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   BGH, 02.10.1981 - V ZR 134/80   

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https://dejure.org/1981,2088
BGH, 02.10.1981 - V ZR 134/80 (https://dejure.org/1981,2088)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1981 - V ZR 134/80 (https://dejure.org/1981,2088)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1981 - V ZR 134/80 (https://dejure.org/1981,2088)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schenkung - Einrede - Anspruch aus Rechtsmängelhaftung

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 818
  • MDR 1982, 394
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 03.02.2010 - XII ZR 189/06

    Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen

    Auch wird die Auflage zumindest in der Regel auf der Grundlage und aus dem Wert der Zuwendung zu erbringen sein (BGH Urteil vom 2. Oktober 1981 - V ZR 134/80 - NJW 1982, 818, 819;MünchKomm/Koch BGB 5. Aufl. § 525 Rdn. 2; Palandt/Weidenkaff BGB 69. Aufl. § 525 Rdn. 1), was die freie Disposition des Beschenkten über den unter einer Auflage zugewendeten Gegenstand gerade ausschließt.
  • BGH, 07.04.1989 - V ZR 252/87

    Übernahme dinglicher Belastungen bei Schenkung eines Grundstücks; Versorgung des

    Der Beschenkte kann danach in der Regel weder Beseitigung des Rechtsmangels noch Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen (Prot. II S. 26 und 27; vgl. auch Senatsurt. vom 2. Oktober 1981, V ZR 134/80, NJW 1982, 818, 819).
  • OLG Köln, 31.07.2013 - 2 U 153/12

    Rechtsfolgen der Erfüllung eines Vermächtnisses zu Lebzeiten des Erblassers

    Eine Auflage liegt vor, wenn die Leistung nicht aus dem Vermögen des Empfängers der Zuwendung, sondern auf der Grundlage und aus dem Wert der Zuwendung erbracht werden soll (BGH NJW 1982, 818; Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 525 Rn. 1), so wie hier.
  • BFH, 12.04.1989 - II R 37/87

    Besteuerung einer Auflagenschenkung

    Der Vorschrift des § 526 BGB liegt der Gedanke zugrunde, der Beschenkte solle durch eine Auflagenschenkung nicht ärmer werden, als er ohne sie wäre (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 2. Oktober 1981 V ZR 134/80, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1982, 818).
  • BSG, 09.08.2001 - B 11 AL 15/01 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung -

    Die Wendung "Leistung aus dem Wert und auf der Grundlage des geschenkten Gegenstandes" (BGH NJW 1982, 818) besagt nichts anderes.
  • BFH, 29.01.1992 - II R 41/89

    Verfassungskonforme Auslegung von § 3 Nr. 2 Satz 2 GrEStG 1940

    Eine Auflagenschenkung liegt grundsätzlich dann vor, wenn die Leistung des Beschenkten nicht für die Zuwendung, sondern auf der Grundlage und aus dem Wert der Zuwendung erfolgen soll (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 2. Oktober 1981 V ZR 134/80, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1982, 818, 819, m. w. N.).
  • LSG Hamburg, 02.02.2012 - L 4 AS 63/08
    Bei einer hieran orientierten Vertragsauslegung käme im Unterschied zur sogenannten Auflagenschenkung nach § 525 BGB, die durch die Vorleistungspflicht des Schenkers gekennzeichnet ist und die vorliegt, wenn die dem Empfänger auferlegte Leistung aus dem Wert des zugewendeten Vermögens erfolgen soll (vgl. E. Herrmann in: Erman BGB, Kommentar, 13. Auflage 2011 § 525; BGH 107, 156, 160; NJW 1982, 818, 819; FamRZ 1967, 214; 1970, 185) vorliegend eine Zweckschenkung als eine Unterform der Schenkung nach § 516 BGB in Betracht.
  • LG Wuppertal, 14.06.2006 - 19 O 141/06
    Dies ist charakteristisch für eine Schenkung unter Auflage nach § 525 BGB (vgl. BGH NJW 1982, 818, 819; Staudinger a.a.O. unter Verweis auf Coing NJW 1949, 260; MüKo-Kollhosser, BGB, 4. Aufl., § 525 Rn. 2 a.E.).
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