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   BGH, 02.10.1951 - 1 StR 421/51   

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https://dejure.org/1951,263
BGH, 02.10.1951 - 1 StR 421/51 (https://dejure.org/1951,263)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1951 - 1 StR 421/51 (https://dejure.org/1951,263)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1951 - 1 StR 421/51 (https://dejure.org/1951,263)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 1, 337
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.11.1950 - 2 StR 50/50

    Ermittlung des Inhalts einer fremdsprachigen Urkunde durch das Gericht;

    Auszug aus BGH, 02.10.1951 - 1 StR 421/51
    Die Zulässigkeit eines solchen Verfahrens, die ständiger Rechtsprechung entspricht, ist auch vom Bundesgerichtshof anerkannt (BGHSt 1 S. 4, 8).

    Auf diesem Wege konnte sich das Schwurgericht in verfahrensrechtlich einwandfreier Weise Kenntnis von den Angaben verschaffen, die die Angeklagte bei früheren polizeilichen Vernehmungen gemacht hatte (BGHSt 1 S. 4, 8).

  • BGH, 05.06.1951 - 1 StR 129/51
    Auszug aus BGH, 02.10.1951 - 1 StR 421/51
    Die Verlesbarkeit und Verwertbarkeit der Niederschrift ist jedoch, wie sich aus § 251 StPO ergibt, von der Einhaltung der Vorschrift des § 224 StPO nicht abhängig (BGHSt 1 S. 219).
  • BGH, 26.06.1951 - 1 StR 238/51
    Auszug aus BGH, 02.10.1951 - 1 StR 421/51
    Darüber hatte das Schwurgericht, wie der Senat im Urteil vom 26. Juni 1951 - 1 StR 238/51 - entschieden hat, von Amts wegen zu befinden.
  • BGH, 31.05.1960 - 5 StR 168/60

    polizeiliches Protokoll - § 254 StPO, Urkundenverwertungsverbot, Vorhalt ggü.

    Soweit die Strafkammer zum Ausdruck bringen will, daß es nicht verboten sei, ein früheres Geständnis des Angeklagten zu verwerten, auch wenn er später seine Haltung ändere, bestehen keine Bedenken (vgl. BGHSt 1, 337, 338).

    Damit ist gleichzeitig auch ein Urkundenverwertungsverbot ausgesprochen (BGHSt 1, 337, 339).

    Es ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch zulässig, das polizeiliche Protokoll dem Verhörsbeamten, der als Zeuge vernommen wird, zur Stützung seines Gedächtnisses vorzuhalten oder zu diesem Zwecke vorzulesen (BGHSt 1, 4, 8; 1, 337, 338).

  • BGH, 22.02.2012 - 1 StR 349/11

    Rüge der Unverwertbarkeit von Aussagen früherer Mitbeschuldigter, die auf einer

    Darauf, dass auf die Ankündigung des Vorsitzenden, die Verlesung des Urteils (zur Verlesbarkeit von Strafurteilen gegen Zeugen gemäß § 249 Abs. 1 Satz 2 StPO vgl. schon BGH, Urteil vom 2. Oktober 1951 - 1 StR 421/51, BGHSt 1, 337, 341; Mosbacher in LR StPO, 26. Aufl., § 249 Rn. 17 mwN) sei beabsichtigt, keine Entscheidung gemäß § 238 Abs. 2 StPO herbeigeführt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1964 - 3 StR 60/63, BGHSt 19, 273, 280), kommt es daher nicht an, ebenso wenig auf den mit dem maßgeblichen Protokollinhalt nicht zu vereinbarenden Vortrag der Revision zum Zeitpunkt des geltend gemachten Widerspruchs.
  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 73/60

    Zulässigkeit eines Tonbandes - Einverständnis des Angeklagten - Polizeibeamter

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