzüchtiges, d.h. das Scham- und Sittlichkeitsgefühl der Allgemeinheit verletzendes (BGHSt 12, 42, 46) [BGH 02.09.1958 - 5 StR 339/58] Treiben gedeutet werden konnte (vgl. auch BGH Urteil vom 1. April 1953 - 3 StR 512/52).

  • OVG Berlin, 11.02.1980 - I B 174.75

    Rechtmäßigkeit des Verbots der Einrichtung eines Sextheaters; Voraussetzungen der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 18.04.1961 - 5 StR 38/61

    Rechtsmittel

    Hiernach sind sie durch äußere Umstände, nämlich die unvermutet starke Abwehr der Frau G. an der Durchführung ihres Notzuchtvorhabens gehindert worden, also nicht freiwillig vom Versuch zurückgetreten (vgl. BGH 1 StR 638/54 vom 15. März 1955 - unveröffentlicht -, ferner 5 StR 339/58 vom 2. September 1958 - insoweit BGHSt 12, 42 nicht mit veröffentlicht -).
  • BGH, 29.10.1963 - 1 StR 375/63

    Feststellung der von exhibitionistischen Handlungen betroffenen Opfer -

    In Verbindung mit den Ausführungen zu den Vorkommnissen mit den Frauen (S. 5, 6 oben UA) und aus den Urteilszusammenhang ergibt sich jedoch auch hier die Überzeugung des Tatrichters, daß Ruth, soweit sie zugegen wer, ebenfalls Anstoß genommen hat; ferner, daß die - sich auf einer öffentlichen Straße am Tage abspielenden - Vorgänge von unbestimmt vielen Menschen hätten wahrgenommen werden können (BGH StGB § 183 LM Nr. 1; BGHSt 12, 42, 46) [BGH 02.09.1958 - 5 StR 339/58], daß der Angeklagte sich dessen bewußt war und diesen möglichen Erfolg billigte (vgl. RGSt 51, 167-169).
  • BGH, 25.04.1961 - 5 StR 41/61

    Rechtsmittel

    Allerdings weist die Revision der Staatsanwaltschaft zutreffend darauf hin, daß seit der in RGSt 73, 90, 93/94 veröffentlichten Entscheidung des Reichsgerichts der Begriff der Öffentlichkeit in § 200 StGB in der Rechtsprechung (auch des Bundesgerichtshofes, vgl. BGHSt 12, 42, 46 [BGH 02.09.1958 - 5 StR 339/58]; 11, 282, 284) [BGH 13.03.1958 - 4 StR 27/58]enger auszulegen ist als in § 183 StGB.
  • BGH, 26.03.1965 - 4 StR 129/65

    Zulässigkeit einer nicht näher bezeichneten Verfahrensrüge - Vollendung des

    Dann würde - wie dies anscheinend schon im Jahre 1959 im Verfahren 4 Ds 65/59 vor dem Amtsgericht Krefeld-Uerdingen der Fall war - nur eine Bestrafung nach §§ 183, 185 StGB in Betracht kommen (RGSt 73, 246, 249; BGH NJW 1953, 710 Nr. 16 = BGH LM Nr. 7 zu StGB § 176 Abs. 1 Nr. 3) und das Landgericht besonders sorgsam zu prüfen haben, ob die Handlung des Angeklagten öffentlich begangen worden ist (vgl. RGSt 73, 90, 94; BGHSt 11, 282, 285 [BGH 13.03.1958 - 4 StR 27/58]; 12, 42, 46 [BGH 02.09.1958 - 5 StR 339/58]; BGH LM Nr. 5 zu § 183 StGB).
  • BGH, 24.05.1963 - 4 StR 173/63

    Schuldfähigkeit bei exhibitionistischen Handlungen - Verurteilung als

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht