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BGH, 02.10.1985 - 2 StR 348/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Abgabe eines ernstgemeinten Eheversprechens - Zeugnisverweigerungsrecht des Verlobten - Bestehen eines wirksamen Verlöbnisses - Vorliegen eines beiderseitig ernstgemeinten Eheversprechens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1986, 84
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.11.1953 - 1 StR 227/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 02.10.1985 - 2 StR 348/85
Soweit das Landgericht dem Angeklagten "eine erhebliche Lebensführungsschuld" anlastet (UA S. 95), sollen damit nicht, was unzulässig wäre (BGHSt 5, 124, 132 [BGH 10.11.1953 - 1 StR 227/53]; BGH bei Dallinger MDR 1970, 14 m.w.N.; ständige Rechtsprechung), mit den Straftaten nicht zusammenhängende allgemeine Vorwürfe gegen die Art seiner bisherigen Lebensführung strafschärfend verwertet werden. - BGH, 30.05.1972 - 4 StR 180/72
Tatrichter - Angaben eines Zeugen - Verlöbnis - Eidliche Versicherung
Auszug aus BGH, 02.10.1985 - 2 StR 348/85
Es kann dahingestellt bleiben, ob der vom 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs vertretenen Rechtsansicht (BGH NJW 1972, 1334; BGH, Urteil vom 2. Dezember 1976 - 4 StR 590/76 -) beizutreten ist, es sei in aller Regel die eidliche Versicherung gemäß § 56 Satz 2 StPO geboten, wenn das Gericht den Angaben eines Zeugen über die ein Zeugnisverweigerungsrecht begründenden Tatsachen nicht folgen will. - BGH, 02.12.1976 - 4 StR 590/76
Zulässigkeit der Verlesung einer Aussage eines vor der Hauptverhandlung …
Auszug aus BGH, 02.10.1985 - 2 StR 348/85
Es kann dahingestellt bleiben, ob der vom 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs vertretenen Rechtsansicht (BGH NJW 1972, 1334; BGH, Urteil vom 2. Dezember 1976 - 4 StR 590/76 -) beizutreten ist, es sei in aller Regel die eidliche Versicherung gemäß § 56 Satz 2 StPO geboten, wenn das Gericht den Angaben eines Zeugen über die ein Zeugnisverweigerungsrecht begründenden Tatsachen nicht folgen will. - BGH, 30.04.1987 - 4 StR 30/87
Vorführungsfrist bei Freiheitsentziehung
Auszug aus BGH, 02.10.1985 - 2 StR 348/85
Soweit das Landgericht dem Angeklagten "eine erhebliche Lebensführungsschuld" anlastet (UA S. 95), sollen damit nicht, was unzulässig wäre (BGHSt 5, 124, 132 [BGH 10.11.1953 - 1 StR 227/53]; BGH bei Dallinger MDR 1970, 14 m.w.N.; ständige Rechtsprechung), mit den Straftaten nicht zusammenhängende allgemeine Vorwürfe gegen die Art seiner bisherigen Lebensführung strafschärfend verwertet werden.