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   BGH, 02.09.2015 - 2 StR 31/15   

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https://dejure.org/2015,28417
BGH, 02.09.2015 - 2 StR 31/15 (https://dejure.org/2015,28417)
BGH, Entscheidung vom 02.09.2015 - 2 StR 31/15 (https://dejure.org/2015,28417)
BGH, Entscheidung vom 02. September 2015 - 2 StR 31/15 (https://dejure.org/2015,28417)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB; § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB; § 56b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2-4 StGB
    Bildung einer Gesamtstrafe (Anrechnung von zur Erfüllung von Auflagen erbrachten Leistungen auf die Gesamtstrafe)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 56b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4 StGB

  • Wolters Kluwer

    Notwendige Prüfung einer Anrechnung der auf die Bewährungsauflage erbrachten Leistung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendige Prüfung einer Anrechnung der auf die Bewährungsauflage erbrachten Leistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.09.2013 - 1 StR 489/13

    Anrechnung erbrachter Leistungen auf Bewährungsauflagen

    Auszug aus BGH, 02.09.2015 - 2 StR 31/15
    Angesichts dieser Feststellungen hätte sich die Strafkammer gedrängt sehen müssen, die Frage einer Anrechnung der auf die Bewährungsauflage erbrachten Leistung gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB i.V.m. § 56 f. Abs. 3 Satz 2 StGB zu prüfen und in den Urteilsgründen zu erörtern (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2001 - 2 StR 43/01; Beschluss vom 17. September 2013 - 1 StR 489/13, StV 2014, 481).
  • BGH, 07.03.2001 - 2 StR 43/01

    Anrechnung von Bewährungsleistungen bei Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 02.09.2015 - 2 StR 31/15
    Angesichts dieser Feststellungen hätte sich die Strafkammer gedrängt sehen müssen, die Frage einer Anrechnung der auf die Bewährungsauflage erbrachten Leistung gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB i.V.m. § 56 f. Abs. 3 Satz 2 StGB zu prüfen und in den Urteilsgründen zu erörtern (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2001 - 2 StR 43/01; Beschluss vom 17. September 2013 - 1 StR 489/13, StV 2014, 481).
  • BGH, 20.08.2019 - 1 StR 306/19

    Anrechnung der auf eine Bewährungsauflage erbrachten Leistungen auf eine

    Angesichts dieser - hinsichtlich der Höhe des insgesamt erbrachten Zahlungsbetrags unzulänglichen und daher insoweit ergänzungsbedürftigen - Feststellungen hätte sich die Strafkammer gedrängt sehen müssen, die Frage einer Anrechnung der auf die Bewährungsauflage erbrachten Leistung gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB i.V.m. § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB zu prüfen und in den Urteilsgründen zu erörtern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. September 2015 - 2 StR 31/15 Rn. 3; vom 17. September 2013 - 1 StR 489/13 Rn. 3 und vom 7. März 2001 - 2 StR 43/01 Rn. 3).
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