Rechtsprechung
BGH, 02.11.2006 - III ZR 274/05 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 677, 1191
Rückgriff des Verkäufers gegen den Käufer bei Inanspruchnahme aus der Finan-zierungsgrundschuld - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
"Auch-fremdes Geschäft" i.S. der §§ 677, 683 S. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Rechtliche Einordnung gem. §§ 677 ff. BGB des Verhaltens des Verkäufers, wenn dieser eine Sicherheit für das Darlehen, durch das der Kaufpreis aufgebracht werden soll, stellt und zur Rückzahlung des ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Aufwendungsersatz für Zwangsvollstreckungsabwendung
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Frage, ob der Verkäufer ein Geschäft des Käufers führt, wenn er eine Sicherheit für das Darlehen stellt, durch das der Kaufpreis aufgebracht werden soll
- Judicialis
BGB § 677
- ra.de
- Prof. Dr. Lorenz
Geschäftsführung ohne Auftrag: Fremdgeschäftsführungswille und "objektiv fremdes Geschäft" bei Stellung einer Sicherheit; Vermutung des Fremdgeschäftsführungswillens beim "Auch-fremden" Geschäft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 677
Ansprüche der Verkäufers bei Stellung von Sicherheiten für die Kaufpreisfinanzierung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Darlehen - Objektives Geschäft des Käufers bei Sicherheitsstellung für Darlehen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Verkäufer stellt Sicherheit für Kaufpreis-Darlehen: Käufer bleibt für Sicherheit verantwortlich
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Kaufpreisfinanzierung: Regress bei Sicherheitsübernahme durch Verkäufer
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 17.02.2005 - 2 O 412/04
- OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 13 U 48/05
- BGH, 02.11.2006 - III ZR 274/05
Papierfundstellen
- NJW 2007, 63
- MDR 2007, 285
- WM 2007, 131
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 17.11.2011 - III ZR 53/11
Geschäftsführung ohne Auftrag: Aufwendungsersatzanspruch eines …
Bei derartigen Geschäften, die schon ihrem Inhalt nach in einen fremden Rechts- und Geschäftskreis eingreifen, wird regelmäßig ein ausreichender Fremdgeschäftsführungswille vermutet (vgl. BGH…, Urteil vom 27. Mai 2009 - VIII ZR 302/07, BGHZ 181, 188 Rn. 18; Senatsurteil vom 2. November 2006 - III ZR 274/05, NJW 2007, 63 Rn. 15, jeweils mwN). - BGH, 07.10.2020 - IV ZR 69/20
Anwendung der Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag neben der …
In diesen Fällen wird regelmäßig ein ausreichender Fremdgeschäftsführungswille vermutet (vgl. BGH, Urteile vom 2. November 2006 - III ZR 274/05, NJW 2007, 63 Rn. 15;… vom 20. Juni 1963 - VII ZR 263/61, BGHZ 40, 28 juris Rn. 14). - BGH, 01.02.2018 - III ZR 53/17
Verpflichtung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zur Auskunft über …
Dafür besteht grundsätzlich keine tatsächliche Vermutung; der Wille, ein solches Geschäft zugleich für einen anderen zu führen, muss vielmehr hinreichend nach außen in Erscheinung treten (vgl. nur Senat, Urteile vom 23. September 1999 - III ZR 322/98, NJW 2000, 72 f und 2. November 2006 - III ZR 274/05, NJW-RR 2007, 63 Rn. 15, jeweils mwN;… siehe auch BGH, Urteile vom 21. Oktober 2003 - X ZR 66/01, NJW-RR 2004, 81, 82 f und 27. Mai 2009 - VIII ZR 302/07, NJW 2009, 2590 Rn. 18).
- OLG Saarbrücken, 12.02.2020 - 5 U 59/19
Zur Fortwirkung eines "gegenständlich beschränkten Pflichtteilsverzichts", mit …
Den infolgedessen zu seinen Gunsten vermuteten Fremdgeschäftsführungswillen (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 2006 - III ZR 274/05, NJW 2007, 63) hat die Klägerin nicht widerlegt; ihr Berufungsvorbringen, das eine Verkennung der Beweislast durch das Landgericht und eine infolgedessen unterlassene Beweisaufnahme beanstandet, geht deshalb an der Sache vorbei. - OLG Rostock, 10.07.2008 - 1 U 90/08
Aufwendungsersatzanspruch: Vorrang der Regelungen des Gesamtschuldnerausgleichs …
Hierbei sind je nach der Art des Geschäftes an den Fremdgeschäftsführungswillen unterschiedliche Anforderungen zu stellen, außerdem darf die gesetzliche Risikoverteilung nicht unterlaufen werden (vgl. BGH, NJW 2000, 72 Tz. 7 u. 10; NJW 2007, 63, Tz. 12 u. 14, zit. jeweils nach: juris).Dasselbe gilt für den Willen, ein fremdes Geschäft mit zu besorgen, falls es sich auch um ein objektiv fremdes Geschäft handelt, wozu genügt, dass das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch dem Dritten zugute kommt (vgl. BGHZ 40, 28, 31; 65, 354, 357; 82, 323, 330f.; 98, 235, 240; NJW 1999, 858, 860; NJW 2000, 72, 73; NJW 2007, 63, 64; jeweils m.w.N.).
Für die Abgrenzung, ob der Geschäftsführer - beim zugleich eigenen und fremden Geschäft - neben der Wahrung eigener Interessen zugleich (auch) mit Fremdgeschäftsführungswillen handelt, wird zugunsten einer dahingehenden Vermutung insbesondere darauf abzustellen sein, ob und inwieweit das Interesse des Anderen an der Vornahme der Handlung im Vordergrund steht (vgl. BGH, NJW 2000, 72 Tz. 9-10; NJW 2007, 63 Tz. 10-14, zit. jeweils nach: juris;… Palandt/Sprau, a.a.O.).
- LG Bonn, 02.07.2009 - 8 S 122/09
Geschäftsführung ohne Auftrag; Bestattungskosten; Familienangehörige
Da die Organisation der Beerdigung für die Klägerin ein ausschließlich fremdes Geschäft war, wird ihr Fremdgeschäftsführungswille vermutet (vgl. BGH NJW 2007, 63). - OLG Hamburg, 16.06.2021 - 13 U 226/20
Ansprüche aus der Abwicklung eines Zwangsversteigerungsverfahrens
Die Beklagte beruft sich auf die Entscheidung des BGH vom 2.11.2006, III ZR 274/05, und meint, die dortigen Erwägungen seien auch hier einschlägig.Die von der Beklagten hierzu zitierte Entscheidung des BGH vom 2.11.2006, III ZR 274/05, gibt insoweit nichts für die Beklagte her.
- OLG Hamm, 15.02.2018 - 2 UF 183/17
Auslegung einer Scheidungsfolgenvereinbarung hinsichtlich der Beiträge für eine …
Die Zahlung der laufenden Versicherungsbeiträge erfolgte zumindest auch im Interesse des Antragstellers, was ausreichend ist (vgl. BGH, NJW 2007, 63, Tz. 6). - OLG Brandenburg, 03.09.2009 - 12 U 69/09
Schadensersatz wegen Beschädigung einer Wasserleitung bei Erdarbeiten: …
Der Wille, ein fremdes Geschäft mitzubesorgen, wird grundsätzlich vermutet, insbesondere wenn das Interesse des anderen an der Vornahme der Handlung im Vordergrund steht (BGH NJW 2007, 63 m.w.N.). - LG München I, 13.11.2014 - 36 S 28109/13
Kamin, Rechtswidriger Einbau
Hierfür besteht grundsätzlich keine tatsächliche Vermutung; vielmehr muss der Wille, ein solches Geschäfts für einen anderen zu führen, nach außen hinreichend deutlich in Erscheinung getreten sein (BGH, NJW 2009, 2590 ff.; BGH, NJW 2003, 3193 ff.; BGH, NJW 2007, 63, 64;… vgl. dazu auch Palandt/Sprau, BGB, 73. Auflage, § 677, Rdnr. 3 ff.). - OLG Rostock, 20.06.2008 - 1 U 90/08
Bürgschaft: Verjährung des Ausgleichsanspruches eines Mitbürgen
- AG Bonn, 13.05.2009 - 11 C 404/08