Rechtsprechung
BGH, 02.11.2000 - 4 StR 461/99 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 3 Abs. 2 AufhBeschrV; § 1 Abs. 1 Nr. 1 StrRehaG; § 13 Abs. 4 SfrRehaG i.V.m. § 121 Abs. 2 GVG
Unzulässige Vorlage in einer Rehabilitierungssache; Anordnung der Arbeitserziehung; Regelaufhebungskatalog des § 1 Abs. 1 Nr. 1 StrRehaG; Entscheidungserheblichkeit; Divergenz - lexetius.com
- bundesgerichtshof.de
- nomos.de
, S. 48
§§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 13 Abs. 4 StrRehaG; § 3 Abs. 2 VO über Aufenthaltsbeschränkung v. 24.8.1961
Strafrechtliche Rehabilitierung/Anordnung der Arbeitserziehung nach der DDR-VO über Aufenthaltsbeschränkung/Einzelfallprüfung - Wolters Kluwer
Fahrerlaubnis - Fahren unter Alkohol - Kraftfahrzeug - Arbeitserziehung - Aufenthaltsbeschränkung - Rehabilitierungsgrund - Rehabilitierung - DDR - Politische Verfolgung
- Judicialis
StVO § 49; ; StVZO § ... 91; ; VO § 1; ; JGG § 6; ; AufhBeschrV § 3 Abs. 2; ; AufhBeschrV § 3 Abs. 1; ; StrRehaG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; StrRehaG § 1 Abs. 1; ; StrRehaG § 13 Abs. 4; ; GVG § 121 Abs. 2; ; StGB-DDR 1968 §§ 38 ff.; ; StGB/DDR 1968 § 249
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rehabilitation nach einer Anordnung nach der DDR-Verordnung über Aufenthaltsbeschränkung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJ 2001, 211
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 10.03.2016 - 3 StR 404/15
Einsteigen beim Wohnungseinbruchdiebstahl (Auslegung; Eindringen durch zum …
Denn die Auffassung, die landgerichtlichen Feststellungen zum Öffnen der Terrassentür durch den Angeklagten reichten für die Annahme des Tatbestandsmerkmals des Einbrechens nicht aus, ist jedenfalls vertretbar (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 2. November 2000 - 4 StR 461/99, VIZ 2002, 180 mwN). - OLG Dresden, 16.01.2002 - 4 Ws 44/01
Arbeitserziehung
Die Frage, ob der Katalog des § 1 Abs. 1 Nr. 1 StrRehaG als abschließend anzusehen ist, ist bislang höchstrichterlich nicht geklärt (offen gelassen in BGH NJ 2001, 211) .Auch das bundesdeutsche Recht sah freiheitsentziehende Maßnahmen außerhalb des Strafrechts vor, die mit einer obligatorischen Arbeitspflicht verknüpft waren (vgl. hierzu BGH NJ 2001, 211) .
Die Beschlüsse des 3. Beschwerdesenats für Rehabilitierungssachen des Kammergerichts in Berlin vom 30. September 1993 (3 Ws 487/93 REHA) und vom 12. November 1993 (3 Ws 544/93 REHA) lassen nicht die Annahme zu, dass das Kammergericht bereits die Anwendung einer Vorschrift der Aufenthaltsbeschränkungsverordnung als hinreichenden Rehabilitierungsgrund angesehen hat (so bereits BGH NJ 2001, 211 zum Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Naumburg, NJ 2000, 102) .
- OLG Dresden, 04.10.2018 - 1 Reha Ws 29/17
Voraussetzungen der Rehabilitierung wegen der Unterbringung in Heimen für Kinder …
Soweit der Senat abweichend von der Auffassung des OLG Naumburg aufgrund der Beurteilung der ihm vorliegenden Tatsachen eine Unverhältnismäßigkeit der Einweisung nicht bejaht, ist eine Vorlage an den Bundesgerichtshof nach § 13 Abs. 4 StrRehaG nicht veranlasst (OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Oktober 2017, Az.: 2 Ws (Reh) 36/17 = ZOV 2017, 213; vgl. zur Abgrenzung von Tat- und Rechtsfrage auch BGH, Beschluss vom 02. November 2000, Az.: 4 StR 461/99 = NJW 2001, 211).
- OLG Dresden, 20.11.2018 - 1 Reha Ws 42/17
Zulässigkeit der Nachprüfung einer unanfechtbaren Rehabilitierungsentscheidung
Soweit der Senat abweichend von der Auffassung des OLG Naumburg aufgrund der Beurteilung der ihm vorliegenden Tatsachen eine Unverhältnismäßigkeit der Einweisung nicht bejaht, ist eine Vorlage an den Bundesgerichtshof nach § 13 Abs. 4 StrRehaG nicht veranlasst (OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Oktober 2017, Az.: 2 Ws (Reh) 36/17 = ZOV 2017, 213; vgl. zur Abgrenzung von Tat- und Rechtsfrage auch BGH, Beschluss vom 02. November 2000, Az.: 4 StR 461/99 = NJW 2001, 211). - OLG Dresden, 16.10.2018 - 1 Reha Ws 33/18
Zulässigkeit der Nachprüfung einer unanfechtbaren Rehabilitierungsentscheidung
Soweit der Senat abweichend von der Auffassung des OLG Naumburg aufgrund der Beurteilung der ihm vorliegenden Tatsachen eine Unverhältnismäßigkeit der Einweisung nicht bejaht, ist eine Vorlage an den Bundesgerichtshof nach § 13 Abs. 4 StrRehaG nicht veranlasst (OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Oktober 2017, Az.: 2 Ws (Reh) 36/17 = ZOV 2017, 213; vgl. zur Abgrenzung von Tat- und Rechtsfrage auch BGH, Beschluss vom 02. November 2000, Az.: 4 StR 461/99 = NJW 2001, 211). - OLG Jena, 23.03.2007 - 1 Ws Reha 7/07
Verurteilung nach § 249 DDR- StGB wegen bloßer Nichtarbeit als Verstoß gegen das …
Jedoch ist bei der Prüfung, ob eine Verurteilung nach der Generalklausel des § 1 Abs. 1 Nr. 1 StrRehaG aufzuheben ist, die überraschende und extensive Interpretation des weitgefassten und unbestimmten Tatbestandes des § 249 Abs. 1 StGB/DDR ein Indiz für rechtsstaatswidrige Verfolgung (vgl. Kammergericht bei BGH VIZ 2002, 180, 181). - OLG Dresden, 22.11.2019 - 1 Reha Ws 43/19 Soweit der Senat abweichend von der Auffassung des OLG Naumburg aufgrund der Beurteilung der ihm vorliegenden Tatsachen eine Unverhältnismäßigkeit der Einweisung nicht bejaht, ist eine Vorlage an den Bundesgerichtshof nach § 13 Abs. 4 StrRehaG nicht veranlasst (OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Oktober 2017, Az.: 2 Ws (Reh) 36/17 = ZOV 2017, 213; vgl. zur Abgrenzung von Tat- und Rechtsfrage auch BGH, Beschluss vom 02. November 2000, Az.: 4 StR 461/99 = NJW 2001, 211).