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   BGH, 02.09.1981 - 2 StR 239/81   

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BGH, 02.09.1981 - 2 StR 239/81 (https://dejure.org/1981,6528)
BGH, Entscheidung vom 02.09.1981 - 2 StR 239/81 (https://dejure.org/1981,6528)
BGH, Entscheidung vom 02. September 1981 - 2 StR 239/81 (https://dejure.org/1981,6528)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgrund der fehlerhaften Strafzumessungserwägung durch Annahme einer fortgesetzten Handlung - Annahme eines Gesamtvorsatzes, wenn vor Ausführung des ersten Teilaktes die wesentlichen Grundzüge der Taten festgestanden haben - Voraussetzungen für das Vorliegen eines ...

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 24.06.1975 - 1 StR 181/75

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 02.09.1981 - 2 StR 239/81
    Der allgemeine Entschluß, eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, reicht zur Bejahung des Gesamtvorsatzes nicht aus (BGH GA 1960, 375; BGH NDR 1972, 752; BGH, Urteile vom 24. Juni 1975 - 1 StR 181/75 - und 17. Dezember 1980 - 2 StR 572/80 -).

    Der Bundesgerichtshof hat allerdings einen auf den Gesamterfolg gerichteten Vorsatz auch schon in Füllen bejaht, in denen sich ein Täter keine genaueren Vorstellungen über Ort, Zeit und die von den einzelnen Taten Betroffenen gemacht hatte; diese Entscheidungen betrafen jedoch Fälle, in denen - wie zum Beispiel beim Handeln mit Rauschgift - der Täter im Rahmen eines "eingespielten Systems" handelte, so daß nicht jede Einzelhandlung einen neuen Tatentschluß erforderte (vgl. BGHSt 12, 148, 155 f; BGH, Urteile vom 16. August 1973 - 4 StR 345/73 -, 12. November 1974 - 1 StR 538/74 -, 24. Juni 1975 - 1 StR 181/75 - und 24. Februar 1976 - 1 StR 806/75 -).

  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 02.09.1981 - 2 StR 239/81
    Ein Gesamtvorsatz, der die einzelnen Teile einer vom Täter geplanten Handlungsreihe zu einer einzigen Fortsetzungstat verbindet, liegt nur vor, wenn der einheitliche Vorsatz des Täters die einzelnen Teile dieser Handlungsreihe mindestens insoweit erfaßt, als das zu verletzende Rechtsgut und sein Träger, ferner Ort, Zeit und ungefähre Art der Begehung der einzelnen Handlungen in Betracht kommt (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 26, 4, 7).
  • BGH, 24.11.1958 - KRB 2/58

    Verdingungskartell. Ordnungswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 02.09.1981 - 2 StR 239/81
    Der Bundesgerichtshof hat allerdings einen auf den Gesamterfolg gerichteten Vorsatz auch schon in Füllen bejaht, in denen sich ein Täter keine genaueren Vorstellungen über Ort, Zeit und die von den einzelnen Taten Betroffenen gemacht hatte; diese Entscheidungen betrafen jedoch Fälle, in denen - wie zum Beispiel beim Handeln mit Rauschgift - der Täter im Rahmen eines "eingespielten Systems" handelte, so daß nicht jede Einzelhandlung einen neuen Tatentschluß erforderte (vgl. BGHSt 12, 148, 155 f; BGH, Urteile vom 16. August 1973 - 4 StR 345/73 -, 12. November 1974 - 1 StR 538/74 -, 24. Juni 1975 - 1 StR 181/75 - und 24. Februar 1976 - 1 StR 806/75 -).
  • BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61

    Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung

    Auszug aus BGH, 02.09.1981 - 2 StR 239/81
    In Zweifelsfällen muß die Strafzumessung des Tatrichters hingenommen werden (BGHSt 17, 35, 36 ff; BGH NJW 1977, 639; BGH, Urteile vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 624/80 - und 1. April 1981 - 2 StR 72/81 -).
  • BGH, 27.10.1970 - 1 StR 423/70

    Maßregel und Strafe

    Auszug aus BGH, 02.09.1981 - 2 StR 239/81
    Die Strafe darf sich auch nach unten nicht von ihrer Bestimmung als gerechter Schuldausgleich lösen (BGHSt 24, 132; 29, 319; BGH NJW 1977, 1247; 1978, 174, 175).
  • BGH, 16.08.1973 - 4 StR 345/73

    Strafbarkeit wegen mehrerer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz -

    Auszug aus BGH, 02.09.1981 - 2 StR 239/81
    Der Bundesgerichtshof hat allerdings einen auf den Gesamterfolg gerichteten Vorsatz auch schon in Füllen bejaht, in denen sich ein Täter keine genaueren Vorstellungen über Ort, Zeit und die von den einzelnen Taten Betroffenen gemacht hatte; diese Entscheidungen betrafen jedoch Fälle, in denen - wie zum Beispiel beim Handeln mit Rauschgift - der Täter im Rahmen eines "eingespielten Systems" handelte, so daß nicht jede Einzelhandlung einen neuen Tatentschluß erforderte (vgl. BGHSt 12, 148, 155 f; BGH, Urteile vom 16. August 1973 - 4 StR 345/73 -, 12. November 1974 - 1 StR 538/74 -, 24. Juni 1975 - 1 StR 181/75 - und 24. Februar 1976 - 1 StR 806/75 -).
  • BGH, 09.10.1974 - 2 StR 485/73

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels in

    Auszug aus BGH, 02.09.1981 - 2 StR 239/81
    Ein Gesamtvorsatz, der die einzelnen Teile einer vom Täter geplanten Handlungsreihe zu einer einzigen Fortsetzungstat verbindet, liegt nur vor, wenn der einheitliche Vorsatz des Täters die einzelnen Teile dieser Handlungsreihe mindestens insoweit erfaßt, als das zu verletzende Rechtsgut und sein Träger, ferner Ort, Zeit und ungefähre Art der Begehung der einzelnen Handlungen in Betracht kommt (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 26, 4, 7).
  • BGH, 12.11.1974 - 1 StR 538/74

    Versuchte unerlaubte Einfuhr und Besitz von Betäubungsmitteln und fortgesetztes

    Auszug aus BGH, 02.09.1981 - 2 StR 239/81
    Der Bundesgerichtshof hat allerdings einen auf den Gesamterfolg gerichteten Vorsatz auch schon in Füllen bejaht, in denen sich ein Täter keine genaueren Vorstellungen über Ort, Zeit und die von den einzelnen Taten Betroffenen gemacht hatte; diese Entscheidungen betrafen jedoch Fälle, in denen - wie zum Beispiel beim Handeln mit Rauschgift - der Täter im Rahmen eines "eingespielten Systems" handelte, so daß nicht jede Einzelhandlung einen neuen Tatentschluß erforderte (vgl. BGHSt 12, 148, 155 f; BGH, Urteile vom 16. August 1973 - 4 StR 345/73 -, 12. November 1974 - 1 StR 538/74 -, 24. Juni 1975 - 1 StR 181/75 - und 24. Februar 1976 - 1 StR 806/75 -).
  • BGH, 24.02.1976 - 1 StR 806/75

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 02.09.1981 - 2 StR 239/81
    Der Bundesgerichtshof hat allerdings einen auf den Gesamterfolg gerichteten Vorsatz auch schon in Füllen bejaht, in denen sich ein Täter keine genaueren Vorstellungen über Ort, Zeit und die von den einzelnen Taten Betroffenen gemacht hatte; diese Entscheidungen betrafen jedoch Fälle, in denen - wie zum Beispiel beim Handeln mit Rauschgift - der Täter im Rahmen eines "eingespielten Systems" handelte, so daß nicht jede Einzelhandlung einen neuen Tatentschluß erforderte (vgl. BGHSt 12, 148, 155 f; BGH, Urteile vom 16. August 1973 - 4 StR 345/73 -, 12. November 1974 - 1 StR 538/74 -, 24. Juni 1975 - 1 StR 181/75 - und 24. Februar 1976 - 1 StR 806/75 -).
  • BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76

    Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der

    Auszug aus BGH, 02.09.1981 - 2 StR 239/81
    In Zweifelsfällen muß die Strafzumessung des Tatrichters hingenommen werden (BGHSt 17, 35, 36 ff; BGH NJW 1977, 639; BGH, Urteile vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 624/80 - und 1. April 1981 - 2 StR 72/81 -).
  • BGH, 14.09.1977 - 3 StR 220/77

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Werbens für eine kriminelle Vereinigung in

  • BGH, 13.12.1978 - 3 StR 426/78

    Vorliegen eines Gesamtvorsatzes, für die Annahme einer fortgesetzten Tat -

  • BGH, 06.05.1980 - 1 StR 88/80

    Ermessensspielraum des Tatrichters hinsichtlich der Strafzumessung unter

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

  • BGH, 17.12.1980 - 2 StR 572/80

    Anforderungen an die Feststellung des Gesamtvorsatzes und der Gewerbsmäßigkeit

  • BGH, 17.12.1980 - 2 StR 624/80

    Änderung von Strafaussprüchen im Revisionsverfahren - Revision gegen

  • BGH, 01.04.1981 - 2 StR 72/81

    Eingreifen eines Revisionsgerichtes in die dem Tatrichter obliegende

  • BGH, 18.09.1981 - 2 StR 358/81

    Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    In Zweifelsfällen muß die Strafzumessung des Tatrichters hingenommen werden (BGHSt 17, 35, 36 ff.; BGH, NJW 1977, 639; BGH, Urteile vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 624/80 -, 1. April 1981 - 2 StR 72/81 - und 2. September 1981 - 2 StR 239/81).
  • BGH, 04.09.1990 - 1 StR 301/90

    Strafklageverbrauch nach Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis -

    Den Entscheidungen lag zudem jeweils ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen den Diebstahlstaten zugrunde (BGH GA 1968, 337: "... alsbald anschließenden Diebstahls ..."; BGH, Urteil vom 9. September 1981 - 2 StR 239/81: "... am gleichen Tage"; BGH, Beschlüsse vom 25. April 1978 - 1 StR 129/78, vom 1. Juli 1987 - 3 StR 191/87 und StV 1982, 468 je: "... (noch) in derselben Nacht ...").
  • BGH, 17.11.1983 - 4 StR 617/83

    Bindung des Richters an den gesetzlich vorgegebenen Strafrahmen - Anwendung der

    Zwar ist es nicht ausgeschlossen, auch bei Vorliegen mehrerer Erschwerungsgründe auf die Mindeststrafe zu erkennen, wenn die strafmildernden Umstände so deutlich überwiegen, daß die Strafschärfungsgründe dadurch nicht mehr ins Gewicht fallen (BGH, Urteile vom 6. Mai 1980 - 1 StR 88/80 -, vom 2. September 1981 - 2 StR 239/81 - und vom 15. Januar 1982 - 2 StR 153/81).
  • BGH, 21.03.1984 - 2 StR 730/83

    Handeltreiben mit Heroin - Anforderungen an die Rüge der Verletzung materiellen

    Der neu entscheidende Tatrichter wird sich bei der Strafzumessung auch mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob der an multipler Sklerose erkrankte Angeklagte durch den Vollzug der Freiheitsstrafe besondere Nachteile erleidet, welche die Wirkung der Strafe verstärken und deshalb eine geringere als die sonst angemessene Strafe genügen lassen, um einen gerechten Schuldausgleich herbeizuführen (vgl. BGH, Urteil vom 2. September 1981 - 2 StR 239/81- und Beschluß vom 25. November 1983 - 2 StR 717/83).
  • BGH, 17.03.1982 - 2 StR 818/81

    Verurteilung wegen des gemeinschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Indessen kann das Revisionsgericht in die dem Tatrichter obliegende Strafzumessung nur eingreifen, wenn dieser in sich rechtsfehlerhafte Erwägungen angestellt, rechtlich anerkannte Strafzwecke gänzlich außer Betracht gelassen oder derart falsch bewertet hat, daß ein grobes Mißverhältnis von Schuld und Strafe offen zutagetritt (BGHSt 17, 35, 36; BGH NJW 1977, 639; BGH, Urteil vom 2. September 1981 - 2 StR 239/81 - mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 16.06.1983 - 2 StR 251/83

    Unmögliche Beurteilung der Strafzumessungsgründe an Hand der lückenhaften

    Eine derartige Folge wäre bei der Bestimmung der schuldangemessenen Strafe zu bedenken gewesen (vgl. BGH, Urteil vom 2. September 1981 - 2 StR 239/81).
  • BGH, 24.03.1983 - 1 StR 863/82

    Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs bei Diebstahl einer Sache zur Begehung

    Entwendet aber der Täter einen Gegenstand, um damit einen bestimmten weiteren Diebstahl zu begehen, so ist eine - vom Gesamtvorsatz umfaßte - fortgesetzte Tat gegeben (RGSt 40, 94, 98; BGH bei Dallinger MDR 1967, 12; BGH GA 1968, 337; BGH, Beschluß vom 25. April 1978 - 1 StR 129/78; BGH, Urteile vom 13. Dezember 1978 - 3 StR 426/78 und vom 2. September 1981 - 2 StR 239/81).
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