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   BGH, 02.10.2012 - I ZR 82/11   

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https://dejure.org/2012,48326
BGH, 02.10.2012 - I ZR 82/11 (https://dejure.org/2012,48326)
BGH, Entscheidung vom 02.10.2012 - I ZR 82/11 (https://dejure.org/2012,48326)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2012 - I ZR 82/11 (https://dejure.org/2012,48326)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Völkl

    § 15 Abs 2 MarkenG, § 15 Abs 4 MarkenG, § 15 Abs 5 MarkenG, § 19 Abs 1 MarkenG, § 19 Abs 2 MarkenG
    Markenrecht: Ausweitung des Tätigkeitsbereichs eines mit einem anderen gleichnamigen Unternehmens trotz Störung der kennzeichenrechtlichen Gleichgewichtslage; Erlöschen des Auskunftsanspruchs gegen den ausgeschiedenen Geschäftsführer einer Gesellschaft - Völkl

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Risiko für Geschäftsführer: Haftung auf Auskunft nach Ausscheiden!

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsansprüche hinsichtlich der Ausweitung eines Tätigkeitsbereiches bei Vorliegen einer kennzeichenrechtlichen Gleichgewichtslage nach dem Recht der Gleichnamigen

  • rewis.io

    Markenrecht: Ausweitung des Tätigkeitsbereichs eines mit einem anderen gleichnamigen Unternehmens trotz Störung der kennzeichenrechtlichen Gleichgewichtslage; Erlöschen des Auskunftsanspruchs gegen den ausgeschiedenen Geschäftsführer einer Gesellschaft - Völkl

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 15 Abs. 5
    Unterlassungsansprüche hinsichtlich der Ausweitung eines Tätigkeitsbereiches bei Vorliegen einer kennzeichenrechtlichen Gleichgewichtslage nach dem Recht der Gleichnamigen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Völkl

  • datenbank.nwb.de

    Markenrecht: Ausweitung des Tätigkeitsbereichs eines mit einem anderen gleichnamigen Unternehmens trotz Störung der kennzeichenrechtlichen Gleichgewichtslage; Erlöschen des Auskunftsanspruchs gegen den ausgeschiedenen Geschäftsführer einer Gesellschaft - Völkl

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Verwechslungsgefahr: Störung der Gleichgewichtslage zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Ein Geschäftsführer hat auch dann noch Auskunft zu Markenverstößen zu geben, wenn er das Unternehmen verlassen hat

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Markenrecht - Verwendung eines gleichlautenden Familiennamens von mehreren Unternehmen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auch in markenrechtlichen Gleichgewichtslagen kann eine Nutzung des Zeichens zu dulden sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 1056
  • GRUR 2013, 638
 
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Wird zitiert von ... (30)

  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 208/12

    Empfehlungs-E-Mail

    Dies entspricht für den wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BGH, Urteil vom 26. Oktober 2000 - I ZR 180/98, GRUR 2001, 453, 455 = WRP 2001, 400 - TCM-Zentrum; Urteil vom 2. Oktober 2012 - I ZR 82/11, GRUR 2013, 638 Rn. 58 = WRP 2013, 785 - Völkl, mwN), gilt aber auch, wenn sich der geltend gemachte Unterlassungsanspruch - wie im Streitfall - aus dem allgemeinen Deliktsrecht ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 1994 - VI ZR 286/93, GRUR 1994, 394, 395 = WRP 1994, 306 - Bilanzanalyse; Urteil vom 27. Januar 1998 - VI ZR 72/97, NJW 1998, 1391, 1392 - Klartext, jeweils zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Urteil vom 30. Oktober 1998 - V ZR 64/98, BGHZ 140, 1, 10, zur Verletzung des Eigentums; Soehring in Soehring/Hoehne, Presserecht, 5. Aufl., § 30 Rn. 8a; Ricker/Weberling, Handbuch des Presserechts, 6. Aufl., Kap. 44 Rn. 5; MünchKomm.BGB/Baldus, 6. Aufl., § 1004 Rn. 292).

    Die aus einem früheren rechtswidrigen Handeln erfahrungsgemäß abgeleitete ernsthafte Besorgnis, dass der Verletzer auch weiterhin in gleicher Weise handeln wird, endet daher im Allgemeinen nicht aufgrund der Aufgabe der Betätigung, in deren Rahmen die Verletzung erfolgt ist (BGH, GRUR 2013, 638 Rn. 58 - Völkl, mwN).

  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 78/14

    Streit zwischen den Sparkassen und dem Bankkonzern Santander wegen Verletzung der

    Auch in derartigen Fällen kann der Inhaber des prioritätsälteren Kennzeichenrechts dem Inhaber des prioritätsjüngeren Kennzeichenrechts die Nutzung des Zeichens nicht allein unter Berufung auf seinen zeitlichen Vorrang untersagen und damit in dessen redlich erworbenen Besitzstand einbrechen, sondern muss die Nutzung des Zeichens durch den Inhaber des prioritätsjüngeren Kennzeichenrechts trotz bestehender Verwechslungsgefahr grundsätzlich dulden (BGH, Urteil vom 2. Oktober 2012 - I ZR 82/11, GRUR 2013, 68 Rn. 40 = WRP 2013, 785 - Völkl).
  • BGH, 22.01.2015 - I ZR 107/13

    Exzenterzähne - Wettbewerbsverstoß durch Nachahmung: Wettbewerbliche Eigenart

    Soweit der Beklagte zu 2 danach als Geschäftsführer haftet, sind gegen ihn bestehende Ansprüche auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung mit seinem Ausscheiden aus der Geschäftsleitung nicht erloschen (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 2012 - I ZR 82/11, GRUR 2013, 638 Rn. 69 = WRP 2013, 785 - Völkl, mwN).
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