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   BGH, 02.11.2005 - VIII ZR 39/04   

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https://dejure.org/2005,1880
BGH, 02.11.2005 - VIII ZR 39/04 (https://dejure.org/2005,1880)
BGH, Entscheidung vom 02.11.2005 - VIII ZR 39/04 (https://dejure.org/2005,1880)
BGH, Entscheidung vom 02. November 2005 - VIII ZR 39/04 (https://dejure.org/2005,1880)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückerstattung von Mehrwertsteuer auf Leasingraten ; Eintritt der Verjährung bei Bereicherungsansprüchen; Mehrwertsteuerbeträge als unselbstständige Teile der Leasingraten; Verkürzung der Verjährungsfrist auf zwei Jahre

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verjährung der Ansprüche auf Rückzahlung von Mehrwertsteuer durch Leasinggeber

  • Judicialis

    BGB a.F. § 196; ; BGB a.F. § 197

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB (a.F.) § 196 § 197
    Verjährung von Ansprüchen des Leasingnehmers auf Rückzahlung periodisch geleisteter Mehrwertsteuerbeträge

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch auf rechtsgrundlos gezahlte MwSt. verjährt nach 4 Jahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Leasingrecht: Anspruch auf Rückzahlung von zu Unrecht gezahlten Mehrwertsteuerbeträgen; Allgemeines Zivilrecht

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 364
  • MDR 2006, 558
  • ZMR 2006, 112
  • WM 2006, 347
  • BB 2006, 124
  • BauR 2006, 421 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 30.05.2000 - IX ZR 121/99

    Zusammenwirken von Immobilienmakler und Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 02.11.2005 - VIII ZR 39/04
    Anders als § 197 BGB a.F. knüpft § 196 Abs. 1 BGB a.F. nicht an ein gemeinsames Strukturmerkmal - die regelmäßige Wiederkehr - der Ansprüche, sondern an den Anspruchsinhalt sowie ganz überwiegend an die berufliche Stellung des Gläubigers oder - wie bei der Miete - an das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit an (Canaris, aaO, S. 273, 280; BGHZ 144, 343, 348).

    Da § 196 BGB a.F. allein die Verjährung der Ansprüche der einen Seite - Vermieter/Leasinggeber - der kurzen Verjährung unterwirft, während es für die Ansprüche der anderen Seite - Mieter/Leasingnehmer - bei der regelmäßigen dreißigjährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB a.F. sein Bewenden hat, ist im Anwendungsbereich des § 196 BGB a.F. die verjährungsrechtliche Asymmetrie systembedingt (Canaris, aaO, S. 279; Kothe, NJW 1984, 2316, 2317) und rechtlich nicht zu beanstanden (BGHZ 79, 89, 95; 144, 343, 347 f.; Canaris, aaO, S. 280).

    Auf die daraus entstandenen Forderungen beschränkt sich die Wirkung der kurzen Verjährung (BGHZ 144, 343, 347 m.w.Nachw.).

    Etwas anderes ergibt sich, wie die Revision mit Recht hervorhebt, entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts auch nicht aus Sinn und Zweck des § 196 Abs. 1 Nr. 6 BGB a.F. Dem Schutz des Schuldners vor einer Ansammlung von übermäßig hohen Rückständen regelmäßig wiederkehrender Leistungen trägt bereits die Vorschrift des § 197 BGB a.F. durch die Abkürzung der regelmäßigen Verjährungsfrist auf vier Jahre Rechnung (BGHZ 98, 174, 184; 144, 343, 347 f.).

  • BGH, 10.07.1986 - III ZR 133/85

    Ratenkredit - §§ 138 Abs. 1, 812 BGB, § 197 BGB <Fassung bis 31.12.01>,

    Auszug aus BGH, 02.11.2005 - VIII ZR 39/04
    a) Bereicherungsrechtliche Ansprüche auf Rückzahlung rechtsgrundlos geleisteter Beträge unterliegen, soweit sich ihre Verjährung - wie hier - noch nach dem früheren, vor dem 1. Januar 2002 geltenden Verjährungsrecht richtet, grundsätzlich der regelmäßigen dreißigjährigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB a.F. Sie verjähren nur dann ausnahmsweise gemäß § 197 BGB a.F. in vier Jahren, wenn sie "andere regelmäßig wiederkehrende Leistungen" im Sinne dieser Vorschrift zum Gegenstand haben, also ihrer Natur nach auf Leistungen gerichtet sind, die nicht einmal, sondern in regelmäßiger zeitlicher Wiederkehr zu erbringen sind (BGHZ 98, 174, 181; BGH, Urteil vom 14. September 2004 - XI ZR 11/04, WM 2004, 2306 = NJW-RR 2005, 483 unter II 2 b bb m.w.Nachw. für Ansprüche auf Rückzahlung rechtsgrundlos geleisteter Zinsbeträge; Senatsurteil vom 26. April 1989 - VIII ZR 12/88, NJW-RR 1989, 1013 unter B II 5 a für Ansprüche auf Rückzahlung zuviel entrichteter Leistungsentgelte für Fernwärme; Canaris, ZIP 1986, 273, 276 ff.).

    Etwas anderes ergibt sich, wie die Revision mit Recht hervorhebt, entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts auch nicht aus Sinn und Zweck des § 196 Abs. 1 Nr. 6 BGB a.F. Dem Schutz des Schuldners vor einer Ansammlung von übermäßig hohen Rückständen regelmäßig wiederkehrender Leistungen trägt bereits die Vorschrift des § 197 BGB a.F. durch die Abkürzung der regelmäßigen Verjährungsfrist auf vier Jahre Rechnung (BGHZ 98, 174, 184; 144, 343, 347 f.).

    Dasselbe gilt für den weiteren vom Berufungsgericht angeführten Gesichtspunkt, dass es bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen oft schwierig ist, sichere Feststellungen für lange zurückliegende Zeiträume zu treffen (BGHZ 31, 329, 335; 98, 174, 184).

  • BGH, 22.06.1993 - VI ZR 190/92

    Kenntnis anspruchsbegründender Tatsachen bei möglicher Notwehr- oder

    Auszug aus BGH, 02.11.2005 - VIII ZR 39/04
    Dies trifft in der Regel auf Mängel der Klageschrift zu, etwa die Angabe einer - wie im vorliegenden Fall - falschen oder unzureichenden Anschrift des Beklagten, soweit nicht der Kläger auf die Richtigkeit der in der Klageschrift genannten Anschrift des Beklagten vertrauen konnte (BGHZ aaO m.w.Nachw.; vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 1993 - VI ZR 190/92, NJW 1993, 2614 unter II 2).

    Ob dabei zum Nachteil der Klägerin auch der Zeitraum ab 1. Februar 2002 zu berücksichtigen ist, der bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang erforderlich war, um die neue Anschrift der Beklagten in Erfahrung zu bringen und die Zustellung zu bewirken, hängt davon ab, ob die Klägerin konkrete Anhaltspunkte für einen Wechsel der Anschrift der Beklagten hatte (BGH, Urteil vom 22. Juni 1993 aaO).

  • BGH, 17.04.2002 - VIII ZR 297/01

    Auslegung eines Unternehmenskaufvertrages; Übernahme von Schulden durch den

    Auszug aus BGH, 02.11.2005 - VIII ZR 39/04
    Dafür fehlt es bereits an einer Regelungslücke (vgl. dazu z.B. Senatsurteil vom 17. April 2002 - VIII ZR 297/01, WM 2002, 1229 = NJW 2002, 2310 unter II 1 a m.w.Nachw.), die der Ausfüllung durch ergänzende Vertragsauslegung bedürfte.
  • BGH, 27.05.1999 - VII ZR 24/98

    Eigene Sachentscheidung des Berufungsgerichts

    Auszug aus BGH, 02.11.2005 - VIII ZR 39/04
    Sofern der Klägerin hiervon nicht mehr als zwei Wochen anzulasten sind, ist dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unschädlich (BGH, Urteil vom 12. Januar 1996 - V ZR 246/94, NJW 1996, 1060 unter II 1; Urteil vom 27. Mai 1999 - VII ZR 24/98, NJW 1999, 3125 unter II 2).
  • BGH, 12.01.1996 - V ZR 246/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung gegenüber einzelnen notwendigen

    Auszug aus BGH, 02.11.2005 - VIII ZR 39/04
    Sofern der Klägerin hiervon nicht mehr als zwei Wochen anzulasten sind, ist dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unschädlich (BGH, Urteil vom 12. Januar 1996 - V ZR 246/94, NJW 1996, 1060 unter II 1; Urteil vom 27. Mai 1999 - VII ZR 24/98, NJW 1999, 3125 unter II 2).
  • BGH, 14.09.2004 - XI ZR 11/04

    Rechtsfolgen der Ermäßigung des Zinssatzes wegen unvollständiger Angabe des

    Auszug aus BGH, 02.11.2005 - VIII ZR 39/04
    a) Bereicherungsrechtliche Ansprüche auf Rückzahlung rechtsgrundlos geleisteter Beträge unterliegen, soweit sich ihre Verjährung - wie hier - noch nach dem früheren, vor dem 1. Januar 2002 geltenden Verjährungsrecht richtet, grundsätzlich der regelmäßigen dreißigjährigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB a.F. Sie verjähren nur dann ausnahmsweise gemäß § 197 BGB a.F. in vier Jahren, wenn sie "andere regelmäßig wiederkehrende Leistungen" im Sinne dieser Vorschrift zum Gegenstand haben, also ihrer Natur nach auf Leistungen gerichtet sind, die nicht einmal, sondern in regelmäßiger zeitlicher Wiederkehr zu erbringen sind (BGHZ 98, 174, 181; BGH, Urteil vom 14. September 2004 - XI ZR 11/04, WM 2004, 2306 = NJW-RR 2005, 483 unter II 2 b bb m.w.Nachw. für Ansprüche auf Rückzahlung rechtsgrundlos geleisteter Zinsbeträge; Senatsurteil vom 26. April 1989 - VIII ZR 12/88, NJW-RR 1989, 1013 unter B II 5 a für Ansprüche auf Rückzahlung zuviel entrichteter Leistungsentgelte für Fernwärme; Canaris, ZIP 1986, 273, 276 ff.).
  • BGH, 31.10.2000 - VI ZR 198/99

    Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen; Angabe der

    Auszug aus BGH, 02.11.2005 - VIII ZR 39/04
    Daher gibt es keine absolute zeitliche Grenze, nach deren Überschreitung eine Zustellung nicht mehr als "demnächst" anzusehen wäre; dies gilt auch im Hinblick auf mehrmonatige Verzögerungen (st. Rspr., z.B. BGHZ 145, 358, 362 m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.02.1997 - VI ZR 306/95

    Beginn der Verjährung bei Behörden und öffentlichen Körperschaften; Anforderungen

    Auszug aus BGH, 02.11.2005 - VIII ZR 39/04
    Vielmehr sollen die Parteien vor Nachteilen durch Verzögerungen der Zustellung von Amts wegen bewahrt werden, die innerhalb des gerichtlichen Geschäftsbetriebs liegen und von den Parteien nicht beeinflusst werden können (vgl. BGHZ 103, 20, 28 f.; 134, 343, 351 f.).
  • BGH, 28.07.2004 - XII ZR 292/02

    Anspruch auf Zahlung der Mehrwertsteuer auf die Miete bei umsatzsteuerfreiem

    Auszug aus BGH, 02.11.2005 - VIII ZR 39/04
    Aus der von der Revision angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. Juli 2004 (XII ZR 292/02, NJW-RR 2004, 1452) ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 26.04.1989 - VIII ZR 12/88

    Verjährung von Ansprüchen auf Rückzahlung zuviel entrichteter Leistungsentgelte;

  • BGH, 09.12.1959 - IV ZR 178/59

    Ausgleichung zwischen Eltern nach Unterhaltsgewährung an Kinder

  • BGH, 16.12.1987 - VIII ZR 4/87

    Zustellung von Klageerweiterungsschriftsätzen im Mahnverfahren; Einhaltung der

  • BGH, 14.07.2020 - XI ZR 553/19

    Erfassen des Hemmungstatbestands auch den Anspruch auf Rückzahlung nach

    Dass eine Hemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB, § 167 ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - VIII ZR 217/16, juris Rn. 22) vor Ablauf der Verjährungsfrist eintrat, weil die Zustellung des im November 2011 beantragten und erlassenen Mahnbescheids am 30. August 2017 noch "demnächst" erfolgte und damit zurückwirkte, kann, obwohl insoweit keine absoluten zeitlichen Grenzen bestehen (vgl. BGH, Urteile vom 22. Juni 1993 - VI ZR 190/92, NJW 1993, 2614, 2615 und vom 2. November 2005 - VIII ZR 39/04, WM 2006, 347, 349 f.), nicht unterstellt werden.
  • BGH, 20.02.2019 - VIII ZR 7/18

    Streit zwischen privaten Krankenversicherern und Krankenhäusern: Zu Unrecht für

    Die Selbständigkeit des Umsatzsteueranteils bei einer Nettopreisvereinbarung führt dazu, dass eine vom Leistenden angesetzte, dem Gesetz nach aber nicht angefallene Umsatzsteuer von diesem ohne Rechtsgrund vereinnahmt und daher ohne weiteres gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB an den Vertragspartner herauszugeben ist (vgl. auch Senatsurteil vom 2. November 2005 - VIII ZR 39/04, NJW 2006, 364 Rn. 14).
  • BGH, 20.02.2019 - VIII ZR 115/18

    Rückforderung von Umsatzsteueranteil auf Zytostatika

    Die Selbständigkeit des Umsatzsteueranteils bei einer Nettopreisvereinbarung führt dazu, dass eine vom Leistenden angesetzte, dem Gesetz nach aber nicht angefallene Umsatzsteuer von diesem ohne Rechtsgrund vereinnahmt und daher ohne weiteres gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB an den Vertragspartner herauszugeben ist (vgl. auch Senatsurteil vom 2. November 2005 - VIII ZR 39/04, NJW 2006, 364 Rn. 14).
  • BGH, 20.02.2019 - VIII ZR 66/18

    Rückforderung von Umsatzsteueranteil auf Zytostatika

    Die Selbständigkeit des Umsatzsteueranteils bei einer Nettopreisvereinbarung führt dazu, dass eine vom Leistenden angesetzte, dem Gesetz nach aber nicht angefallene Umsatzsteuer von diesem ohne Rechtsgrund vereinnahmt und daher ohne weiteres gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB an den Vertragspartner herauszugeben ist (vgl. auch Senatsurteil vom 2. November 2005 - VIII ZR 39/04, NJW 2006, 364 Rn. 14).
  • BGH, 20.02.2019 - VIII ZR 189/18

    Ansatz einer materiell-rechtlich nicht angefallenen Umsatzsteuer für die

    Die Selbständigkeit des Umsatzsteueranteils bei einer Nettopreisvereinbarung führt dazu, dass eine vom Leistenden angesetzte, dem Gesetz nach aber nicht angefallene Umsatzsteuer von diesem ohne Rechtsgrund vereinnahmt und daher ohne weiteres gemäß § 812 Abs. 1 BGB an den Vertragspartner herauszugeben ist (vgl. auch Senatsurteil vom 2. November 2005 - VIII ZR 39/04, NJW 2006, 364 Rn. 14).
  • OLG Hamm, 10.05.2012 - 28 U 166/11

    Auslegung des Verhaltens des Vermieters bei Rückgabe einer Mietwohnung;

    Zwar gibt es keine absolute zeitliche Grenze, nach deren Überschreitung eine Zustellung nicht mehr als "demnächst" anzusehen wäre (siehe BGH, Urteil vom 2. November 2005 - VIII ZR 39/04, NJW 2006, 364, Rn. 25).
  • OLG Düsseldorf, 26.11.2008 - 2 U (Kart) 12/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Rückforderung angeblich überhöhter

    Dass Rückzahlungsansprüche wegen periodisch entrichteter Entgelte § 197 BGB a.F. unterlagen, hat der Bundesgerichtshof auch in seiner späteren Rechtsprechung bestätigt (NJW 2006, 364 Rdnr. 17; NJW 2007, 1584 Rdnr. 17).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2007 - 2 U (Kart) 14/05

    Begriff der Angemessenheit der Kostenberechnung für die Überlassung von

    Der Anspruch unterlag der Verjährungsvorschrift des § 197 BGB a.F. (vgl. BGH NJW 2006, 364 Rdnr. 17; BGH NJW 2007, 1584 Rdnr. 17); die Vergütung war nach dem Vertrag periodisch zu leisten.
  • OLG Naumburg, 23.05.2013 - 1 U 70/12

    Elektrizitätsversorgungsvertrag: Ausschlussfrist für Rückerstattungsansprüche

    Die Rückgewähransprüche der Beklagten entstanden mit der Auszahlung des vertraglich nicht geschuldeten Entgelts an die Klägerin (BGH NJW 2006, 364, 365).
  • OLG München, 10.06.2010 - 1 U 3680/08

    Vorteilsausgleich: Beachtlichkeit bei Erlass eines Grundurteils; Unterbrechung

    Der Beklagte nimmt für seinen Standpunkt unzutreffenderweise die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 02.11.2005 (VIII ZR 39/04) und vom 27.02.2007 (XI ZR 56/06) in Anspruch.
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2007 - 2 U (Kart) 9/06

    Aktivlegitimation hinsichtlich der Rückübertragung von Forderungen betreffend

  • BGH, 16.12.2008 - IX ZR 246/06

    Nichtzulassungsbeschwerde im Hinblick auf einen Verstoß gegen das Willkürverbot

  • OLG Düsseldorf, 08.09.2009 - 24 U 77/09

    Beginn der Verjährung von Ansprüchen des Leasingnehmers auf Rückzahlung

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