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   BGH, 02.10.1997 - I ZR 105/95   

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BGH, 02.10.1997 - I ZR 105/95 (https://dejure.org/1997,1798)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1997 - I ZR 105/95 (https://dejure.org/1997,1798)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1997 - I ZR 105/95 (https://dejure.org/1997,1798)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch wegen Führung eines Unternehmeskennzeichens bei Rechtsnachfolge nach § 22 HGB

  • Judicialis

    MarkenG § 15 Abs. 1 und 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 15 Abs. 1, 2
    "Dr. St. ... Nachf."; Fortführung einer sog. Doktorfirma durch einen nicht promovierten Kaufmann

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1150
  • GRUR 1998, 391
  • WM 1998, 1094
  • WM 1999, 1094
  • BB 1998, 867
  • DB 1998, 512
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.11.1969 - II ZR 273/67

    Anforderungen an die Firmenwahrheit; Führung eines akademischen Titels

    Auszug aus BGH, 02.10.1997 - I ZR 105/95
    Im Jahr 1967 wurde sie - noch vor Rechtskraft eines letztinstanzlich vom Bundesgerichtshof entschiedenen Rechtsstreits (BGHZ 53, 65) - um einen Nachfolgezusatz auf "Dr. St. & Co. Nachf." erweitert.

    Der früheren, die Firma der Klägerin betreffenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 53, 65 ff.) könne nicht sicher entnommen werden, was gelten solle, wenn der Vorgänger eine irreführende Firma benutzt habe.

    In seiner die Firma der Klägerin betreffenden früheren Entscheidung hat der Bundesgerichtshof bezüglich des Doktortitels in der Firma lediglich ausgeführt, seine Verwendung verstoße gegen den Grundsatz der Firmenwahrheit und werde von dem Firmenfortführungsrecht des § 22 Abs. 1 HGB nicht gedeckt, es sei denn, es werde durch einen in den Firmennamen aufzunehmenden Nachfolgezusatz klargestellt, daß das Publikum mit einer akademischen Vorbildung des jetzigen Geschäftsinhabers nicht rechnen könne (BGHZ 53, 65, 68).

    Entgegen der Ansicht der Revision kann der Firmenwahrheit nicht allein durch ein Weglassen des Doktortitels beim fortgeführten Namen entsprochen werden; eine dahingehende Auffassung ergibt sich insbesondere nicht aus der die Firma der Klägerin betreffenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes in BGHZ 53, 65, 67. Bereits dort ist ausgeführt, daß auch durch einen Nachfolgezusatz dem Verkehr in hinreichend deutlicher Weise die Erkenntnis vermittelt werde, daß die in der Firma enthaltene Angabe über die geschäftlichen Verhältnisse nicht mehr zutreffe, im Streitfall also ein Dr. St. nicht (mehr) bestimmender Gesellschafter im Unternehmen der Klägerin sei.

  • BGH, 28.02.1991 - I ZR 110/89

    "Caren Pfleger"; Ausschließung der Verwechslungsgefahr zwischen zwei Zeichen mit

    Auszug aus BGH, 02.10.1997 - I ZR 105/95
    Die Annahme des Landgerichts, daß natürliche Personen, hier der Gesellschafter und Geschäftsführer der Beklagten, Dr. W. St. , grundsätzlich berechtigt sind, sich unter ihrem bürgerlichen Namen im Geschäftsleben zu betätigen, entspricht der Rechtsprechung des Senats (BGH, Urt. v. 22.11.1984 - I ZR 101/82, GRUR 1985, 389, 390 = WRP 1985, 210 - Familienname; Urt. v. 28.2.1991 - I ZR 110/89, GRUR 1991, 475, 478 = WRP 1991, 477 - Caren Pfleger).
  • BGH, 18.03.1993 - I ZR 178/91

    Unterscheidbarkeit bei übereinstimmenden Familiennamen - Priorität gegenüber

    Auszug aus BGH, 02.10.1997 - I ZR 105/95
    Daß die Beifügung der (nicht kennzeichnungskräftigen) Branchenangabe "Immobilien" zu einem hinreichenden Abstand von der Firma der Klägerin schon deshalb nicht führt, weil beide Parteien sich gerade eben in dieser Branche betätigen, hat das Landgericht zutreffend angeführt (vgl. BGH, Urt. v. 18.3.1993 - I ZR 178/91, GRUR 1993, 574, 575 - Decker, insoweit in BGHZ 122, 71 nicht enthalten).
  • BGH, 20.09.1967 - Ib ZR 105/65

    Klage auf Unterlassen der Verwendung eines Firmennamens oder auf Änderung eines

    Auszug aus BGH, 02.10.1997 - I ZR 105/95
    Jedoch ist anerkannt, daß auch im Fall der Verwendung des bürgerlichen Namens in einer Firma ohne gesetzlichen Zwang, also gewillkürt, die Grundsätze des Rechts der Gleichnamigen Anwendung zu finden haben (BGH, Urt. v. 20.9.1967 - Ib ZR 105/65, GRUR 1968, 212, 213 f. - WRP 1968, 95 - Hellige).
  • BGH, 28.10.1958 - I ZR 114/57
    Auszug aus BGH, 02.10.1997 - I ZR 105/95
    Dabei ist in der Rechtsprechung offengeblieben, ob auch dem Pächter - abgesehen von dem während seiner Zeit der Unternehmensführung gegebenenfalls durch tatsächlichen Gebrauch entstandenen eigenen Firmenrecht jüngerer Priorität - ein eigener Anspruch zustehen könne (BGH, Urt. v. 28.10.1958 - I ZR 114/57, GRUR 1959, 87, 89 - Fischl).
  • BGH, 12.07.1995 - I ZR 140/93

    "Torres"; Inlandsschutz einer Firmenbezeichnung; Schutz einer ausländischen

    Auszug aus BGH, 02.10.1997 - I ZR 105/95
    Bezüglich der Beurteilung nach § 16 UWG hat sich das Berufungsgericht, wie dem Zusammenhang der Gründe des Berufungsurteils zu entnehmen ist, den Ausführungen des Landgerichts angeschlossen und diese, im Rahmen seiner Beurteilung nach den Vorschriften des Markengesetzes, mitüberprüft, weil, wie es rechtsfehlerfrei angenommen hat, die Neuregelung durch das Markengesetz keine Rechtsänderung, sondern lediglich eine Zusammenfassung und Kodifizierung des bisher schon geltenden Rechts gebracht hat (vgl. Begr. des Regierungsentwurfs, BT-Drucks. 12/6581, S. 67 und 76; vgl. auch BGHZ 130, 276, 280 - Torres; zuletzt BGH, Urt. v. 24.4.1997 - I ZR 44/95 - PowerPoint, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 19.01.1989 - I ZR 217/86

    "KRONENTHALER"; Beurteilung der Ungleichartigkeit von Waren; Begriff der

    Auszug aus BGH, 02.10.1997 - I ZR 105/95
    Jedenfalls ist der unter der fraglichen Firma handelnde Pächter bei einer ausdrücklichen Ermächtigung durch den Verpächter - wie sie der Klägerin im Streitfall erteilt worden ist - als zur Geltendmachung der Firmenrechte im Wege der gewillkürten Prozeßstandschaft berechtigt anzusehen (vgl. BGH, Urt. v. 19.1.1989 - I ZR 217/86, GRUR 1990, 361, 362 - Kronenthaler).
  • BGH, 24.04.1997 - I ZR 44/95

    Titelschutz für ein Computerprogramm

    Auszug aus BGH, 02.10.1997 - I ZR 105/95
    Bezüglich der Beurteilung nach § 16 UWG hat sich das Berufungsgericht, wie dem Zusammenhang der Gründe des Berufungsurteils zu entnehmen ist, den Ausführungen des Landgerichts angeschlossen und diese, im Rahmen seiner Beurteilung nach den Vorschriften des Markengesetzes, mitüberprüft, weil, wie es rechtsfehlerfrei angenommen hat, die Neuregelung durch das Markengesetz keine Rechtsänderung, sondern lediglich eine Zusammenfassung und Kodifizierung des bisher schon geltenden Rechts gebracht hat (vgl. Begr. des Regierungsentwurfs, BT-Drucks. 12/6581, S. 67 und 76; vgl. auch BGHZ 130, 276, 280 - Torres; zuletzt BGH, Urt. v. 24.4.1997 - I ZR 44/95 - PowerPoint, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 22.11.1984 - I ZR 101/82

    Alleinstellungsberechtigung unter Inhabern gleicher Familiennamen

    Auszug aus BGH, 02.10.1997 - I ZR 105/95
    Die Annahme des Landgerichts, daß natürliche Personen, hier der Gesellschafter und Geschäftsführer der Beklagten, Dr. W. St. , grundsätzlich berechtigt sind, sich unter ihrem bürgerlichen Namen im Geschäftsleben zu betätigen, entspricht der Rechtsprechung des Senats (BGH, Urt. v. 22.11.1984 - I ZR 101/82, GRUR 1985, 389, 390 = WRP 1985, 210 - Familienname; Urt. v. 28.2.1991 - I ZR 110/89, GRUR 1991, 475, 478 = WRP 1991, 477 - Caren Pfleger).
  • BGH, 25.06.1959 - II ZB 6/59

    Rechtsstellung des Inhabers eines Handelsgewerbes bei Führung einer unzulässigen

    Auszug aus BGH, 02.10.1997 - I ZR 105/95
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt, wie das Berufungsgericht von der Revision unangegriffen und zutreffend ausgeführt hat, von den den Entscheidungen RGZ 25, l, 5 und BGHZ 30, 288, 291 ff. zugrundeliegenden Sachverhalten.
  • BGH, 11.02.2021 - I ZR 126/19

    Dr. Z - Wettbewerbswidrige Unternehmensbezeichnung eines medizinischen

    Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Berufungsgericht angenommen, dass einer Irreführung über die in einem zahnärztlichen medizinischen Versorgungszentrum tätige ärztliche Leitung grundsätzlich durch einen aufklärenden Hinweis entgegengewirkt werden kann (zur Vermeidung einer Irreführung durch einen aufklärenden Zusatz bei Unternehmensbezeichnungen vgl. bereits BGHZ 53, 65, 68 [juris Rn. 7]; BGH, Urteil vom 2. Oktober 1997 - I ZR 105/95, GRUR 1998, 391, 394 [juris Rn. 23] = WRP 1998, 394 - Dr. S ... Nachf.).
  • BGH, 09.10.2003 - I ZR 65/00

    "Leysieffer"; Verletzung einer Marke durch Benutzung als Unternehmensbezeichnung;

    a) Der Beklagte kann Rechte aus diesem Unternehmenskennzeichen allerdings nur beanspruchen, wenn er sich dieses Kennzeichens befugtermaßen bedient (vgl. BGH, Urt. v. 2.10.1997 - I ZR 105/95, GRUR 1998, 391, 393 = WRP 1998, 394 - Dr. St. ... Nachf.).
  • BGH, 08.05.2018 - II ZB 7/17

    Recht eines verbleibenden Partners von Rechtsanwälten zur Fortführung des

    Das verstoße gegen den Grundsatz der Firmenwahrheit und werde auch von dem Firmenfortführungsrecht des § 22 Abs. 1 HGB nicht gedeckt, wenn nicht durch einen Nachfolgezusatz im Firmennamen klargestellt werde, dass das Publikum mit einer akademischen Vorbildung des jetzigen Geschäftsinhabers nicht mehr rechnen könne (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1969 - II ZR 273/67, BGHZ 53, 65, 68; Urteil vom 2. Oktober 1997 - I ZR 105/95, WM 1998, 1094, 1096).

    Eine unberechtigte Inanspruchnahme einer besonderen Wertschätzung hinsichtlich der persönlichen Qualitäten der Partner und der Güte der von ihnen angebotenen Dienstleistungen im Sinne der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1969 - II ZR 273/67, BGHZ 53, 65, 68; Urteil vom 2. Oktober 1997 - I ZR 105/95, WM 1998, 1094, 1096) liegt dann nicht vor.

  • BGH, 08.05.2018 - II ZB 26/17

    Recht der verbleibenden Partner einer als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

    Das verstoße gegen den Grundsatz der Firmenwahrheit und werde auch von dem Firmenfortführungsrecht des § 22 Abs. 1 HGB nicht gedeckt, wenn nicht durch einen Nachfolgezusatz im Firmennamen klargestellt werde, dass das Publikum mit einer akademischen Vorbildung des jetzigen Geschäftsinhabers nicht mehr rechnen könne (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1969 - II ZR 273/67, BGHZ 53, 65, 68; Urteil vom 2. Oktober 1997 - I ZR 105/95, WM 1998, 1094, 1096).

    Eine unberechtigte Inanspruchnahme einer besonderen Wertschätzung hinsichtlich der persönlichen Qualitäten der Partner und der Güte der von ihnen angebotenen Dienstleistungen im Sinne der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1969 - II ZR 273/67, BGHZ 53, 65, 68; Urteil vom 2. Oktober 1997 - I ZR 105/95, WM 1998, 1094, 1096) liegt dann nicht vor.

  • BGH, 08.05.2018 - II ZB 27/17

    Befugnis der verbleibenden Partner einer als Steuerberatungsgesellschaft

    Das verstoße gegen den Grundsatz der Firmenwahrheit und werde auch von dem Firmenfortführungsrecht des § 22 Abs. 1 HGB nicht gedeckt, wenn nicht durch einen Nachfolgezusatz im Firmennamen klargestellt werde, dass das Publikum mit einer akademischen Vorbildung des jetzigen Geschäftsinhabers nicht mehr rechnen könne (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1969 - II ZR 273/67, BGHZ 53, 65, 68; Urteil vom 2. Oktober 1997 - I ZR 105/95, WM 1998, 1094, 1096).

    Eine unberechtigte Inanspruchnahme einer besonderen Wertschätzung hinsichtlich der persönlichen Qualitäten der Partner und der Güte der von ihnen angebotenen Dienstleistungen im Sinne der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1969 - II ZR 273/67, BGHZ 53, 65, 68; Urteil vom 2. Oktober 1997 - I ZR 105/95, WM 1998, 1094, 1096) liegt dann nicht vor.

  • OLG Hamm, 24.11.2005 - 4 U 93/05

    Die Bezeichnung "Haus & Grund" als Namensrecht

    Die vom Bundesgerichtshof insoweit entschiedenen Fälle (GRUR 2001, 344 - DB Immobilienfonds; GRUR 1998, 391 - Dr. St... Nachfolger; GRUR 1995, 54 - Nicoline) zeichneten sich dadurch aus, dass hinsichtlich der fremden Kennzeichenrechte Beziehungen zwischen dem ermächtigenden Dritten und dem Kläger bestanden.
  • OLG München, 09.02.2012 - 6 U 2488/11

    Namensschutz im Internet: Einstellen eines natürlichen Namens als Metatag in den

    Da dieses nach allgemeiner Auffassung auch Gegenstand von Lizenzen sein kann, können grundsätzlich aus einer Verletzung dieses Rechts resultierende Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche im Wege der Prozessstandschaft geltend gemacht werden (vgl. BGH GRUR 2001, 344, 346 - DB Immobilienfonds ; GRUR 1998, 391, 393 - Dr. St. ... Nachf. ; GRUR 1993, 151, 152 - Universitätsemblem ; MüKommBGB/ Bayreuther , 5. Aufl. 2006, § 12 Rn. 226).
  • OLG Hamm, 22.02.2017 - 27 W 178/16

    Fortführung des Doktortitels eines ausgeschiedenen Partners im Namen der

    Darüber hinaus berücksichtige das Registergericht die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht (NJW 1998, 1150).

    Es kann dahinstehen, ob davon eine Ausnahme zu machen ist im Hinblick auf §§ 2 Abs. 2 PartGG, 24 HGB und die zum HGB ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (insbesondere NJW 1998, 1150).

  • OLG Köln, 12.03.2008 - 2 Wx 5/08

    Irreführung durch Führung eines Doktortitels in der Firmenbezeichnung einer GmbH

    Die Fortführung einer Doktorfirma durch einen Nichtpromovierten ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nämlich zulässig, wenn die Gefahr einer Irreführung durch einen Nachfolgezusatz ausgeräumt wird (vgl. BGH NJW 1998, 1150 [1151]; Zimmer in: Ebenroth/Boullion/Jost/Strohn, a.a.O., § 18 Rdn. 64).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2019 - 2 U 51/18
    Die mit einem Doktortitel verbundene Wertschätzung verleihe jedenfalls einer Maklerfirma eine besondere Zugkraft, die sich allgemein mit Grundstücksgeschäften befasse und damit an eine breite Schicht von zum Teil wenig geschäftserfahrenen Interessenten wende, für die diese Geschäfte häufig von erheblicher finanzieller und persönlicher Tragweite seien (BGH, GRUR 1970, 320, 321 - "Doktor-Firma"; WM 1998, 1094, 1096; BGH, Beschl. v. 08.05.2018, Az.: II ZB 27/17, BeckRS 2018, 15312).
  • OLG München, 28.04.2005 - 29 U 4868/04

    Markenrechtsschutz - Verwechslungsgefahr bei Verwendung des

  • AG Essen, 12.06.2017 - 90 PR 1586
  • KG, 20.08.2010 - 5 U 90/09

    Markenrecht: Fortbestehender Schutz des Geschäftskennzeichens eines

  • AG Essen, 19.04.2016 - 90 PR 2335

    Irreführung bei Fortführung des Doktortitels im Namen der Partnerschaft bei

  • OLG Düsseldorf, 30.05.2000 - 20 U 9/00

    Wettbewerbsrecht - Dringlichkeit des Vorgehens - Inanspruchnahme der Gesellschaft

  • AG Essen, 12.06.2017 - 90 PR 1306
  • AG Hannover, 11.06.2009 - 514 C 7957/08

    Anspruchsverjährung: Hemmung der Verjährung durch einen Mahnbescheid

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