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   BGH, 02.10.2018 - X ZR 62/16   

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https://dejure.org/2018,39091
BGH, 02.10.2018 - X ZR 62/16 (https://dejure.org/2018,39091)
BGH, Entscheidung vom 02.10.2018 - X ZR 62/16 (https://dejure.org/2018,39091)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2018 - X ZR 62/16 (https://dejure.org/2018,39091)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 39 ZPO, § 256 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 487 Abs. 2 ZPO, § 487 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 487 Abs. 1 ZPO, § 487 ZPO, Art. 6 Nr. 3 Brüssel-I-VO

  • Wolters Kluwer

    Ansehen der Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens als Berühmung hinsichtlich Begründung eines rechtlichen Interesses des Gegners an einer negativen Feststellungsklage; Schutzfähigkeit des Produktionsverfahrens zur Herstellung von Schneckenködern i.R.e. ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Eine negative Feststellungsklage kann grundsätzlich nicht gegen ein selbstständiges Beweisverfahren erhoben werden

  • rewis.io

    Patentverletzungsstreit: Rechtliches Interesse an einer negativen Feststellungsklage bei Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens durch den Gegner - Schneckenköder

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ansehen der Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens als Berühmung hinsichtlich Begründung eines rechtlichen Interesses des Gegners an einer negativen Feststellungsklage; Schutzfähigkeit des Produktionsverfahrens zur Herstellung von Schneckenködern i.R.e. ...

  • datenbank.nwb.de

    Patentverletzungsstreit: Rechtliches Interesse an einer negativen Feststellungsklage bei Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens durch den Gegner - Schneckenköder

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit negativer Feststellungsklage: Feststellungsinteresse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Selbständiges Beweisverfahren zu patentrechtlich geschütztem Herstellungsverfahren rechtfertigt nicht ohne Weiteres negative Feststellungsklage

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Berühmung durch Erwiderung auf ursprünglich unzulässige negative Feststellungsklage

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Schneckenköder

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    "Berühmung"

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Negative Feststellungsklage wegen selbständigem Beweisverfahren?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 520
  • MDR 2019, 405
  • MDR 2019, 51
  • GRUR 2019, 110
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.12.1996 - VIII ZR 154/95

    Rechtsschutzinteresse für eine negative Feststellungsklage im Hinblick auf eine

    Auszug aus BGH, 02.10.2018 - X ZR 62/16
    Die Gefahr, dass ein Schuldner dem Gläubiger auf diese Weise einen diesem nicht genehmen Gerichtsstand aufzwingen kann, besteht bei innerstaatlichen Streitigkeiten schon deshalb nicht, weil es dem Gläubiger ungeachtet der negativen Feststellungsklage freisteht, seinen Anspruch in einem anderen Gerichtsstand mittels Leistungsklage geltend zu machen (vgl. nur BGH, Urteil vom 11. Dezember 1996 - VIII ZR 154/95, BGHZ 134, 201, 208 f. = NJW 1997, 870, 872).

    Im Anwendungsbereich der Verordnungen Brüssel I und Brüssel Ia kommt einer später erhobenen Leistungsklage im Verhältnis zu einer negativen Feststellungsklage zwar kein entsprechender Vorrang zu (BGHZ 134, 201, 209 ff. = NJW 1997, 870, 872 f.).

    Dies beruht indes auf dem Gedanken, dass der Schuldner durch schnelle Erhebung einer negativen Feststellungsklage die gleiche Chance haben soll, sich das streitentscheidende Gericht auszusuchen, wie der Gläubiger (BGHZ 134, 201, 211 = NJW 1997, 870, 872).

  • BGH, 12.07.2011 - X ZR 56/09

    Besonderer Mechanismus

    Auszug aus BGH, 02.10.2018 - X ZR 62/16
    Dessen Rechtsstellung ist schon dann schutzwürdig betroffen, wenn geltend gemacht wird, aus dem bestehenden Rechtsverhältnis könne sich unter bestimmten Voraussetzungen, deren Eintritt noch ungewiss ist, ein Anspruch gegen ihn ergeben (BGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - X ZR 56/09, GRUR 2011, 995 Rn. 15 - Besonderer Mechanismus; Urteil vom 30. April 2015 - I ZR 127/14, GRUR 2016, 93 = WRP 2016, 48 Rn. 15 - Abschlagspflicht I).

    Demgegenüber enthält die bloße Ankündigung, unter bestimmten Voraussetzungen in eine Prüfung einzutreten, ob ein Anspruch gegen den Kläger besteht, noch keinen ernsthaften, hinreichend bestimmten Eingriff in dessen Rechtssphäre, der ein alsbaldiges Interesse an gerichtlicher Klärung eines Rechtsverhältnisses der Parteien zu begründen vermag (BGH, GRUR 2011, 995 Rn. 15 - Besonderer Mechanismus).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht es zwar grundsätzlich aus, wenn der Anspruchsteller geltend macht, ihm stehe ein materiellrechtlicher Anspruch zu; der Androhung konkreter rechtlicher Schritte bedarf es grundsätzlich nicht (BGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - X ZR 56/09, GRUR 2011, 995 Rn. 20 - Besonderer Mechanismus).

  • BGH, 12.12.1994 - II ZR 269/93

    Feststellungsinteresse für Klage auf Feststellung der Berechnungsgrundlage für

    Auszug aus BGH, 02.10.2018 - X ZR 62/16
    Gegenstand einer Feststellungsklage kann nach § 256 Abs. 1 ZPO nur das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses sein, nicht aber eine bloße Vorfrage oder ein einzelnes Element eines Rechtsverhältnisses (vgl. nur BGH, Urteil vom 12. Dezember 1994 - II ZR 269/93, NJW 1995, 1097).
  • BGH, 21.09.2017 - I ZR 53/16

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Blickfangangabe bei wirtschaftlich

    Auszug aus BGH, 02.10.2018 - X ZR 62/16
    Das Berufungsgericht wird der Klägerin im wiedereröffneten Berufungsverfahren Gelegenheit geben müssen, einen zulässigen und sachdienlichen Klageantrag zu formulieren (vgl. BGH, Urteil vom 21. September 2017 - I ZR 53/16, WM 2018, 264 Rn. 14 - Festzins Plus).
  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

    Auszug aus BGH, 02.10.2018 - X ZR 62/16
    Die von der Revision zitierten Entscheidungen (BGH, Urteil vom 25. Februar 1992 - X ZR 41/90, BGHZ 117, 264 = GRUR 1992, 612 - Nicola; Urteil vom 31. Mai 2001 - I ZR 106/99, GRUR 2001, 1174 = WRP 2001, 1076 - Berühmungsaufgabe) befassen sich mit der Frage, ob dem Vorbringen eines auf Unterlassung in Anspruch genommenen Beklagten entnommen werden kann, dass die einen Unterlassungsanspruch begründende Gefahr eines erstmaligen Verstoßes besteht.
  • BGH, 04.05.2006 - IX ZR 189/03

    Rechtsschutzbedürfnis einer negativen Feststellungsklage bei Verzicht des

    Auszug aus BGH, 02.10.2018 - X ZR 62/16
    Anders als in Fällen, in denen es bereits zu einer Berühmung gekommen ist (dazu BGH, Urteil vom 4. Mai 2006 - IX ZR 189/03, NJW 2006, 2780 Rn. 24; Urteil vom 3. Juni 2008 - XI ZR 353/07, NJW 2008, 2842 Rn. 28), muss der Antragsteller in dieser Situation zwar keinen Verzicht auf seine Ansprüche erklären, um ein rechtliches Interesse der Gegenseite an einer negativen Feststellungsklage auszuräumen.
  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 353/07

    Tilgungsbestimmung bei Verwertung einer sicherungshalber abgetretenen Forderung

    Auszug aus BGH, 02.10.2018 - X ZR 62/16
    Anders als in Fällen, in denen es bereits zu einer Berühmung gekommen ist (dazu BGH, Urteil vom 4. Mai 2006 - IX ZR 189/03, NJW 2006, 2780 Rn. 24; Urteil vom 3. Juni 2008 - XI ZR 353/07, NJW 2008, 2842 Rn. 28), muss der Antragsteller in dieser Situation zwar keinen Verzicht auf seine Ansprüche erklären, um ein rechtliches Interesse der Gegenseite an einer negativen Feststellungsklage auszuräumen.
  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 41/90

    Nicola

    Auszug aus BGH, 02.10.2018 - X ZR 62/16
    Die von der Revision zitierten Entscheidungen (BGH, Urteil vom 25. Februar 1992 - X ZR 41/90, BGHZ 117, 264 = GRUR 1992, 612 - Nicola; Urteil vom 31. Mai 2001 - I ZR 106/99, GRUR 2001, 1174 = WRP 2001, 1076 - Berühmungsaufgabe) befassen sich mit der Frage, ob dem Vorbringen eines auf Unterlassung in Anspruch genommenen Beklagten entnommen werden kann, dass die einen Unterlassungsanspruch begründende Gefahr eines erstmaligen Verstoßes besteht.
  • BGH, 30.04.2015 - I ZR 127/14

    Abschlagspflicht - Arzneimittelrabatte: Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung

    Auszug aus BGH, 02.10.2018 - X ZR 62/16
    Dessen Rechtsstellung ist schon dann schutzwürdig betroffen, wenn geltend gemacht wird, aus dem bestehenden Rechtsverhältnis könne sich unter bestimmten Voraussetzungen, deren Eintritt noch ungewiss ist, ein Anspruch gegen ihn ergeben (BGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - X ZR 56/09, GRUR 2011, 995 Rn. 15 - Besonderer Mechanismus; Urteil vom 30. April 2015 - I ZR 127/14, GRUR 2016, 93 = WRP 2016, 48 Rn. 15 - Abschlagspflicht I).
  • OLG Dresden, 31.05.2016 - 14 U 247/15

    Rechtsschutzbedürfnis für eine negative Feststellungsklage gegen den ein

    Auszug aus BGH, 02.10.2018 - X ZR 62/16
    Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung (OLG Dresden, GRUR-RR 2016, 313) im Wesentlichen wie folgt begründet:.
  • OLG Köln, 21.08.2020 - 19 U 5/20

    Spätestens nach 10 Jahren ist der Bauträger "aus dem Schneider"!

    Damit übereinstimmend hat der Bundesgerichtshof in der Konstellation einer während eines anhängigen selbständigen Beweisverfahrens eingeleiteten negativen Feststellungsklage die Frage von deren Zulässigkeit allein unter dem Aspekt erörtert, inwieweit das Anstrengen eines selbständigen Beweisverfahrens für sich genommen als "Berühmen" bewertet werden kann (Feststellungsinteresse), ohne die grundsätzliche Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage trotz anhängigen selbständigen Beweisverfahrens in Zweifel zu ziehen (BGH, Urteil vom 02.10.2018, X ZR 62/16, juris, Rn. 16 - 23).

    Zwar kommt der Einleitung des selbständigen Beweisverfahrens für sich genommen kein Erklärungswert im Sinne einer Anspruchsberühmung zu, da das selbständige Beweisverfahren vorbereitenden Charakter hat und die Anspruchsweiterverfolgung regelmäßig von seinem Ergebnis abhängig gemacht wird (BGH, Urteil vom 02.10.2018, X ZR 62/16, juris, Rn. 21 f.).

  • BGH, 09.03.2023 - I ZB 33/22

    Wirkung der abweisenden Entscheidung in einem Aufhebungsverfahren im

    Dessen Rechtsstellung ist schon dann schutzwürdig betroffen, wenn geltend gemacht wird, aus dem bestehenden Rechtsverhältnis könne sich unter bestimmten Voraussetzungen, deren Eintritt noch ungewiss ist, ein Anspruch gegen ihn ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 2018 - X ZR 62/16 [juris Rn. 17 f.] mwN).
  • OLG Schleswig, 08.09.2022 - 5 U 181/21

    Zulässigkeit einer Berufung mit einem Feststellungsantrag bei Abweisung einer

    Ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses ist (nur) zu bejahen, wenn sich der Beklagte eines Anspruchs gegen den Kläger berühmt (st. Rspr.: BGH, Urteil vom 2. Oktober 2018 - X ZR 62/16, Rn. 17).

    Insoweit ist eine Einzelfallprüfung vorzunehmen (BGH, Urteil vom 2. Oktober 2018 - X ZR 62/16, Rn. 23 f.).

  • BFH, 06.08.2020 - VII S 27/20

    Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen gerichtliche Zwangsgeldandrohung

    Entscheidet der Senat --wie im Streitfall-- in einem derartigen Fall erst nach Ergehen des Nichtabhilfebeschlusses, ist der Eilantrag nach dem Grundsatz, dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. im Zeitpunkt der Entscheidung vorliegen müssen, in die Zulässigkeit hineingewachsen (vgl. etwa BFH-Urteil vom 16.10.1991 - I R 95/90, I R 96/90, BFH/NV 1992, 326; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 02.10.2018 - X ZR 62/16, Neue Juristische Wochenschrift 2019, 520; Beschluss des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 05.10.1999 - 5 WF 96/99, OLGR Zweibrücken 2000, 422 zu § 570 ZPO).
  • OLG München, 08.08.2019 - 6 U 4020/18

    Reichweite der Konzentrationsmaxime bei weiterer Klage wegen eines anderen

    Auch war die hier streitgegenständliche Frage, ob es auch eine (mittelbare) Verletzung des Klagepatents darstellt, wenn im Zuge der Verarbeitung die Klebstoffschicht nicht bis an den Begrenzungssteg heranreicht, bereits im Vorprozess Gegenstand der Widerklage, wobei die Klägerin im Vorprozess zur Widerklage erklärt hat, dass sie sich (derzeit) keiner Ansprüche aus einer solchen Verletzungshandlung berühme, woraufhin der Senat das Feststellungsinteresse in Bezug auf die Widerklage in seinem Urteil vom 16.02.2017, Az.: 6 U 4905/14 (Anlage MB 3, Seite 39 ff.), mit der Begründung verneint hat, dass die bloße Äußerung einer Rechtsansicht zu Zwecken der Rechtsverteidigung im Prozess keine gegenwärtige Gefahr der Ungewissheit über das Bestehen/Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses begründen könne (anders nunmehr: BGH NJW 2019, 520 Rn. 39 ff. - Schneckenköder).
  • LG Mannheim, 23.10.2020 - 1 O 124/20

    Unwirksamer Verjährungsgleichlauf bleibt für Sicherungsabrede folgenlos!

    Der Beklagte braucht auch keine konkreten rechtlichen Schritte zur Durchsetzung der von ihm in Anspruch genommenen Rechte anzudrohen (BGH NJW 2019, 520, Rn. 31).
  • OLG Celle, 08.04.2021 - 8 U 10/21

    Kündigung einer Krankenversicherung durch den Versicherer wegen parallel

    Dessen Rechtsstellung ist schon dann schutzwürdig betroffen, wenn geltend gemacht wird, aus dem bestehenden Rechtsverhältnis könne sich unter bestimmten Voraussetzungen, deren Eintritt noch ungewiss ist, ein Anspruch gegen ihn ergeben (BGH, Urteil vom 02. Oktober 2018 - X ZR 62/16 -, Rn. 17 f., juris).
  • AG Duisburg, 01.08.2019 - 71 C 3553/18

    Sprach der Anwalt: Richteradresse darf an Mandanten herausgegeben werden

    Demgegenüber enthält die bloße Ankündigung, unter bestimmten Voraussetzungen in eine Prüfung einzutreten, ob ein Anspruch gegen den Kläger besteht, noch keinen ernsthaften, hinreichend bestimmten Eingriff in dessen Rechtssphäre, der ein alsbaldiges Interesse an gerichtlicher Klärung eines Rechtsverhältnisses der Parteien zu begründen vermag (vgl. BGH, GRUR 2019, 110, 111).
  • LG Rottweil, 04.05.2022 - 3 O 62/18

    Amtshaftungsansprüche bei Baumfällarbeiten auf Privatgrundstück infolge

    Der Beklagte braucht auch keine konkreten rechtlichen Schritte zur Durchsetzung der von ihm in Anspruch genommenen Rechte anzudrohen (BGH GRUR 2011, 995 Rn. 20; NJW 2019, 520 Rn. 31).
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