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   BGH, 02.11.2011 - 2 StR 375/11   

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BGH, 02.11.2011 - 2 StR 375/11 (https://dejure.org/2011,79)
BGH, Entscheidung vom 02.11.2011 - 2 StR 375/11 (https://dejure.org/2011,79)
BGH, Entscheidung vom 02. November 2011 - 2 StR 375/11 (https://dejure.org/2011,79)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 222 StGB; § 15 StGB; § 16 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 StGB; § 17 StGB; § 253 StGB, § 255 StGB; § 240 Abs. 1, Abs. 2 StGB; § 24 StGB; § 102 StPO
    Notwehr und Erlaubnistatbestandsirrtum bei einem sich bedroht fühlenden Mitglied der Hells Angels und einem verdeckten Einsatz der Polizei (Totschlag; Tatbestandsirrtum; Erforderlichkeit: Warnschuss; Durchsuchung; Verhältnismäßigkeit); versuchte räuberische Erpressung ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 1 S 1 StGB, § 32 StGB, § 212 StGB
    Putativnotwehr: Irrtümliche Deutung eines verdeckten Polizeieinsatzes als lebensbedrohenden Angriff

  • Wolters Kluwer

    Revision im Zusammenhang mit der Verurteilung eines Mitglieds der "Hells Angels" wegen Totschlags, Nötigung und versuchter räuberischer Erpressung; Vorliegen eines Erlaubnistatbestandsirrtums bei Abgabe eines tödlichen Schusses auf einen Polizisten in der irrigen Annahme ...

  • rewis.io

    Putativnotwehr: Irrtümliche Deutung eines verdeckten Polizeieinsatzes als lebensbedrohenden Angriff

  • rewis.io

    Putativnotwehr: Irrtümliche Deutung eines verdeckten Polizeieinsatzes als lebensbedrohenden Angriff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision im Zusammenhang mit der Verurteilung eines Mitglieds der "Hells Angels" wegen Totschlags, Nötigung und versuchter räuberischer Erpressung; Vorliegen eines Erlaubnistatbestandsirrtums bei Abgabe eines tödlichen Schusses auf einen Polizisten in der irrigen Annahme ...

  • rechtsportal.de

    Revision im Zusammenhang mit der Verurteilung eines Mitglieds der "Hells Angels" wegen Totschlags, Nötigung und versuchter räuberischer Erpressung; Vorliegen eines Erlaubnistatbestandsirrtums bei Abgabe eines tödlichen Schusses auf einen Polizisten in der irrigen Annahme ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Irrtümliche Notwehr bei Tötung eines Polizeibeamten

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Von Engeln, Banditen und der Polizei

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Freispruch für tödlichen Schuss auf Polizisten

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    "Irrtümliche Notwehr” bei der Tötung eines Polizeibeamten - Freispruch durch den BGH

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Putativnotwehr auch gegenüber Polizeibeamten möglich

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Irrtümliche Notwehr bei Tötung eines Polizeibeamten

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Verdeckter Polizeieinsatz als lebensbedrohender Angriff

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Irrtümliche Notwehr" - Rocker wähnte Mörder vor der Tür und erschoss einen Polizeibeamten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Putativnotwehr: Rechtswidrig Angegriffener muss nicht das Risiko des Fehlschlags seiner Verteidigungshandlung eingehen

  • spiegel.de (Pressebericht, 03.11.2011)

    Erschossener Polizist: BGH hebt Schuldspruch gegen Hells Angel auf

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Notwehr und Freispruch - "Hell's Angels" erschießt in Putativnotwehr Polizeibeamten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Notwehr und Freispruch- "Hell's Angels" erschießt in Putativnotwehr Polizeibeamten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Notwehr und Freispruch - Hells Angel erschießt in Putativnotwehr Polizeibeamten

Besprechungen u.ä. (17)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    "Räuber oder Gendarm?" Notwehr gegen unangekündigte Hausdurchsuchungen im Spiegel deutsch-amerikanischer Rechtsvergleichung (Dr. Christoph Burchard; HRRS 10/2012, 421)

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zur Notwehr: Lebensnahe Betrachtung, keine feindstrafrechtlichen Attitüden, sachgerechte Berücksichtigung von Provokationen - und dazu eine außergewöhnliche Variante des Erlaubnistatbestandsirrtums (Prof. Dr. Volker Erb; HRRS 4/2013, S. 113 ff.)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung bei der Putativnotwehr (Prof. Dr. Thomas Rotsch; ZIS 1/2012, S. 109-116)

  • faz.net (Pressekommentar)

    Ein Freibrief (Philip Eppelsheim; FAS, 06.11.2011)

  • zeit.de (Essay mit Bezug zur Entscheidung)

    Notwehr: Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Notwehr und Erlaubnistatbestandsirrtum bei irriger Annahme eines bevorstehenden Angriffs

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Hells Angels-Fall

    § 16 Abs. 1 StGB
    Notwehr, Erlaubnistatbestandsirrtum

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Tötung eines Polizeibeamten durch "Hells Angel" im unvermeidbaren Erlaubnistatbestandsirrtum

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Klassiker im Strafrecht: Hells Angels-Rocker erschießt SEK-Beamten und bleibt straffrei: Der Erlaubnistatbestandsirrtum

  • juraexamen.info (Entscheidungsanmerkung)

    Kontroverse um das BGH-Urteil zur Tötung eines Polizisten durch Hells Angel - Eine Stellungnahme gegen Eppelsheim (FAS v. 6.11.2011, S. 14)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    BGH spricht Hells Angel frei: Tödlicher Irrtum ohne Strafe

  • rudolph-recht.de PDF (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
  • strafverteidiger-stv.de PDF (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der »Hell’s Angels«-Fall und die Gesetzesbindung der Gerichte

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung bei der Putativnotwehr - "Hells Angels-Fall" (RA Dr. Rafael van Rienen; ZIS 2012, 377)

  • spiegel.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung, 07.11.2011)

    Tragisch verkettet - Der Münchner Rechtsprofessor und Strafverteidiger Klaus Volk, 67, über den Freispruch für einen Rocker der Hells Angels, der einen Polizisten erschossen hatte

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Irrtümliche Notwehr gegen Polizeibeamten

  • examenspodcast.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Der Hells-Angels-Fall

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 272
  • StV 2012, 332
  • JR 2012, 204
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 30.06.2004 - 2 StR 82/04

    BGH bestätigt Freispruch eines Polizeibeamten vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung

    Auszug aus BGH, 02.11.2011 - 2 StR 375/11
    Unter mehreren Abwehrmöglichkeiten ist der Verteidigende zudem nur dann auf die für den Angreifer weniger gravierende verwiesen, wenn ihm genügend Zeit zur Wahl des Mittels sowie zur Abschätzung der Lage zur Verfügung steht (vgl. Senat, Urteil vom 30. Juni 2004 - 2 StR 82/04, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 17).
  • BGH, 20.02.1962 - 1 StR 496/61
    Auszug aus BGH, 02.11.2011 - 2 StR 375/11
    Erwerbsund Gewinnaussichten können nur ausnahmsweise Vermögensbestandteil sein, wenn sie so verdichtet sind, dass ihnen der Rechtsverkehr bereits einen wirtschaftlichen Wert beimisst, weil sie mit einiger Wahrscheinlichkeit einen Vermögenszuwachs erwarten lassen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1962 - 1 StR 496/61, BGHSt 17, 147, 148; Urteil vom 19. Januar 1965 - 1 StR 497/64, 20, 143, 145 f.; Urteil vom 28. Januar 1983 - 1 StR 820/81, 31, 232, 234).
  • BGH, 19.01.1965 - 1 StR 497/64

    Abführung des Erlöses aus einem wettbewerbswidrigen Geschäft an den

    Auszug aus BGH, 02.11.2011 - 2 StR 375/11
    Erwerbsund Gewinnaussichten können nur ausnahmsweise Vermögensbestandteil sein, wenn sie so verdichtet sind, dass ihnen der Rechtsverkehr bereits einen wirtschaftlichen Wert beimisst, weil sie mit einiger Wahrscheinlichkeit einen Vermögenszuwachs erwarten lassen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1962 - 1 StR 496/61, BGHSt 17, 147, 148; Urteil vom 19. Januar 1965 - 1 StR 497/64, 20, 143, 145 f.; Urteil vom 28. Januar 1983 - 1 StR 820/81, 31, 232, 234).
  • BGH, 18.01.2011 - 3 StR 467/10

    Sexuelle Nötigung einer Prostituierten (dienstvertragliche Ansprüche;

    Auszug aus BGH, 02.11.2011 - 2 StR 375/11
    Auf die nach Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes geänderte Beurteilung der Wirksamkeit einer Geldforderung der Prostituierten nach der Erbringung ihrer vereinbarten Leistung (vgl. zur diesbezüglichen Erpressung BGH, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 3 StR 467/10, NStZ 2011, 278, 279) kommt es hier nicht an.
  • BGH, 01.06.1994 - 2 StR 195/94

    Notwehr - Verteidigungshandlung - Lebensgefährliche Handlung - Körperverletzungen

    Auszug aus BGH, 02.11.2011 - 2 StR 375/11
    Daher waren beide Schüsse, die der Angeklagte durch die Tür abgegeben hat, aus seiner Sicht erforderliche Notwehrhandlungen (vgl. Senat, Urteil vom 1. Juni 1994 - 2 StR 195/94, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 10).
  • BGH, 05.10.1990 - 2 StR 347/90

    Annahme der Notwehr bei nicht ganz fernliegendem rechtswidrigen Angriff;

    Auszug aus BGH, 02.11.2011 - 2 StR 375/11
    Wann eine weniger gefährliche Abwehr geeignet ist, die Gefahr zweifelsfrei und sofort endgültig zu beseitigen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. Senat, Urteil vom 5. Oktober 1990 - 2 StR 347/90, NJW 1991, 503, 504).
  • BGH, 02.10.1996 - 2 StR 332/96

    Sachverhaltsfeststellung zu Lasten des Angeklagten auf der Grundlage einer

    Auszug aus BGH, 02.11.2011 - 2 StR 375/11
    Bei dieser zugespitzten Situation ist nicht ersichtlich, warum die Abgabe eines Warnschusses die Beendigung des Angriffs hätte erwarten lassen (vgl. Senat, Urteil vom 2. Oktober 1996 - 2 StR 332/96; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 13).
  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    Auszug aus BGH, 02.11.2011 - 2 StR 375/11
    Bei der sukzessiven Tatausführung (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 369) ist keine Zäsur eingetreten.
  • BGH, 23.07.1998 - 4 StR 261/98

    Voraussetzungen des Notwehrrechts bei vermeintlichem Angriff durch Zivilbeamte

    Auszug aus BGH, 02.11.2011 - 2 StR 375/11
    Das ist ausgeschlossen, weil der Angeklagte nach den rechtsfehlerfreien und lückenlosen Feststellungen des Landgerichts mit plausiblen Gründen von einem lebensbedrohenden Angriff durch "Bandidos" ausging, ferner weil die tatsächlich angreifenden Polizeibeamten sich auch nach Einschaltens der Beleuchtung im Haus nicht zu erkennen gaben und weil der Angeklagte wegen ihres verdeckten Vorgehens keine Möglichkeit hatte, rechtzeitig zu erkennen, dass es sich um einen Polizeieinsatz handelte (vgl. auch BGH, Urteil vom 23. Juli 1998 - 4 StR 261/98).
  • BGH, 31.01.2007 - StB 18/06

    Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig

    Auszug aus BGH, 02.11.2011 - 2 StR 375/11
    Ob sich für das konkrete Vorgehen der Polizei in den §§ 102 ff. StPO eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2007 - StB 18/06, BGHSt 51, 211, 212 f.), kann zweifelhaft sein.
  • BGH, 28.10.1992 - 2 StR 300/92

    Versuchter Totschlag in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung -

  • BGH, 28.01.1983 - 1 StR 820/81

    Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung - Möglichkeit des vorteilhaften

  • LG Frankfurt/Main, 26.02.2008 - 26 Qs 6/08

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Präventive Ingewahrsamnahme eines

  • BGH, 27.10.2015 - 3 StR 199/15

    Keine Rechtfertigung oder Entschuldigung bei Tötung eines flüchtenden Räubers

    Zu Recht hat die Strafkammer das Vorliegen eines Erlaubnistatbestandsirrtums verneint, der gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB die Strafbarkeit wegen vorsätzlichen Handelns entfallen lassen könnte (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 6. Juni 1952 - 1 StR 708/51, BGHSt 3, 105, 106 f.; vom 10. Februar 2000 - 4 StR 558/99, BGHSt 45, 378, 384; vgl. aber auch BGH, Urteil vom 2. November 2011 - 2 StR 375/11, NStZ 2012, 272, 273: Ausschluss der Vorsatzschuld).
  • BGH, 09.06.2015 - 1 StR 606/14

    Notwehr (Rechtswidrigkeit des Angriffs bei hoheitlichem Handeln:

    d) Der Senat hält an der bisherigen Rechtsprechung (vgl. aber BGH, Urteil vom 2. November 2011 - 2 StR 375/11, NStZ 2012, 272, 273 mit Anm. Erb JR 2012, 207, 209 f.) fest.
  • BGH, 03.06.2015 - 2 StR 473/14

    Notwehr (Gebotenheit der Notwehrhandlung: Einschränkung des Notwehrrechts bei

    Angesichts der schweren Kalkulierbarkeit des Fehlschlagrisikos dürfen an die regelmäßig in einer zugespitzten Situation zu treffende Entscheidung keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (vgl. Senatsurteil vom 2. November 2011 - 2 StR 375/11, NStZ 2012, 272, 274).
  • BGH, 19.12.2013 - 4 StR 347/13

    Beteiligung an einer Schlägerei (Begriff der wechselseitigen Tätlichkeiten:

    Auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel muss der Angegriffene nur dann zurückgreifen, wenn deren Abwehrwirkung unter den gegebenen Umständen unzweifelhaft ist und genügend Zeit zur Abschätzung der Lage zur Verfügung steht (BGH, Beschluss vom 21. November 2012 - 2 StR 311/12, NStZ-RR 2013, 105, 106; Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, NStZ-RR 2013, 139, 140; Urteil vom 2. November 2011 - 2 StR 375/11, NStZ 2012, 272, 274).

    Angesichts der schweren Kalkulierbarkeit des Fehlschlagrisikos dürfen an die regelmäßig in einer zugespitzten Situation zu treffende Entscheidung für oder gegen eine vorherige Androhung des Messereinsatzes dabei jedoch keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 2011 - 2 StR 375/11, NStZ 2012, 272, 274).

  • BGH, 13.09.2017 - 2 StR 188/17

    Notwehr (Gegenwärtigkeit des Angriffs: Versuchsbeginn als relevanter Zeitpunkt

    Bei dieser zugespitzten Situation der unmittelbar gegen ihn gerichteten Waffe ist nicht ersichtlich, dass die Abgabe eines Warnschusses die Beendigung des Angriffs hätte erwarten lassen (vgl. Senat, Urteil vom 2. November 2011 - 2 StR 375/11, NStZ 2012, 272, 274).
  • BGH, 27.09.2012 - 4 StR 197/12

    Notwehr (Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung: ex-ante-Betrachtung, Einsatz

    Auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel muss der Angegriffene nur dann zurückgreifen, wenn deren Abwehrwirkung unter den gegebenen Umständen unzweifelhaft ist und genügend Zeit zur Abschätzung der Lage zur Verfügung steht (BGH, Urteil vom 2. November 2011 - 2 StR 375/11, NStZ 2012, 272, 274; Urteil vom 14. Juni 1972 - 2 StR 679/71, BGHSt 24, 356, 358).

    Angesichts der schweren Kalkulierbarkeit des Fehlschlagrisikos dürfen an die regelmäßig in einer zugespitzten Situation zu treffende Entscheidung für oder gegen eine vorherige Androhung des Messereinsatzes oder eine weniger gefährliche Stichführung keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 2011 - 2 StR 375/11, NStZ 2012, 272, 274).

  • BGH, 07.12.2017 - 2 StR 252/17

    Notwehr (Erforderlichkeit: lebensbedrohlicher Einsatz eines Messers, Pflicht zur

    Auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel muss nur zurückgegriffen werden, wenn deren Abwehrwirkung unter den gegebenen Umständen unzweifelhaft ist und genügend Zeit zur Abschätzung der Lage zur Verfügung steht (vgl. Senat, Urteil vom 2. November 2011 - 2 StR 375/11, NStZ 2012, 272, 274; BGH, Urteil vom 8. Juni 2016 - 5 StR 564/15, NStZ 2017, 276).
  • OLG Celle, 25.01.2013 - 2 Ws 17/13

    Wertung der entlastenden Einlassungen eines Angeklagten durch einen Tatrichter

    Bei der Prüfung der Erforderlichkeit der Notwehrhandlung ist nach ständiger Rechtsprechung beim Einsatz einer Schusswaffe zu berücksichtigen, dass der Angegriffene in der Regel gehalten ist, den Gebrauch der Waffe zunächst anzudrohen, oder, sofern dies nicht ausreicht, wenn möglich vor dem tödlichen einen weniger gefährlichen Einsatz zu versuchen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 24. Juli 2001, 4 StR 256/01; BGH, NStZ 2012, 272).
  • BGH, 21.11.2012 - 2 StR 311/12

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Nebenklageberechtigung; Gesetzesverletzung)

    Wird eine Person rechtswidrig angegriffen, dann ist sie grundsätzlich berechtigt, dasjenige Abwehrmittel zu wählen, welches eine endgültige Beseitigung der Gefahr gewährleistet; der Angegriffene muss sich nicht mit der Anwendung weniger gefährlicher Verteidigungsmittel begnügen, wenn deren Abwehrwirkung zweifelhaft ist (Senat NStZ 2012, 272, 274).

    Dies setzt aber voraus, dass eine solche Drohung unter den konkreten Umständen eine so hohe Erfolgsaussicht hat, dass dem Angegriffenen das Risiko eines Fehlschlags und der damit verbundenen Verkürzung seiner Verteidigungsmöglichkeiten zugemutet werden kann (BGH, Beschluss vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12 mwN); dabei ist auch zu berücksichtigen, ob dem Angegriffenen genügend Zeit zur Wahl des Abwehrmittels und zur Abschätzung der Lage zur Verfügung stand (vgl. BGH NStZ 2012, 272, 274).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2018 - 7 A 11748/17

    Mitglieder der Rockergruppierung Gremium MC waffenrechtlich unzuverlässig

    Der Bundesgerichtshof hat durch Urteil vom 2. November 2011 - 2 StR 375/11 -, juris, das angeklagte Mitglied des Hells Angels MC freigesprochen, weil es sich in einem Irrtum über die tatsächlichen Voraussetzungen des Rechtfertigungsgrundes der Notwehr (Erlaubnistatbestandsirrtum) befunden habe, was zum Ausschluss der Vorsatzschuld führe (vgl. juris, Rn. 21).
  • BGH, 01.02.2017 - 4 StR 635/16

    Notwehr (Begriff des gegenwärtigen Angriffs: Voraussetzungen, objektive

  • OLG Frankfurt, 11.11.2022 - 26 U 71/21

    Beweislast für Notwehrlage

  • BGH, 04.10.2017 - 2 StR 260/17

    Erpressung (Begriff des Nachteils: Erwerbs- und Gewinnaussichten als Teil des

  • OLG Frankfurt, 14.11.2012 - 2 Ws 122/12

    Klageerzwingung: Voraussetzungen an den Vortrag des Antragstellers (hier:

  • VG Berlin, 06.03.2006 - 80 A 21.06

    Disziplinarverfahren gegen einen Beamten wegen Trunkenheitsfahrten, Verletzung

  • VG Ansbach, 17.01.2013 - AN 5 K 12.00008

    Zustimmung zur Überlassung von Schusswaffen und Munition an Bewachungspersonal

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