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   BGH, 02.09.1997 - 1 StR 475/97   

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https://dejure.org/1997,6870
BGH, 02.09.1997 - 1 StR 475/97 (https://dejure.org/1997,6870)
BGH, Entscheidung vom 02.09.1997 - 1 StR 475/97 (https://dejure.org/1997,6870)
BGH, Entscheidung vom 02. September 1997 - 1 StR 475/97 (https://dejure.org/1997,6870)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 39
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 02.09.1997 - 1 StR 475/97
    Es kann daher aus Rechtsgründen nicht beanstandet werden, wenn der Tatrichter in dieser Tatfolge einen zumessungserheblichen Umstand sieht und diesen zu Lasten des Täters gewichtet (vgl. BGHSt 34, 345, 350).
  • BGH, 14.02.1984 - 1 StR 808/83

    Heroinspritzen - § 222 StGB, eigenverantwortliche Selbstgefährdung

    Auszug aus BGH, 02.09.1997 - 1 StR 475/97
    Dabei ist nicht zu entscheiden, ob - wie das Landgericht annimmt - der Grundsatz der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung in einem solchen Fall einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung entgegensteht (vgl. dazu BGHSt 32, 262 [BGH 14.02.1984 - 1 StR 808/83]; 36, 1, 17 [BGH 04.11.1988 - 1 StR 262/88]; 37, 179, 180).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 02.09.1997 - 1 StR 475/97
    Dabei ist nicht zu entscheiden, ob - wie das Landgericht annimmt - der Grundsatz der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung in einem solchen Fall einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung entgegensteht (vgl. dazu BGHSt 32, 262 [BGH 14.02.1984 - 1 StR 808/83]; 36, 1, 17 [BGH 04.11.1988 - 1 StR 262/88]; 37, 179, 180).
  • BGH, 25.09.1990 - 4 StR 359/90

    Strafbarkeit nach BtMG im Hinblick auf Selbstverantwortung und die Grundsätze der

    Auszug aus BGH, 02.09.1997 - 1 StR 475/97
    Dabei ist nicht zu entscheiden, ob - wie das Landgericht annimmt - der Grundsatz der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung in einem solchen Fall einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung entgegensteht (vgl. dazu BGHSt 32, 262 [BGH 14.02.1984 - 1 StR 808/83]; 36, 1, 17 [BGH 04.11.1988 - 1 StR 262/88]; 37, 179, 180).
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