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   BGH, 02.10.1973 - 1 StR 217/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,4518
BGH, 02.10.1973 - 1 StR 217/73 (https://dejure.org/1973,4518)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1973 - 1 StR 217/73 (https://dejure.org/1973,4518)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1973 - 1 StR 217/73 (https://dejure.org/1973,4518)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Abtrennung eines Verfahrens wegen einer Jugendstraftat von einem bereits eröffneten Strafverfahren - Zulässigkeit der Verwendung von Projektionen von Farb-Diapositiven zur Beweisaufnahme - Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1974, 54
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.02.1956 - 2 StR 25/56
    Auszug aus BGH, 02.10.1973 - 1 StR 217/73
    Insoweit besteht also auch kein Zwang zur Verbindung, und zwar auch dann nicht, wenn eine solche Handhabung im Einzelfall wünschenswert sein sollte (BGHSt 10, 100, 101).

    Vielmehr ist davon auszugehen, daß das JGG die allgemeinen Vorschriften über Verbindung und Trennung unberührt läßt (BGHSt 10, 100, 102).

  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 434/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.10.1973 - 1 StR 217/73
    Der unbedingte Revisionsgrund des § 338 Nr. 4 StPO ist nur gegeben, wenn das Gericht bei Urteilsfällung seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat (BGHSt 1, 346; vgl. auch BGHSt 10, 64, 65).
  • BGH, 08.01.1957 - 5 StR 378/56

    Revision wegen eines Verfahrens vor der Strafkammer bei Tatbegehung einer

    Auszug aus BGH, 02.10.1973 - 1 StR 217/73
    Der unbedingte Revisionsgrund des § 338 Nr. 4 StPO ist nur gegeben, wenn das Gericht bei Urteilsfällung seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat (BGHSt 1, 346; vgl. auch BGHSt 10, 64, 65).
  • BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes im Sinne von §

    Auszug aus BGH, 02.10.1973 - 1 StR 217/73
    Diese Rügen können schon deshalb keinen Erfolg haben, weil sie nicht die -auch für die Fälle des § 28 Abs. 2 Satz 2 StPO geltenden (vgl. BGHSt 18, 200; Kleinknecht StPO § 28 Anm. 3 Bc)- Voraussetzungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO erfüllen.
  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Auszug aus BGH, 02.10.1973 - 1 StR 217/73
    Bei Bildung seiner Überzeugung zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Angeklagten hat sich das Gericht u.a. auf zwei sexualpathologische Gutachten gestützt und damit auch die in der Entscheidung BGHSt 23, 176 gegebenen -übrigens einen Ausnahmefall betreffenden-besonderen Hinweise beachtet.
  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvR 253/68

    Uranvorkommen

    Auszug aus BGH, 02.10.1973 - 1 StR 217/73
    Ein unverhältnismäßiger Eingriff in die geschützten Rechte des Angeklagten im Sinne der hierzu von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze (vgl. BVerfGE 27, 211, 219 zu § 81 a StPO) lag nach alledem -zumal bei Berücksichtigung der außerordentlichen Schwere des Tatvorwurfs- nicht vor (vgl. auch die gesetzliche Regelung in § 88 Satz 2 StPO).
  • BGH, 20.08.2019 - 3 StR 317/19

    Gezielte Umgehung jugendgerichtlicher Zuständigkeit zur Vermeidung der Anwendung

    Die auf Fälle gleichzeitiger Aburteilung beschränkte Vorschrift des § 32 JGG ändert daran nichts (vgl. BGH, Urteile vom 2. Oktober 1973 - 1 StR 217/73, MDR 1974, 54, 55; vom 31. Oktober 1989 - 1 StR 501/89, BGHSt 36, 294, 296; s. auch BT-Drucks. I/4437 S. 7; zur Einstellung nach § 154 StPO BGH, Beschlüsse vom 20. April 2005 - 3 StR 106/05, NStZ 2005, 650; vom 3. Mai 1991 - 3 StR 483/90, BGHR StPO § 338 Nr. 4 Jugendgericht 1).
  • BGH, 11.06.1986 - 3 StR 10/86

    Verstoß gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz - Ablichtung einer Urkunde als

    Die Mitteilung des genauen Wortlauts ist unter Umständen dann entbehrlich, wenn die Revisionsbegründung in zusammenfassender, alle wesentlichen Punkte behandelnder Weise berichtet (BGH, Urteil vom 2. Oktober 1973 - 1 StR 217/73).
  • KG, 06.02.1987 - 1 WF 3000/85

    Prozeßkostenhilfe; Bewilligung; Partei; Gegenpartei; Rechtsanwalt; Kosten;

    Besteht danach aufgrund des Vertragsverhältnisses zwischen der Antragstellerin und der ihr beigeordneten Rechtsanwältin dem Grunde nach ein Anspruch der Rechtsanwältin gegen die Antragstellerin auf Zahlung der ihr zustehenden gesetzlichen Gebühren und Auslagen, dann kann die Antragstellerin auch nach § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO im eigenen Namen von dem unterlegenen Antragsgegner Erstattung verlangen, denn das in dem Verhältnis des Rechtsanwalts zu seiner Partei bestehende gesetzliche Forderungsverbot des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO hat - ähnlich wie eine Vereinbarung dieses Inhalts zwischen dem Rechtsanwalt und seiner Partei (vgl. hierzu etwa OLG Hamburg MDR 1974, 54) - keine Außenwirkung, schränkt also den Erstattungsanspruch gegen den Gegner nach § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO nicht ein (im Ergebnis ebenso Schneider in Zöller, ZPO 14. Aufl. § 126 Rdn. 7, 16; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 46. Aufl. § 126 Anm. 1 A und C; Riedel/Sußbauer, aaO).
  • BGH, 23.10.1985 - 3 StR 319/85

    Anforderung an eine Revision wegen Verletzung des Verfahrensrechts -

    Einer wörtlichen Wiedergabe aller Einzelheiten bedarf es zwar grundsätzlich nicht in jedem Fall (wenn es auch zweckmäßig ist, vgl. Krause a.a.O. 488), wohl aber einer geschlossenen und vollständigen Darstellung der gestellten Anträge und der darauf ergangenen Entscheidungen (BGH, Urteil vom 2. Oktober 1973 - 1 StR 217/73 unter 1, 3; Krause a.a.O. 488; Alsberg-Nüse-Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl. S. 877 Fußn.12; Pikart in KK Rdn.54 zu § 344 StPO).
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