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   BGH, 02.11.1994 - 2 StR 575/94   

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https://dejure.org/1994,4628
BGH, 02.11.1994 - 2 StR 575/94 (https://dejure.org/1994,4628)
BGH, Entscheidung vom 02.11.1994 - 2 StR 575/94 (https://dejure.org/1994,4628)
BGH, Entscheidung vom 02. November 1994 - 2 StR 575/94 (https://dejure.org/1994,4628)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Inhalt der Urteilsformel - Veruteilung wegen mehrerer Taten - Gesamtstrafe - Vorwegvollzug - Strafverhängung - Rechtsfehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 54, § 67; StPO § 260

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 25.07.1985 - 1 StR 241/85

    Ziel der Maßregeln - Wechsel der Vollzugsart - Vorwegvollzug

    Auszug aus BGH, 02.11.1994 - 2 StR 575/94
    Die Bestimmung, daß hiervon abweichend die Strafe - ganz oder teilweise - vorwegzuvollstrecken ist, setzt voraus, daß dadurch der Zweck der Maßregel leichter erreicht wird (§ 67 Abs. 2 StGB), der Vorwegvollzug der Strafe also im Rehabilitationsinteresse des Verurteilten erforderlich ist (BGHSt 33, 285 [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85]; BGH NStZ 1987, 574; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 5, 7 und 11).

    Eine langjährige Strafverbüßung läßt sich allgemein kaum, keineswegs aber im vorliegenden Fall noch als Vorstufe der Behandlung für deren Zwecke (vgl. BGHSt 33, 285 f [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85]; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug 1) verstehen.

  • BGH, 25.08.1987 - 1 StR 229/87

    Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel

    Auszug aus BGH, 02.11.1994 - 2 StR 575/94
    Die Bestimmung, daß hiervon abweichend die Strafe - ganz oder teilweise - vorwegzuvollstrecken ist, setzt voraus, daß dadurch der Zweck der Maßregel leichter erreicht wird (§ 67 Abs. 2 StGB), der Vorwegvollzug der Strafe also im Rehabilitationsinteresse des Verurteilten erforderlich ist (BGHSt 33, 285 [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85]; BGH NStZ 1987, 574; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 5, 7 und 11).

    Mit dem Bestreben, eine Entlassung des Angeklagten aus dem Maßregelvollzug in die Freiheit zu ermöglichen und den mutmaßlichen Erfolg einer Entziehungsbehandlung nicht durch anschließenden Strafvollzug zu gefährden, wird zwar ein bedeutsamer Gesichtspunkt hervorgehoben (BGH NStZ 1987, 574).

  • BGH, 15.06.1989 - 4 StR 254/89

    Vorwegvollzug einer Strafe vor einer Maßregel; Beihilfe zum schweren Raub;

    Auszug aus BGH, 02.11.1994 - 2 StR 575/94
    Davon abgesehen darf für die Entscheidung über die Vollstreckungsreihenfolge das Bestreben, eine Entlassung des Verurteilten nach dem Maßregelvollzug in die Freiheit zu ermöglichen, nicht allein maßgebend sein (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 4).

    Diesem Gesichtspunkt tritt vielmehr das Interesse an möglichst umgehender Behandlung des - jetzt und nicht erst später - therapiebedürftigen Verurteilten gegenüber, da die alsbaldige Behandlung noch am ehesten einen dauerhaften Erfolg verspricht (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 4, 12 und 13; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 11); bei langjährigen Freiheitsstrafen erlangt dieses Interesse im Rahmen der hierbei vorzunehmenden Abwägung verstärktes Gewicht (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug 6).

  • BGH, 03.05.1990 - 1 StR 160/90

    Maßregel - Strafe - Vorwegvollzug - Unzulässigkeit

    Auszug aus BGH, 02.11.1994 - 2 StR 575/94
    Bei solcher Sachlage sprechen vielmehr - vor dem Hintergrund der Verhängung einer langjährigen Freiheitsstrafe - die überwiegenden Gründe in aller Regel für einen sofortigen, dem Strafvollzug vorangehenden Beginn der Entziehungsbehandlung (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug 4), zumal bei langandauernder Strafvollstreckung eine anfangs noch vorhandene Therapiemotivation des behandlungsbedürftigen Verurteilten wieder abnehmen, wenn nicht gar gänzlich erlöschen kann.
  • BGH, 15.08.1989 - 1 StR 412/89

    Rehabilitationsinteresse eines Angeklagten - Strafvollzug als sinnvolle Vorstufe

    Auszug aus BGH, 02.11.1994 - 2 StR 575/94
    Die Bestimmung, daß hiervon abweichend die Strafe - ganz oder teilweise - vorwegzuvollstrecken ist, setzt voraus, daß dadurch der Zweck der Maßregel leichter erreicht wird (§ 67 Abs. 2 StGB), der Vorwegvollzug der Strafe also im Rehabilitationsinteresse des Verurteilten erforderlich ist (BGHSt 33, 285 [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85]; BGH NStZ 1987, 574; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 5, 7 und 11).
  • BGH, 25.09.1990 - 4 StR 204/90

    Revisionsantrag bei Anfechtung des Urteils durch Mitangeklagten - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 02.11.1994 - 2 StR 575/94
    Diesem Gesichtspunkt tritt vielmehr das Interesse an möglichst umgehender Behandlung des - jetzt und nicht erst später - therapiebedürftigen Verurteilten gegenüber, da die alsbaldige Behandlung noch am ehesten einen dauerhaften Erfolg verspricht (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 4, 12 und 13; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 11); bei langjährigen Freiheitsstrafen erlangt dieses Interesse im Rahmen der hierbei vorzunehmenden Abwägung verstärktes Gewicht (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug 6).
  • BGH, 10.05.1988 - 4 StR 190/88

    Anforderungen an die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe vor der Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 02.11.1994 - 2 StR 575/94
    Insoweit ist bereits auf der Grundlage der vom Landgericht vertretenen Auffassung ein Rechtsfehler darin zu sehen, daß es die Möglichkeit der Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der Strafe nicht erkennbar bedacht und erörtert hat (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug 2).
  • BGH, 29.09.1987 - 4 StR 460/87

    Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 02.11.1994 - 2 StR 575/94
    Eine langjährige Strafverbüßung läßt sich allgemein kaum, keineswegs aber im vorliegenden Fall noch als Vorstufe der Behandlung für deren Zwecke (vgl. BGHSt 33, 285 f [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85]; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug 1) verstehen.
  • BGH, 11.03.1994 - 2 StR 40/94

    Teilweiser Vorwegvollzug - Höchstpersönliche Rechtsgüter - Fortgesetzte Handlung

    Auszug aus BGH, 02.11.1994 - 2 StR 575/94
    Diesem Gesichtspunkt tritt vielmehr das Interesse an möglichst umgehender Behandlung des - jetzt und nicht erst später - therapiebedürftigen Verurteilten gegenüber, da die alsbaldige Behandlung noch am ehesten einen dauerhaften Erfolg verspricht (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 4, 12 und 13; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 11); bei langjährigen Freiheitsstrafen erlangt dieses Interesse im Rahmen der hierbei vorzunehmenden Abwägung verstärktes Gewicht (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug 6).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 02.11.1994 - 2 StR 575/94
    Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (§ 64 Abs. 1 StGB) hält mit der dafür gegebenen Begründung auch nach der Teilnichtigerklärung dieser Gesetzesnorm durch das Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 16. März 1994 - 2 BvL 3/90 u.a.) der rechtlichen Prüfung stand.
  • BGH, 31.01.1990 - 3 StR 492/89

    Anforderungen an die für die Dauer des Vorwegvollzugs der Freiheitsstrafe

  • BGH, 14.12.1993 - 4 StR 711/93

    Rechtmäßigkeit einer Vollstreckung eines Teils der verhängten Freiheitsstrafen

  • BGH, 27.04.1993 - 1 StR 838/92

    Strafe - Vorwegvollzug - Rehabilitationsinteresse

  • BGH, 27.06.1990 - 4 StR 258/90

    Zulässigkeit eines Vorwegvollzugs bei Entziehungsmaßnahmen

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