Rechtsprechung
BGH, 02.10.2012 - VI ZB 68/11 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (10)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 91 Abs 1 S 1 ZPO, § 91 Abs 2 S 1 Halbs 1 ZPO, § 941 Abs 1 S 1 ZPO, Nr 3100 RVG-VV
Kostenfestsetzung: Rechtsmissbrauch durch getrennte Geltendmachung von Unterlassungsverfügungen gegen Online- und Printausgabe - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erstattung von Anwaltskosten bei Erwirkung gleichlautender, auf identische Veröffentlichungen gestützer Unterlassungsansprüche in getrennten Verfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
Erstattung von Anwaltskosten bei Erwirkung gleichlautender, auf identische Veröffentlichungen gestützer Unterlassungsansprüche in getrennten Verfahren - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Rechtsmissbräuchlichkeit bei Kostenfestsetzungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Getrennte Geltendmachung gleichartiger Unterlassungsansprüche
Verfahrensgang
- LG Berlin, 27.09.2010 - 27 O 491/10
- KG, 30.11.2011 - 2 W 204/10
- BGH, 02.10.2012 - VI ZB 68/11
Papierfundstellen
- ZUM 2013, 211
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 20.11.2012 - VI ZB 3/12
Kostenfestsetzungsverfahren: Einwand rechtsmissbräuchlicher Rechtsverfolgung
Sie könnte die Kosten der Rechtsverfolgung dann nicht in voller Höhe erstattet verlangen, sondern nur anteilig im Verhältnis der Gegenstandswerte der Einzelverfahren zum - gemäß § 22 Abs. 1 RVG ermittelten - (fiktiven) Gesamtgegenstandswert eines einheitlichen Verfahrens (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Oktober 2012 - VI ZB 68/11, z.V.b.; KG, KG-Report 2002, 172, 174). - BGH, 20.11.2012 - VI ZB 1/12
Kostenfestsetzungsverfahren: Berücksichtigung des Missbrauchseinwands gegenüber …
Sie könnte die Kosten der Rechtsverfolgung dann nicht in voller Höhe erstattet verlangen, sondern nur anteilig im Verhältnis der Gegenstandswerte der Einzelverfahren zum - gemäß § 22 Abs. 1 RVG ermittelten - (fiktiven) Gesamtgegenstandswert eines einheitlichen Verfahrens (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Oktober 2012 - VI ZB 68/11, z.V.b.; KG, KG-Report 2002, 172, 174). - BGH, 20.11.2012 - VI ZB 4/12
Berücksichtigung des Einwands der Rechtsmissbräuchlichkeit der durch getrennte …
Er kann die Kosten der Rechtsverfolgung nicht in voller Höhe erstattet verlangen, sondern nur anteilig im Verhältnis der Gegenstandswerte der Einzelverfahren zum - gemäß § 22 Abs. 1 RVG ermittelten - (fiktiven) Gesamtgegenstandswert eines einheitlichen Verfahrens (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Oktober 2012 - VI ZB 68/11, z. V. b.; KG, KG-Report 2002, 172, 174).
- BGH, 20.11.2012 - VI ZB 73/11
Berücksichtigung der ungerechtfertigten Verursachung von Mehrkosten wegen …
Sie könnte die Kosten der Rechtsverfolgung dann nicht in voller Höhe erstattet verlangen, sondern nur anteilig im Verhältnis der Gegenstandswerte der Einzelverfahren zum - gemäß § 22 Abs. 1 RVG ermittelten - (fiktiven) Gesamtgegenstandswert eines einheitlichen Verfahrens (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Oktober 2012 - VI ZB 68/11, z. V. b.; KG, KG-Report 2002, 172, 174). - OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2018 - 4 O 34/18
Ausländerrecht - Wohnsitzauflage, hier: Beschwerde gegen …
Im Falle der missbräuchlichen Prozessaufspaltung sind die Kosten der Rechtsverfolgung nicht in voller Höhe zu erstatten, sondern nur anteilig im Verhältnis der Gegenstandswerte der Einzelverfahren zu einem nach § 22 Abs. 1 RVG zu ermittelnden (fiktiven) Gesamtgegenstandswert eines einheitlichen Verfahrens (BGH…, Beschluss vom 20. November 2012 - VI ZB 1/12 -, juris Rn. 13;… Beschluss vom 20. November 2012 - VI ZB 73/11 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 2. Oktober 2012 - VI ZB 68/11 -, juris Rn. 12). - OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2018 - 4 O 30/18
Ausländerrecht (Wohnsitzauflage) - hier: Beschwerde gegen …
Im Falle der missbräuchlichen Prozessaufspaltung sind die Kosten der Rechtsverfolgung nicht in voller Höhe zu erstatten, sondern nur anteilig im Verhältnis der Gegenstandswerte der Einzelverfahren zu einem nach § 22 Abs. 1 RVG zu ermittelnden (fiktiven) Gesamtgegenstandswert eines einheitlichen Verfahrens (BGH…, Beschluss vom 20. November 2012 - VI ZB 1/12 -, juris Rn. 13;… Beschluss vom 20. November 2012 - VI ZB 73/11 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 2. Oktober 2012 - VI ZB 68/11 -, juris Rn. 12). - KG, 18.03.2015 - 19 W 192/14
Kostenfestsetzung nach einstweiligen Verfügungsverfahren wegen unwahrer …
Soweit die Antragstellerin zuletzt noch einmal deutlich ihr Unverständnis darüber zum Ausdruck gebracht hat, dass der Anwalt nicht zur getrennten Bearbeitung und Abrechnung berechtigt sein solle, obwohl das Gericht die Verfahren nicht verbunden hat, sei sie darauf verwiesen, dass der Bundesgerichtshof die Tatsache, dass die Ansprüche in getrennten Verfahren verfolgt worden waren, nicht als Hindernis für die Feststellung der Rechtsmissbräuchlichkeit gesehen hat (vgl. etwa die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 2. Oktober 2012, VI ZB 67/11, BeckRS 2012, 22530 (vorausgehend Kammergericht 2 W 155/10, BeckRS 2012, 22541); VI ZB 68/11, BeckRS 2012, 23241; VI ZB 69/11, BeckRS 2012, 22362; VI ZB 70/11, BeckRS 2012, 23242).
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