Rechtsprechung
BGH, 02.09.2015 - 2 StR 49/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 265 Abs. 1 StPO
Hinweis auf Veränderung eines rechtlichen Gesichtspunkts (Änderung der Beteiligungsform) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 265 Abs 1 StPO, § 25 Abs 2 StGB, § 27 Abs 1 StGB
Strafverfahren wegen Betrugs: Gerichtliche Hinweispflicht auf Änderung des rechtlichen Gesichtspunkts - IWW
- Wolters Kluwer
Verletzung der gerichtlichen Hinweispflicht in einem Strafverfahren wegen Beihilfe zum Betrug
- rewis.io
Strafverfahren wegen Betrugs: Gerichtliche Hinweispflicht auf Änderung des rechtlichen Gesichtspunkts
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 265 Abs. 1
Verletzung der gerichtlichen Hinweispflicht in einem Strafverfahren wegen Beihilfe zum Betrug - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Teilnahme ist nicht Täterschaft
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beihilfe statt Mittäterschaft - und die Hinweispflicht des Gerichts
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 25.06.2014 - 9 KLs 700 Js 36396/12
- BGH, 02.09.2015 - 2 StR 49/15
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 350
- StV 2016, 272
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 20.08.2019 - 2 StR 381/17
Untreue (Vermögensbetreuungspflicht: Voraussetzungen, Bestehen bei faktischer …
Dies gilt sowohl für den Fall, in dem das Opfer der für die Anstiftung maßgeblichen Bezugstat ausgewechselt wird (vgl. zum Wechsel des Tatopfers BGH, Urteil vom 8. Oktober 1963 - 1 StR 553/62, BGHSt 19, 141 ff.; Senat…, Beschluss vom 1. Juli 1988 - 2 StR 311/88, BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 5;… Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 265 Rn. 23;… KK-StPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 265 Rn. 18a;… BeckOK StPO/Eschelbach, 33. Ed., § 265 Rn. 37), wie auch beim Wechsel der maßgeblichen Zurechnungsnorm von Täterschaft oder Teilnahme (vgl. Senat, Urteil vom 11. Mai 2011 - 2 StR 590/10, BGHSt 56, 235, 236 ff.; Beschluss vom 2. September 2015 - 2 StR 49/15, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 21;… Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, aaO, § 265 Rn. 14). - BGH, 10.01.2018 - 2 StR 76/17
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Misstrauen in die …
Nach Aufhebung dieses Urteils und Zurückverweisung der Sache durch Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - 2 StR 49/15 - (StV 2016, 272 f.) hat das Landgericht den Angeklagten nunmehr wegen Beihilfe zum Betrug in neun tateinheitlichen Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. - OLG Dresden, 14.03.2018 - 23 Ss 168/18
Zulässigkeit der unangekündigten Erhöhung des Bußgeldes auf mehr als das …
Es kann insoweit nicht ausgeschlossen werden, dass dann die Betroffene sich anders verteidigt hätte (vgl. BGH StraFo 2015, 517 ).