Rechtsprechung
BGH, 02.11.2001 - V ZR 264/00 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1030, 1036 Abs. 2, 1037 Abs. 1, 1039, 1041, 1051
Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Bestimmungen - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Nießbrauch - Veräußerung von Anlagevermögen - Reinvestition - Unternehmerischer Ermessensspielraum - Tilgung von Hofverbindlichkeiten - Sicherheitsleistung
- Judicialis
BGB § 1030; ; BGB § 1036 Abs. 2; ; BGB § 1037 Abs. 1; ; BGB § 1039; ; BGB § 1041; ; BGB § 1051
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsstellung des Nießbrauchers eines landwirtschaftlichen Betriebes; Aufgabe einzelner Betriebszweige
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 1030, 1036 Abs. 2, 1037 Abs. 1, 1039, 1041, 1051
Rechtsstellung, Befugnisse und Pflichten des Nießbrauchers eines Hofes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Papierfundstellen
- NJW 2002, 434
- MDR 2002, 210
- DNotZ 2002, 217
- WM 2002, 609
- DB 2002, 263
- Rpfleger 2002, 70
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.03.1990 - V ZR 113/89
Vollstreckung eines Grundstückskaufvertrages betreffend ein landwirtschaftliches …
Auszug aus BGH, 02.11.2001 - V ZR 264/00
Die gegenüber dem Nießbraucher einer Sache, eines Inbegriffs von Sachen im Sinne des § 1035 BGB, oder eines einzelnen Rechtes erweiterte Entscheidungsbefugnis des Nießbrauchers an einem Unternehmen ließ den Verkauf dieser Beteiligungen, auch wenn mit ihnen Anlieferungsrechte verbunden gewesen sein sollten (vgl. Senat, BGHZ 111, 110), zu.
- BGH, 10.03.2006 - V ZR 45/05
Reinvestierung von Erlösen aus der Veräußerung von Hofvermögen
b) Eine Sicherheit kann nicht (mehr) verlangt werden, wenn der Erlös reinvestiert worden ist, unabhängig davon, ob dies zeitnah geschehen ist oder nicht (Bestätigung von Senatsurt. v. 2. November 2001, V ZR 265/00, NJW 2002, 434).Auf ihre gegen die Verurteilung zur Sicherheitsleistung gerichtete Revision hat der Senat das Berufungsurteil insoweit aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen (Urt. v. 2. November 2001, V ZR 264/00, NJW 2002, 434).
Nach dem Urteil des Senats vom 2. November 2001 (V ZR 264/00, NJW 2002, 343, 435) steht dem Kläger ein Anspruch auf Sicherheitsleistung nur zu, wenn die Voraussetzungen des § 1051 BGB gegeben sind.
a) Nach dem Urteil des Senats vom 2. November 2001 ist eine Gefährdung des Anspruchs des Eigentümers auf Erhalt des Unternehmens regelmäßig anzunehmen, wenn der Nießbraucher Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen über einen längeren Zeitraum aus dem Anlagevermögen absondert, und zwar auch dann, wenn der Verkauf, wie hier, im Rahmen ordnungsgemäßer Wirtschaft erfolgt (NJW 2002, 434, 435).
Dabei spielt es entgegen der von dem Berufungsgericht wiederum vertretenen Ansicht für die hier zu entscheidende Frage, ob ein Sicherungsbedürfnis des Klägers noch zu bejahen ist, keine Rolle, ob die Reinvestition zeitnah erfolgt ist (Senatsurt. v. 2. November 2001, V ZR 264/00, NJW 2002, 434, 436 a. E.).
- BGH, 10.03.2006 - V ZR 265/00
Reinvestition von Erlösen aus der Veräußerung von Hofvermögen
Auf ihre gegen die Verurteilung zur Sicherheitsleistung gerichtete Revision hat der Senat das Berufungsurteil insoweit aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen (Urt. v. 2. November 2001, V ZR 264/00, NJW 2002, 434).Nach dem Urteil des Senats vom 2. November 2001 (V ZR 264/00, NJW 2002, 343, 435) steht dem Kläger ein Anspruch auf Sicherheitsleistung nur zu, wenn die Voraussetzungen des § 1051 BGB gegeben sind.
a) Nach dem Urteil des Senats vom 2. November 2001 ist eine Gefährdung des Anspruchs des Eigentümers auf Erhalt des Unternehmens regelmäßig anzunehmen, wenn der Nießbraucher Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen über einen längeren Zeitraum aus dem Anlagevermögen absondert, und zwar auch dann, wenn der Verkauf, wie hier, im Rahmen ordnungsgemäßer Wirtschaft erfolgt (NJW 2002, 434, 435).
Dabei spielt es entgegen der von dem Berufungsgericht wiederum vertretenen Ansicht für die hier zu entscheidende Frage, ob ein Sicherungsbedürfnis des Klägers noch zu bejahen ist, keine Rolle, ob die Reinvestition zeitnah erfolgt ist (Senatsurt. v. 2. November 2001, V ZR 264/00, NJW 2002, 434, 436 a.E.).
- BGH, 18.09.2009 - V ZR 118/08
Vorliegen von Rechtsgeschäften zur Erhaltung des Vermögenswertes bei der …
Deshalb ist auch in anderen Bereichen anerkannt, dass Kreditkosten zu den Unterhaltungslasten gehören (vgl. Senat, Urt. v. 2. November 2001, V ZR 264/00, NJW 2002, 434, 435 f.).