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   BGH, 02.11.2011 - X ZR 44/11   

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https://dejure.org/2011,1966
BGH, 02.11.2011 - X ZR 44/11 (https://dejure.org/2011,1966)
BGH, Entscheidung vom 02.11.2011 - X ZR 44/11 (https://dejure.org/2011,1966)
BGH, Entscheidung vom 02. November 2011 - X ZR 44/11 (https://dejure.org/2011,1966)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Reiseveranstalters zur Absicherung des Reisenden auch für den Fall der Zahlungsunfähigkeit nach Ausübung eines zulässigerweise vorbehaltenen Rücktrittsrechts

  • reise-recht-wiki.de

    Sicherungsschein im Insolvenzfall

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 651k Abs. 1; BGB § 651k Abs. 3 S. 2
    Verpflichtung des Reiseveranstalters zur Absicherung des Reisenden auch für den Fall der Zahlungsunfähigkeit nach Ausübung eines zulässigerweise vorbehaltenen Rücktrittsrechts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zum Umfang des Insolvenzschutzes bei Pauschalreisen

  • spiegel.de (Pressemeldung, 02.11.2011)

    BGH stärkt Kundenrechte bei Veranstalterinsolvenz

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Reisekostenerstattung bei Insolvenz des Veranstalters

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Bundesgerichtshof stärkt Schadenersatzansprüche von Reisenden // Versicherung muss bei Pleite von Reisebüro einspringen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein

    Auszug aus BGH, 02.11.2011 - X ZR 44/11
    Hierbei bedarf es keiner Befassung mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine nationale Vorschrift entgegen ihrem Wortlaut ausgelegt werden darf, wenn der Gesetzgeber nur den allgemeinen Willen hatte, eine europäische Richtlinie umzusetzen, bei der Ausgestaltung der einzelnen Vorschrift aber ein abweichendes Regelungskonzept verfolgt hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 26. November 2008 - VIII ZR 200/05, BGHZ 179, 27 Rn. 22 ff.).
  • EuGH, 08.10.1996 - C-178/94

    Dillenkofer u.a. / Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus BGH, 02.11.2011 - X ZR 44/11
    Dieser hat mehrfach entschieden, dass Art. 7 der Richtlinie den Schutz der Verbraucher gegen sämtliche in diesem Artikel genannten Risiken bezweckt, die sich aus der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters ergeben (EuGH, Urteil vom 15. Juni 1999 - C-140/97, Slg. 1999, I-03499 = NJW 1999, 3181 Rn. 61 - Rechberger; Urteil vom 8. Oktober 1996 - Rs. C-178/94 u. a., Slg. 1996, I-04845 = NJW 1996, 3141 Rn. 34 ff. - Dillekofer).
  • EuGH, 15.06.1999 - C-140/97

    Rechberger u.a.

    Auszug aus BGH, 02.11.2011 - X ZR 44/11
    Dieser hat mehrfach entschieden, dass Art. 7 der Richtlinie den Schutz der Verbraucher gegen sämtliche in diesem Artikel genannten Risiken bezweckt, die sich aus der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters ergeben (EuGH, Urteil vom 15. Juni 1999 - C-140/97, Slg. 1999, I-03499 = NJW 1999, 3181 Rn. 61 - Rechberger; Urteil vom 8. Oktober 1996 - Rs. C-178/94 u. a., Slg. 1996, I-04845 = NJW 1996, 3141 Rn. 34 ff. - Dillekofer).
  • BGH, 19.03.2003 - VIII ZR 135/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Ersetzung der Besitzverschaffung durch Abtretung

    Auszug aus BGH, 02.11.2011 - X ZR 44/11
    Wenn eine vertragliche Klausel auf eine gesetzliche Regelung Bezug nimmt, ist für die Bestimmung ihres Inhalts grundsätzlich die allgemeine Gesetzesauslegung zu Grunde zu legen (BGH, Urteil vom 19. März 2003 - VIII ZR 135/02, NJW 2003, 2607, 2608).
  • BGH, 28.03.2001 - IV ZR 19/00

    Formularmäßige Einschränkung einer Reiseversicherung

    Auszug aus BGH, 02.11.2011 - X ZR 44/11
    Der zwischen dem Reiseveranstalter und dem Versicherer geschlossene Reisepreissicherungsvertrag, der in der Regel ein echter Vertrag zugunsten Dritter i. S. d. § 328 BGB ist, wobei dem Reisenden ein unmittelbarer Anspruch gegen den Versicherer zusteht (vgl. Erman/Seiler, BGB, 12. Aufl. 2008; Erman/Schmid, BGB, 13. Aufl. 2011, § 651k Rn. 23, § 651k Rn. 9; Führich, Reiserecht, 6. Aufl. 2010, § 651k BGB Rn. 585; Palandt/Sprau, BGB, 70. Aufl. 2011, § 651k Rn. 4; Staudinger/Eckert, BGB, Neubearbeitung 2003, § 651k Rn. 19; Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2011, § 651k Rn. 20; Tonner, Der Reisevertrag, 5. Aufl. 2007, § 651k BGB Rn. 19; vgl. auch BGH, Urteil vom 18. März 2001 - IV ZR 19/00, NJW 2001, 1934), deckt die in § 651k Abs. 1 BGB genannten Risiken und damit alle in Art. 7 der Richtlinie genannten Risiken ab.
  • EuGH, 14.05.1998 - C-364/96

    FREIZÜGIGKEIT

    Auszug aus BGH, 02.11.2011 - X ZR 44/11
    Er hat ferner entschieden, dass die Garantie der Erstattung der gezahlten Beträge alle Fälle betrifft, in denen die Zahlungsunfähigkeit oder die Insolvenz des Veranstalters nach Vertragsschluss eintritt - unabhängig davon, ob die vertraglich geschuldeten Leistungen zu diesem Zeitpunkt bereits teilweise erbracht worden sind (EuGH, Urteil vom 14. Mai 1998 - C-364/96, Slg. 1998, I-02949 = NJW 1998, 2201 Rn. 19 - Verein für Konsumenteninformation).
  • AG Frankfurt/Main, 19.04.2018 - 30 C 3256/17

    Reisegutscheine sind bei Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert

    Eine vorfällige Leistung ist insoweit auch nicht geeignet, ein etwaiges Mitverschulden nach § 254 BGB zu begründen (vgl. BGH, Urteil vom 02. November 2011 - X ZR 44/11 -, juris).
  • LG Frankfurt/Main, 28.03.2013 - 24 O 196/12

    Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Anzahlung des Reisepreises / Zeitpunkt der

    Da letztere kein Interesse daran haben, durch Kulanz bei Kunden insolventer Reiseveranstalter Zufriedenheit zu erzeugen, um diese erneut als Kunden zu gewinnen, ist ferner damit zu rechnen, dass sie vor einer Zahlung es aus Rechtsgründen im Interesse ihrer Aktionäre für geboten halten, alle rechtlich zulässigen Verteidigungsmittel nutzen (vgl. BGH vom 2.11.11 X ZR 44/11).
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