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   BGH, 02.09.2009 - 2 StR 229/09   

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BGH, 02.09.2009 - 2 StR 229/09 (https://dejure.org/2009,3596)
BGH, Entscheidung vom 02.09.2009 - 2 StR 229/09 (https://dejure.org/2009,3596)
BGH, Entscheidung vom 02. September 2009 - 2 StR 229/09 (https://dejure.org/2009,3596)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 261 StPO
    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs (Beweiswürdigung hinsichtlich des Vorsatzes; Widersprüche; Lücken; überspannte Anforderungen; falsche Anwendung von in dubio pro reo); Totschlag (Kindstötung); fahrlässige Tötung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zurückverweisung einer Sache im Rahmen einer Revision wegen Überspannen der Anforderungen an eine Verurteilung durch ein erstinstanzliches Gericht; Fahrlässige oder vorsätzliche Tötung eines Säuglings bei Herbeiführen des Todes des Säuglings durch Abdecken der Atemwege ...

  • Judicialis

    StPO § 261

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212; StGB § 222; StPO § 335 Abs. 1
    Zurückverweisung einer Sache im Rahmen einer Revision wegen Überspannen der Anforderungen an eine Verurteilung durch ein erstinstanzliches Gericht; Fahrlässige oder vorsätzliche Tötung eines Säuglings bei Herbeiführen des Todes des Säuglings durch Abdecken der Atemwege ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 102
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 30.03.2004 - 1 StR 354/03

    Freie Beweiswürdigung beim Freispruch (Vergewaltigung; in dubio pro reo;

    Auszug aus BGH, 02.09.2009 - 2 StR 229/09
    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt worden sind (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ-RR 2004, 238; 2005, 147).

    Aus den Urteilsgründen muss sich auch ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11; Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGH NStZ 1983, 133; 2002, 48; BGH NStZ-RR 2000, 45; 2004, 238).

    Es ist daher verfehlt, ihn isoliert auf einzelne Indizien anzuwenden; er kann erst bei der abschließenden Gesamtwürdigung zum Tragen kommen (vgl. BGHSt 49, 112, 122 f.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 20; BGH NStZ 2001, 609; NStZ-RR 2004, 238, 239; Urt. vom 9. Mai 2006 - 1 StR 37/06).

  • BGH, 26.05.1999 - 3 StR 110/99

    Pflicht zur umfassenden Würdigung aller Beweismittel

    Auszug aus BGH, 02.09.2009 - 2 StR 229/09
    Aus den Urteilsgründen muss sich auch ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11; Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGH NStZ 1983, 133; 2002, 48; BGH NStZ-RR 2000, 45; 2004, 238).

    Es ist daher verfehlt, ihn isoliert auf einzelne Indizien anzuwenden; er kann erst bei der abschließenden Gesamtwürdigung zum Tragen kommen (vgl. BGHSt 49, 112, 122 f.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 20; BGH NStZ 2001, 609; NStZ-RR 2004, 238, 239; Urt. vom 9. Mai 2006 - 1 StR 37/06).

  • BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01

    Beweiswürdigung; Wahlgegenüberstellung; Anwendungsbereich des Zweifelsgrundsatzes

    Auszug aus BGH, 02.09.2009 - 2 StR 229/09
    Der Grundsatz "in dubio pro reo" ist aber keine Beweis-, sondern eine Entscheidungsregel, die das Gericht erst dann zu befolgen hat, wenn es nach abgeschlossener Beweiswürdigung nicht die volle Überzeugung vom Vorliegen einer für den Schuld- und Rechtsfolgenausspruch unmittelbar entscheidungserheblichen Tatsache zu gewinnen vermag (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 24, 27).

    Es ist daher verfehlt, ihn isoliert auf einzelne Indizien anzuwenden; er kann erst bei der abschließenden Gesamtwürdigung zum Tragen kommen (vgl. BGHSt 49, 112, 122 f.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 20; BGH NStZ 2001, 609; NStZ-RR 2004, 238, 239; Urt. vom 9. Mai 2006 - 1 StR 37/06).

  • BGH, 31.05.2012 - 2 StR 610/11

    Freispruch eines Proberichters vom Vorwurf der Rechtsbeugung aufgehoben

    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht, etwa hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung des Zweifelssatzes, wenn sie lückenhaft, widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. Senat, NStZ 2010, 102, 103 mwN).
  • BGH, 31.03.2021 - 2 StR 109/20

    Urteil des Landgerichts Limburg zum Tod von Josephine aufgehoben

    Einzelindizien dürfen nicht nur isoliert bewertet werden, sondern sie entfalten ihr wahres Beweisgewicht erst, wenn sie auch in der Relation zu den anderen Umständen des Einzelfalls gesehen werden (vgl. Senat, Urteil vom 2. September 2009 - 2 StR 229/09, NStZ 2010, 102, 103).
  • BGH, 15.12.2010 - 1 StR 254/10

    Freispruch im "Fall Harry Wörz" rechtskräftig

    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht, etwa hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung des Zweifelssatzes, wenn sie lückenhaft ist, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 18. März 2009 - 1 StR 549/08, Rn. 20; Urteil vom 2. September 2009 - 2 StR 229/09, NStZ 2010, 102, 103; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 3 StR 453/08, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 35, Rn. 9; Urteil vom 22. Mai 2007 - 1 StR 582/06, Rn. 18; Urteil vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 2005, 147).
  • BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (Amtsaufklärungsgrundsatz; Anforderungen an die

    Denn es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten eines Angeklagten Sachverhalte zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkte vorhanden sind (vgl. BGH, Urteile vom 2. September 2009 - 2 StR 229/09, NStZ 2010, 102; vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08, NStZ 2009, 401, 402; ferner BVerfG, NStZ-RR 2007, 381, 382).
  • BGH, 16.06.2016 - 1 StR 50/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: Anforderungen an ein

    Er greift erst nach abgeschlossener Beweiswürdigung ein (vgl. BGH, Urteil vom 2. September 2009 - 2 StR 229/09, NStZ 2010, 102, 103; Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl. 2016, § 261 Rn. 26 mwN).
  • OLG Köln, 30.09.2014 - 1 RVs 91/14

    Anforderungen an die Urteilsdarstellungen im Falle eines Freispruchs aus

    Es genügt vielmehr ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige Zweifel nicht zulässt (BGH NStZ 2010, 102 [103]; BGH NStZ 2010, 292;BGH NStZ 1999, 205; BGH NStZ 1988, 236 [237] = NJW 1988, 3273 = StV 1988, 190; SenE v. 18.10.2011 - III-1 RVs 131/11 - SenE v. 04.12.2012 - III-1 RVs 213/12).
  • OLG Hamm, 21.08.2012 - 4 RVs 42/12

    Freispruch des Geschäftsführers der münsterschen Fa. Wohn- und Stadtbau GmbH

    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht, etwa hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung des Zweifesatzes, wenn sie lückenhaft, widersprüchlich oder unklarist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrenssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl BGH, NStZ 2010, 102, 103 mwN).
  • BGH, 21.12.2022 - KRB 54/22

    Beweiswürdigung bei kartellrechtlichem Haftungsrisiko

    Er besagt nichts darüber, wie der Tatrichter die Beweise zu würdigen hat, sondern kommt erst bei der abschließenden Gesamtwürdigung zum Tragen (st. Rspr., vgl. BGH, NJW 2005, 2322 [juris Rn. 27]; Beschluss vom 19. Juni 2007 - KRB 12/07, BGHSt 52, 1 [juris Rn. 22] - Papierkartell; Urteil vom 2. September 2009 - 2 StR 229/09, NStZ 2010, 102 [juris Rn. 16]; Beschluss vom 12. Oktober 2011 - 2 StR 202/11, NStZ 2012, 171 Rn. 10).
  • BGH, 28.09.2011 - 2 StR 93/11

    Schwerer Bandendiebstahl (Bezug der Tat zur Bandenrede; Bandidos);

    Dies ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht, etwa hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung des Zweifelsatzes, wenn sie lückenhaft, widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 2010, 102, 103 mwN).
  • BGH, 07.03.2012 - 2 StR 640/11

    Tragfähiger Freispruch vom Vorwurf eines Sexualdelikts (sexueller Missbrauch

    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht, etwa hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung des Zweifelssatzes, wenn sie lückenhaft, widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr., vgl. Senat, NStZ 2010, 102, 103 mwN).
  • BGH, 30.07.2020 - 4 StR 603/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

  • OLG Frankfurt, 16.10.2023 - 3 ORs 19/23

    Darstellung der Beweiswürdigung im Urteilstenor durch Tatrichter

  • BGH, 18.06.2014 - 5 StR 98/14

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (Fehlen einer eine vollständigen

  • BGH, 12.10.2011 - 2 StR 202/11

    Beweiswürdigung bei der versuchten Vergewaltigung und der versuchten sexuellen

  • AG Schmallenberg, 25.10.2021 - 6 OWi 35/21

    Corona Schutzverordnung NRW - Verstoß gegen Übernachtungsverbot

  • LG Köln, 08.09.2022 - 324 KLs 13/22
  • BGH, 09.03.2011 - 2 StR 467/10

    Grenzen der Revisibilität der Beweiswürdigung (Auseinandersetzung mit einem

  • BGH, 16.03.2011 - 2 StR 521/10

    Grenzen der Revisibilität der Beweiswürdigung (vorherige falsche Anschuldigungen

  • KG, 19.02.2013 - 121 Ss 10/13

    Untreue durch einen Gerichtsvollzieher

  • AG Stuttgart, 09.06.2021 - 18 OWi 243 Js 37200/21

    Geldbuße bei grundlosem Verstoß gegen nächtliche Ausgangssperre nach der CoronaVO

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