Rechtsprechung
   BGH, 02.11.2001 - V ZR 264/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1688
BGH, 02.11.2001 - V ZR 264/00 (https://dejure.org/2001,1688)
BGH, Entscheidung vom 02.11.2001 - V ZR 264/00 (https://dejure.org/2001,1688)
BGH, Entscheidung vom 02. November 2001 - V ZR 264/00 (https://dejure.org/2001,1688)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,1688) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 434
  • MDR 2002, 210
  • DNotZ 2002, 217
  • WM 2002, 609
  • DB 2002, 263
  • Rpfleger 2002, 70
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.03.1990 - V ZR 113/89

    Vollstreckung eines Grundstückskaufvertrages betreffend ein landwirtschaftliches

    Auszug aus BGH, 02.11.2001 - V ZR 264/00
    Die gegenüber dem Nießbraucher einer Sache, eines Inbegriffs von Sachen im Sinne des § 1035 BGB, oder eines einzelnen Rechtes erweiterte Entscheidungsbefugnis des Nießbrauchers an einem Unternehmen ließ den Verkauf dieser Beteiligungen, auch wenn mit ihnen Anlieferungsrechte verbunden gewesen sein sollten (vgl. Senat, BGHZ 111, 110), zu.
  • BGH, 10.03.2006 - V ZR 45/05

    Reinvestierung von Erlösen aus der Veräußerung von Hofvermögen

    b) Eine Sicherheit kann nicht (mehr) verlangt werden, wenn der Erlös reinvestiert worden ist, unabhängig davon, ob dies zeitnah geschehen ist oder nicht (Bestätigung von Senatsurt. v. 2. November 2001, V ZR 265/00, NJW 2002, 434).

    Auf ihre gegen die Verurteilung zur Sicherheitsleistung gerichtete Revision hat der Senat das Berufungsurteil insoweit aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen (Urt. v. 2. November 2001, V ZR 264/00, NJW 2002, 434).

    Nach dem Urteil des Senats vom 2. November 2001 (V ZR 264/00, NJW 2002, 343, 435) steht dem Kläger ein Anspruch auf Sicherheitsleistung nur zu, wenn die Voraussetzungen des § 1051 BGB gegeben sind.

    a) Nach dem Urteil des Senats vom 2. November 2001 ist eine Gefährdung des Anspruchs des Eigentümers auf Erhalt des Unternehmens regelmäßig anzunehmen, wenn der Nießbraucher Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen über einen längeren Zeitraum aus dem Anlagevermögen absondert, und zwar auch dann, wenn der Verkauf, wie hier, im Rahmen ordnungsgemäßer Wirtschaft erfolgt (NJW 2002, 434, 435).

    Dabei spielt es entgegen der von dem Berufungsgericht wiederum vertretenen Ansicht für die hier zu entscheidende Frage, ob ein Sicherungsbedürfnis des Klägers noch zu bejahen ist, keine Rolle, ob die Reinvestition zeitnah erfolgt ist (Senatsurt. v. 2. November 2001, V ZR 264/00, NJW 2002, 434, 436 a. E.).

  • BGH, 10.03.2006 - V ZR 265/00

    Reinvestition von Erlösen aus der Veräußerung von Hofvermögen

    Auf ihre gegen die Verurteilung zur Sicherheitsleistung gerichtete Revision hat der Senat das Berufungsurteil insoweit aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen (Urt. v. 2. November 2001, V ZR 264/00, NJW 2002, 434).

    Nach dem Urteil des Senats vom 2. November 2001 (V ZR 264/00, NJW 2002, 343, 435) steht dem Kläger ein Anspruch auf Sicherheitsleistung nur zu, wenn die Voraussetzungen des § 1051 BGB gegeben sind.

    a) Nach dem Urteil des Senats vom 2. November 2001 ist eine Gefährdung des Anspruchs des Eigentümers auf Erhalt des Unternehmens regelmäßig anzunehmen, wenn der Nießbraucher Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen über einen längeren Zeitraum aus dem Anlagevermögen absondert, und zwar auch dann, wenn der Verkauf, wie hier, im Rahmen ordnungsgemäßer Wirtschaft erfolgt (NJW 2002, 434, 435).

    Dabei spielt es entgegen der von dem Berufungsgericht wiederum vertretenen Ansicht für die hier zu entscheidende Frage, ob ein Sicherungsbedürfnis des Klägers noch zu bejahen ist, keine Rolle, ob die Reinvestition zeitnah erfolgt ist (Senatsurt. v. 2. November 2001, V ZR 264/00, NJW 2002, 434, 436 a.E.).

  • BGH, 18.09.2009 - V ZR 118/08

    Vorliegen von Rechtsgeschäften zur Erhaltung des Vermögenswertes bei der

    Deshalb ist auch in anderen Bereichen anerkannt, dass Kreditkosten zu den Unterhaltungslasten gehören (vgl. Senat, Urt. v. 2. November 2001, V ZR 264/00, NJW 2002, 434, 435 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht