Rechtsprechung
   BGH, 02.11.1962 - 4 StR 315/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,1301
BGH, 02.11.1962 - 4 StR 315/62 (https://dejure.org/1962,1301)
BGH, Entscheidung vom 02.11.1962 - 4 StR 315/62 (https://dejure.org/1962,1301)
BGH, Entscheidung vom 02. November 1962 - 4 StR 315/62 (https://dejure.org/1962,1301)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,1301) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Kraftfahrer - Unkenntnis wesentlicher Verkehrsvorschriften - Neuregelungen im Straßenverkehr

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO (a.F.) § 1

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.04.1953 - 4 StR 42/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.11.1962 - 4 StR 315/62
    Das ist rechtlich bedenkenfrei, weil § 16 Abs. 1 a StVO einen bestimmten Gefährdungs- oder Verletzungserfolg, wie er hier eingetreten ist, nicht voraussetzt (vgl. BGHSt 4, 188 [BGH 30.04.1953 - 4 StR 42/53] = VRS 5, 368).
  • BGH, 11.07.1957 - 4 StR 160/57
    Auszug aus BGH, 02.11.1962 - 4 StR 315/62
    Damit steht die (Mit-)Ursächlichkeit der Verkehrswidrigkeit des Angeklagten für den Unfall und seine Folgen fest, ohne daß Überlegungen darüber angestellt werden dürfen, was bei einem anderen Sachhergang geschehen wäre, also etwa dann, wenn sich Sch. dem fahrenden Lastzug des K. von hinten genähert hätte (vgl. u.a. BGHSt 10, 369, 370 [BGH 11.07.1957 - 4 StR 160/57] ; BGH VRS 22, 351, 354).
  • BGH, 01.10.1957 - VI ZR 225/56

    Betrieb eines Lastzuges beim Abstellen zum Zwecke der Nachtruhe

    Auszug aus BGH, 02.11.1962 - 4 StR 315/62
    So hat der VI. Zivilsenat in den Urteilen vom 1. Oktober 1957 (VRS 13, 413, 415) und vom 21. Juni 1960 (VRS 19, 170) ausgeführt, es sei eine allgemein bekannte Erfahrungstatsache, daß in der Dunkelheit haltende Fahrzeuge, insbesondere Lastzüge, auch bei ordnungsmäßiger Beleuchtung auf Straßen mit schnellem Durchgangsverkehr wie Bundesstraßen immer wieder die Ursache schwerer Verkehrsunfälle seien, und: Angesichts der Häufigkeit derartiger Anfälle komme dem (damaligen) Beklagten auch der Vertrauensgrundsatz nicht zugute; dieser besage nicht, daß man sich stets auf eine den Verkehrsregeln entsprechende Fahrweise anderer Verkehrsteilnehmer verlassen dürfe, sondern nur, daß man auf das Unterbleiben solcher Verkehrswidrigkeiten vertrauen dürfe, mit denen zu rechnen bei verständiger Würdigung aller Umstände kein Anlaß besteht.
  • BGH, 12.05.1961 - 4 StR 90/61

    Zur Kenntlichmachung haltender schwerer Kraftfahrzeuge bei Nacht

    Auszug aus BGH, 02.11.1962 - 4 StR 315/62
    Der Sachverhaltsschilderung des angefochtenen Urteile ist zu entnehmen, daß der Angeklagte keine besonderen Sicherungslampen oder sonstigen Warneinrichtungen im Sinne der genannten Rechtsprechung auf der Fahrbahn aufgestellt hat (vgl. dazu BGH VRS 18, 60 und 220 = LM Nr. 2 und 3 zu § 53 StVZO; BGHSt 16, 89 [BGH 12.05.1961 - 4 StR 90/61] = VRS 21, 234 = LM Nr. 1 zu § 53 a StVZO; ferner BGH VRS 17, 424, 426).
  • BGH, 23.03.1962 - 4 StR 475/61

    Abschüssiges Gelände - Abstellen eines Fahrzeugs - Sicherungsmaßnahmen gegen

    Auszug aus BGH, 02.11.1962 - 4 StR 315/62
    Damit steht die (Mit-)Ursächlichkeit der Verkehrswidrigkeit des Angeklagten für den Unfall und seine Folgen fest, ohne daß Überlegungen darüber angestellt werden dürfen, was bei einem anderen Sachhergang geschehen wäre, also etwa dann, wenn sich Sch. dem fahrenden Lastzug des K. von hinten genähert hätte (vgl. u.a. BGHSt 10, 369, 370 [BGH 11.07.1957 - 4 StR 160/57] ; BGH VRS 22, 351, 354).
  • BGH, 26.11.1970 - 4 StR 26/70

    Mofa

    Dabei hat die Prüfung der Ursächlichkeit eines verkehrswidrigen Verhaltens erst mit dem Eintritt der konkreten kritischen Verkehrslage einzusetzen, die unmittelbar zu dem schädlichen Erfolg geführt hat (BGH VRS 20, 129, 131; 23, 369, 370; 24, 124, 126; 25, 262).

    Bei der Frage nach dem verkehrsgerechten Verhalten des Täters ist von dem wirklichen, nicht von einem nur gedachten Sachverhalt auszugehen (BGHSt 10, 369 [370]; BGH VRS 24, 124; 32, 37; 35, 114, 116).

  • BGH, 15.10.1981 - 4 StR 398/81

    Massen-Karambolage - § 229 StGB, zu Kausalität und Pflichtwidrigkeitszusammenhang

    Das gilt ausnahmslos auch für jene Fälle, in denen der Bundesgerichtshof die Kausalität der Pflichtwidrigkeit für den Erfolg gegenüber solchen Einwänden der Täter bejaht hat, denen nicht das festgestellte wirkliche, sondern ein gedachtes anderes Geschehen oder Verhalten zugrunde gelegt worden war (vgl. BGHSt 10, 369, 370 [BGH 11.07.1957 - 4 StR 160/57]; VRS 24, 124, 125; 54, 436, 437).
  • BGH, 10.04.1968 - 4 StR 62/68

    Omnibus an Haltestelle - Vorbeifahrender Kraftfahrer - Sicherheitsabstand -

    Die Entscheidung, ob das Verhalten eines Verkehrsteilnehmers für einen Unfall ursächlich war, richtet sich nämlich nur nach dem wirklichen Unfallablauf, nicht nach einem nur gedachten (BGHSt 10, 369 [BGH 11.07.1957 - 4 StR 160/57] = VRS 13, 278; BGH VRS 24, 124 und 32, 37).
  • BGH, 21.03.1978 - 4 StR 683/77

    Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit bei Abblendlicht - Ursächlichkeit

    Bei der Frage nach dem verkehrsgerechten Verhalten des Täters ist von dem wirklichen, nicht von einem nur gedachten Sachverhalt auszugehen (BGHSt 10, 369, 370; 24, 31, 34; BGH VRS 24, 124, 125; 32, 37; 35, 114, 116).
  • BGH, 18.10.1963 - 4 StR 374/63

    Rechtsmittel

    Der Senat hat schon wiederholt ausgesprochen, daß die Ursächlichkeit eines verkehrswidrigen Verhaltens für einen Verkehrsunfall für den Zeitpunkt zu untersuchen ist, in dem der Täter zur Abwendung der den Unfall unmittelbar herbeiführenden Gefahr Maßnahmen treffen mußte (BGH VRS 10, 282, 284, 285, 287; 20, 129, 131; 23, 369, 370; 24, 124, 126).

    Die Erwägung des Landgerichts, der Prüfung der Ursächlichkeit dürfe kein gedachtes Geschehen zu Grunde gelegt werden (BGHSt 10, 369 [BGH 11.07.1957 - 4 StR 160/57]; BGH VRS 24, 124) spielt hier keine Rolle.

  • BGH, 26.07.1963 - 4 StR 258/63

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Die Prüfung der Ursächlichkeit eines verkehrswidrigen Verhaltens kann erst mit dem Eintritt der konkreten kritischen Verkehrslage einsetzen, die unmittelbar zu dem schädlichen Erfolg führt (BGH VRS 23, 369, 370; 24, 124, 126; OLG Stuttgart NJW 1959, 351).
  • BGH, 18.11.1966 - 4 StR 363/66

    Relevanter Zeitpunkt der Ursächlichkeit verkehrswidrigen Verhaltens für einen

    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, ist die Ursächlichkeit eines verkehrswidrigen Verhaltens für einen Verkehrsunfall für den Zeitpunkt zu untersuchen, in dem der Kraftfahrer verpflichtet gewesen wäre, Maßnahmen zur Abwendung der den Unfall unmittelbar herbeiführenden Gefahren zu treffen (vgl. BGH VRS 24, 124, 126 mit weiteren Hinweisen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht