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BGH, 02.10.2013 - XII ZB 249/12 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
BGB §§ 1603 Abs. 1, 1613, 1615 l; FamFG §§ 71 Abs. 3 Nr. 2 lit. b, 74 Abs. 3 Satz 3; ZPO §
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1570 BGB, § 1603 Abs 1 BGB, § 1613 Abs 1 BGB, § 1615l Abs 3 BGB, § 71 Abs 3 Nr 2 Buchst b FamFG
Betreuungsunterhalt für ein nichteheliches Kind: Voraussetzungen für die Geltendmachung von Unterhalt für die Vergangenheit; künftiger Unterhalt für die Zeit nach Vollendung des dritten Lebensjahres; Rüge unzureichender tatbestandlicher Feststellungen - IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1603; BGB § 1613; BGB § 1615; FamFG § 71; FamFG § 74; ZPO § 320
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Aufforderung zur Auskunft oder Inverzugsetzung als Voraussetzungen des § 1613 Abs. 1 BGB für die Geltendmachung von Unterhalt für die Vergangenheit
- rewis.io
Betreuungsunterhalt für ein nichteheliches Kind: Voraussetzungen für die Geltendmachung von Unterhalt für die Vergangenheit; künftiger Unterhalt für die Zeit nach Vollendung des dritten Lebensjahres; Rüge unzureichender tatbestandlicher Feststellungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufforderung zur Auskunft oder Inverzugsetzung als Voraussetzungen des § 1613 Abs. 1 BGB für die Geltendmachung von Unterhalt für die Vergangenheit
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)
Betreuungsunterhalt für ein nichteheliches Kind
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Tatbestandliche Feststellungen in Familiensachen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Befristung des Betreuungsunterhalts
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rückwirkender Betreuungsunterhalt
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Unterhalt rückwirkend geltend machen?
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Für die Geltendmachung von Unterhalt für die Vergangenheit müssen die Voraussetzungen des § 1613 Abs. 1 S. 1 BGB vorliegen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Anspruch auf rückständigen Betreuungsunterhalt erfordert Inverzugsetzung des säumigen Unterhaltsschuldners
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Kein rückwirkender Betreuungsunterhalt unter nicht verheirateten Eltern
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anspruch auf rückständigen Betreuungsunterhalt erfordert Inverzugsetzung des säumigen Unterhaltsschuldners
Verfahrensgang
- AG Brühl, 16.11.2011 - 32 F 148/11
- OLG Köln, 17.04.2012 - 4 UF 277/11
- BGH, 02.10.2013 - XII ZB 249/12
Papierfundstellen
- BGHZ 198, 242
- NJW 2013, 3578
- MDR 2013, 1403
- FamRZ 2013, 1958
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.05.2011 - II ZR 227/09
BGB-Gesellschaft: Verjährung des Anspruchs der Gesellschaft gegen den …
Auszug aus BGH, 02.10.2013 - XII ZB 249/12
Tatbestandliche Feststellungen des Beschwerdegerichts in einer Familienstreitsache können nicht mit der Verfahrensrüge aus §§ 74 Abs. 3 Satz 3, 71 Abs. 3 Nr. 2 lit. b FamFG oder mit einer entsprechenden verfahrensrechtlichen Gegenrüge des Rechtsbeschwerdegegners angegriffen werden, sondern allein mit einem Antrag auf Tatbestandsberichtigung nach § 113 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 320 ZPO (im Anschluss an BGH Urteil vom 10. Mai 2011, II ZR 227/09, NJW 2011, 2292).Tatbestandliche Feststellungen des Berufungsgerichts können nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht mit der Verfahrensrüge nach § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO oder mit einer entsprechenden verfahrensrechtlichen Gegenrüge des Revisionsbeklagten angegriffen, sondern allein mit einem Antrag auf Tatbestandsberichtigung nach § 320 ZPO beseitigt werden (BGH Urteil vom 10. Mai 2011 - II ZR 227/09 - NJW 2011, 2292 Rn. 19 mwN).
- BGH, 18.03.2009 - XII ZR 74/08
Zur Dauer des nachehelichen Betreuungsunterhalts
Auszug aus BGH, 02.10.2013 - XII ZB 249/12
Ebenso wie beim Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB ist auch ein Antrag auf künftigen Betreuungsunterhalt gemäß § 1615l BGB nur dann abzuweisen, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung für die Zeit nach Vollendung des dritten Lebensjahres absehbar keine kind- und elternbezogenen Verlängerungsgründe mehr vorliegen (im Anschluss an BGH, 18. März 2009, XII ZR 74/08, BGHZ 180, 170 = FamRZ 2009, 770).Der Senat hat bereits mit Urteil vom 18. März 2009 (BGHZ 180, 170 = FamRZ 2009, 770 Rn. 41) entschieden, dass eine Befristung des Betreuungsunterhaltsanspruchs nach der Systematik des § 1570 BGB nicht geboten ist.
- OLG Schleswig, 03.09.2003 - 12 UF 11/03
Rückwirkender Betreuungsunterhalt ohne Verzug
Auszug aus BGH, 02.10.2013 - XII ZB 249/12
Anders als das Beschwerdegericht, das sich der Auffassung des Oberlandesgerichts Schleswig (FamRZ 2004, 563) angeschlossen hat, stellt die wohl herrschende Auffassung in der Literatur maßgeblich auf die Verweisung in § 1615 l Abs. 3 Satz 1 BGB ab und will § 1613 BGB insgesamt und ohne Modifikationen zur Anwendung bringen (…Staudinger/Engler BGB [2000] § 1615 l Rn. 28; Derleder DEuFamR 1999, 84, 87 f;… Wendl/Bömelburg Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 8. Aufl. § 7 Rn. 199;… NK-BGB/Schilling 2. Aufl. § 1615 l Rn. 45 mwN;… s. auch Erman/Hammermann BGB 13. Aufl. § 1615 l Rn. 52). - BGH, 20.12.2006 - XII ZR 137/04
Voraussetzungen und Umfang der Unterhaltspflicht von Großeltern gegenüber …
Auszug aus BGH, 02.10.2013 - XII ZB 249/12
Dies ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. auch Senatsurteil vom 20. Dezember 2006 - XII ZR 137/04 - FamRZ 2007, 375, 376). - BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 9/04
Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und …
Auszug aus BGH, 02.10.2013 - XII ZB 249/12
Im Übrigen verbietet es Art. 6 Abs. 5 GG, hinsichtlich der Dauer des aus kindbezogenen Gründen geschuldeten Betreuungsunterhalts zwischen der Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder zu differenzieren (BVerfG FamRZ 2007, 965).
- BGH, 25.09.2019 - XII ZB 25/19
Bemessung des nachehelichen Ehegattenunterhaltsbedarfs
Denn die Ansprüche auf Betreuungsunterhalt nach § 1615 l und § 1570 BGB unterscheiden sich bezogen auf die Dauer der Anspruchsberechtigung nicht voneinander (Senatsbeschluss BGHZ 198, 242 = FamRZ 2013, 1958 Rn. 21). - BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 345/12
§ 133 InsO - Bargeschäft - subjektive Voraussetzungen
Tatbestandliche Feststellungen des Berufungsgerichts können nicht mit Verfahrensrügen oder mit einer entsprechenden verfahrensrechtlichen Gegenrüge des Revisionsbeklagten angegriffen, sondern allein mit einem Antrag auf Tatbestandsberichtigung nach § 320 ZPO beseitigt werden (BGH st. Rspr. zuletzt 2. Oktober 2013 - XII ZB 249/12 - Rn. 28) . - BGH, 28.10.2020 - XII ZB 512/19
Behandlung des Kinderzuschlags unterhaltsrechtlich in voller Höhe als Einkommen …
- BGH, 15.04.2015 - XII ZB 141/13
Auslegung der Reichweite eines befristeten Verzichts auf die Verjährungseinrede
Tatbestandliche Feststellungen des Beschwerdegerichts in einer Familienstreitsache können nicht mit der Verfahrensrüge aus §§ 74 Abs. 3 Satz 3, 71 Abs. 3 Nr. 2 lit. b FamFG oder mit einer entsprechenden verfahrensrechtlichen Gegenrüge des Rechtsbeschwerdegegners angegriffen werden, sondern allein mit einem Antrag auf Tatbestandsberichtigung (Senatsbeschluss BGHZ 198, 242 = FamRZ 2013, 1958 Rn. 28 mwN). - KG, 08.10.2014 - 3 UF 38/14
Betreuungsunterhalt: Konkurrenz zwischen Betreuungsunterhaltsansprüchen der …
Insoweit kommt es auf die vom Antragsgegner in diesem Zusammenhang zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 2. Oktober 2013 (XII ZB 249/12, zit.n.juris) nicht an. - OLG Hamm, 27.11.2015 - 10 UF 57/15
Bedarfsberechnung der Mutter bei zeitweiser Arbeitslosigkeit vor der Geburt
Eine Befristung des Anspruchs war nicht auszusprechen, weil ein teilweiser oder vollständiger Wegfall des Anspruchs noch nicht sicher prognostiziert werden kann (BGH FamRZ 2013, 1958ff., Rn. 20 - zitiert nach juris). - OLG Frankfurt, 02.11.2016 - 6 UF 73/16
Keine Verwirkung des Anspruchs auf Betreuungsunterhalts wegen Schwangerschaft
Der Betreuungsunterhalt der Antragstellerin zu 2) ist nicht auf den Basisunterhalt bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs zu begrenzen, sondern unbegrenzt zuzusprechen und die Beendigung einem Abänderungsverfahren zu überlassen (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - XII ZB 249/12, juris Rn. 20 = FamRZ 2013, 1958;… Gerhardt/ v. Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 10. Auflage 2015, Kapitel 6, Rn. 538). - OLG Jena, 28.02.2019 - 4 U 343/16
Stromversorgungsvertrag mit einem mittelständischen Produktionsbetrieb: Erhebung …