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   BGH, 02.09.1985 - 3 StR 290/85   

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https://dejure.org/1985,9533
BGH, 02.09.1985 - 3 StR 290/85 (https://dejure.org/1985,9533)
BGH, Entscheidung vom 02.09.1985 - 3 StR 290/85 (https://dejure.org/1985,9533)
BGH, Entscheidung vom 02. September 1985 - 3 StR 290/85 (https://dejure.org/1985,9533)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mangelnde Erwägungen zum Zusammenhang zwischen brutalem Vorgehen des Täters und einer verminderten Schuldfähigkeit bei der Strafzumessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 02.09.1985 - 3 StR 290/85
    Es ist deshalb zu besorgen, daß das Landgericht diesem Umstand zu großes Gewicht zum Nachteil des Angeklagten beigemessen haben kann (vgl. BGHSt 16, 360, 364; BGH, Urteile vom 1. September 1982 - 2 StR 49/82 - und vom 18. Januar 1984 - 2 StR 610/83).
  • BGH, 01.09.1982 - 2 StR 49/82

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch Nichteinholung eines weiteren

    Auszug aus BGH, 02.09.1985 - 3 StR 290/85
    Es ist deshalb zu besorgen, daß das Landgericht diesem Umstand zu großes Gewicht zum Nachteil des Angeklagten beigemessen haben kann (vgl. BGHSt 16, 360, 364; BGH, Urteile vom 1. September 1982 - 2 StR 49/82 - und vom 18. Januar 1984 - 2 StR 610/83).
  • BGH, 18.01.1984 - 2 StR 610/83

    Angriffe gegen die tatrichterliche Beweiswürdigung - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 02.09.1985 - 3 StR 290/85
    Es ist deshalb zu besorgen, daß das Landgericht diesem Umstand zu großes Gewicht zum Nachteil des Angeklagten beigemessen haben kann (vgl. BGHSt 16, 360, 364; BGH, Urteile vom 1. September 1982 - 2 StR 49/82 - und vom 18. Januar 1984 - 2 StR 610/83).
  • BGH, 11.11.1986 - 1 StR 367/86

    Anforderungen an die Festellung einer Ausnutzung der Arglosigkeit und

    Es hat sich hierbei nicht mit der Frage befaßt, inwieweit die diesen Wertungen zugrunde liegende besondere Gestaltung des Falles - der Angeklagte hatte seinem Opfer mehr als zwanzig Messerstiche versetzt - gerade auf die tiefgreifende Bewußtseinsstörung zurückzuführen ist, die in Anlehnung an § 21 StGB zur Milderung der Jugendstrafe führt; solche Umstände dürfen nicht ohne weiteres strafschärfend gewertet werden (BGHSt 16, 360, 364; BGH NStZ 1982, 200; BGH, Beschlüsse vom 2. September 1985 - 3 StR 290/85 und vom 30. Oktober 1985 - 3 StR 387/85).
  • BGH, 12.06.1987 - 3 StR 205/87

    Berücksichtigung des möglichen Einflusses der verminderten Schuldfähigkeit des

    Soweit er dies für möglich hält, darf er sie nicht als besondere Strafschärfungsgründe bewerten, anderenfalls er den bezeichneten Umständen der Tatausführung ein zu großes Gewicht zum Nachteil des Angeklagten beimessen würde (vgl. BGH NStZ 1982, 200 sowie den Senatsbeschluß vom 2. September 1985 - 3 StR 290/85, bei Holtz MDR 1986, 96, jeweils mit weiteren Nachweisen; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 30.10.1985 - 3 StR 387/85

    Annahme eines minder schweren Falles bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 21

    Dabei hat die Jugendkammer möglicherweise nicht beachtet, daß solche Umstände nicht zur Anwendung des Regelstrafrahmens führen dürfen, die gerade durch den die verminderte Schuldfähigkeit begründenden Zustand des Angeklagten bedingt waren (vgl. BGHSt 16, 360, 364; BGH Strafverteidiger 1981, 401; NStZ 1982, 200, 201/Strafverteidiger 1984, 202; BGH, Beschluß vom 2. September 1985 - 3 StR 290/85 -).
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