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   BGH, 02.10.2008 - 3 StR 236/08   

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https://dejure.org/2008,9050
BGH, 02.10.2008 - 3 StR 236/08 (https://dejure.org/2008,9050)
BGH, Entscheidung vom 02.10.2008 - 3 StR 236/08 (https://dejure.org/2008,9050)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2008 - 3 StR 236/08 (https://dejure.org/2008,9050)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 1 StGB; § 224 StGB; § 227 StGB; § 231 StGB
    Mittäterschaft (subjektiver Tatbestand; Zurechnung fremder Körperverletzungshandlungen; Vorhersehbarkeit eines tödlichen Ausgangs); Beteiligung an einer Schlägerei (Tateinheit mit Körperverletzungsdelikten und Tötungsdelikten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Einordnung von mit einer Teleskopstahlrute geführten Schläge als Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung; Voraussetzungen des Straftatbestandes der Beteiligung an einer Schlägerei und dessen Konkurrenzverhältnis zu Tötungsdelikten und Körperverletzungsdelikten

  • Judicialis

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5; ; StGB § 227; ; StGB § 231; ; StGB § 349 Abs. 2; ; StPO § 145 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 101
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.10.2005 - 2 StR 94/05

    Mittäterschaft (Abgrenzung zur Beihilfe; Ermessen des Tatrichters);

    Auszug aus BGH, 02.10.2008 - 3 StR 236/08
    Das Landgericht hat dem Angeklagten die von seinem Bruder gegen den Türsteher Be. gerichteten Körperverletzungshandlungen zugerechnet (§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB), obwohl diese allein in Messerstichen bestanden, der Messereinsatz aber nach - der nicht näher begründeten - Auffassung des Landgerichts sich gerade als Exzess des Bruders darstellte und daher dem Angeklagten nicht angelastet werden kann (UA S. 38); dies ist für sich nicht rechtsfehlerhaft (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 37 f. m. w. N.).
  • BGH, 20.12.1984 - 4 StR 679/84

    Schuß auf Angreifer - § 231 StGB, Schlägerei, 'Angriff mehrerer',

    Auszug aus BGH, 02.10.2008 - 3 StR 236/08
    Infolge seines speziellen Rechtsguts (vgl. BGHSt 33, 100, 104) kann § 231 StGB grundsätzlich mit Tötungs- und Körperverletzungsdelikten in Tateinheit stehen (Fischer, StGB 55. Aufl. § 231 Rdn. 11).
  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 294/06

    Revision der Staatsanwaltschaft (Wirkung zugunsten des Angeklagten); gefährliche

    Auszug aus BGH, 02.10.2008 - 3 StR 236/08
    Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin hatte der Senat dieses Urteil mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen (BGH, Urt. vom 16. November 2006 - 3 StR 294/06).
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10

    Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf

    Sie entspricht sowohl hinsichtlich der Bejahung des Tatbestandes des § 231 StGB als auch bezüglich der Konkurrenzen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2008 - 3 StR 236/08; Urteil vom 10. Juni 2009 - 2 StR 103/09, NStZ-RR 2009, 309, 310 mwN).
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