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   BGH, 02.11.2011 - X ZR 94/11   

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https://dejure.org/2011,737
BGH, 02.11.2011 - X ZR 94/11 (https://dejure.org/2011,737)
BGH, Entscheidung vom 02.11.2011 - X ZR 94/11 (https://dejure.org/2011,737)
BGH, Entscheidung vom 02. November 2011 - X ZR 94/11 (https://dejure.org/2011,737)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 239 ZPO, § 2039 BGB
    Unterbrechung des Rechtsstreits durch den Tod des Klägers: Aufnahme durch einen einzelnen Miterben

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 78; ZPO § 239; BGB § 2039
    Aufnahme des Rechtsstreits durch einzelnen Miterben

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Wiederaufnahme eines Rechtsstreits durch einen einzelnen Miterben nach Unterbrechung des Verfahrens durch Tod des Klägers

  • rewis.io

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch den Tod des Klägers: Aufnahme durch einen einzelnen Miterben

  • ra.de
  • rewis.io

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch den Tod des Klägers: Aufnahme durch einen einzelnen Miterben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 239
    Möglichkeit der Wiederaufnahme eines Rechtsstreits durch einen einzelnen Miterben nach Unterbrechung des Verfahrens durch Tod des Klägers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Aufnahme des Rechtsstreits nach Tod des Klägers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Tod des Klägers

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Erben dürfen Gerichtsprozesse Verstorbener fortführen

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    Wiederaufnahme eines Prozesses durch Miterben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 8
  • MDR 2011, 1491
  • FamRZ 2012, 26
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.05.1964 - V ZR 90/62
    Auszug aus BGH, 02.11.2011 - X ZR 94/11
    Ist der Rechtsstreit durch den Tod des Klägers unterbrochen worden, so kann die Aufnahme auch durch einen einzelnen Miterben erfolgen, der gemäß § 2039 BGB zur Geltendmachung des Klageanspruchs berechtigt ist (Bestätigung von BGH, Urteil vom 13. Mai 1964, V ZR 90/62, MDR 1964, 669).

    b) Die Aufnahme, deren sachliche Voraussetzungen sich hier nach § 239 ZPO richten, kann dabei auch durch einen einzelnen Miterben erfolgen (BGH, Urteil vom 13. Mai 1964  V ZR 90/62, MDR 1964, 669; Roth in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., Rn. 20 zu § 239 mwN).

  • BGH, 12.11.1980 - IVb ZB 601/80

    Verbundurteil - Rechtskraft - Rechtsmittel - Zulässigkeit von Rechtsmitteln -

    Auszug aus BGH, 02.11.2011 - X ZR 94/11
    Die Unterbrechung des Verfahrens, die eingetreten ist, als die nicht durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertretene Klägerin nach Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde verstorben ist (zu diesen Voraussetzungen BGH, Beschluss vom 29. Mai 1951  IV ZR 83/50, BGHZ 2, 227, 228 f.; BGH, Beschluss vom 12. November 1980  IVb ZB 601/80, NJW 1981, 686, 687), hat mit Zustellung des Schriftsatzes vom 28. Juli 2011 hinsichtlich der Kläger zu 1 bis 4 sowie 7 und 8 geendet.
  • BGH, 08.02.2001 - VII ZR 477/00

    Anwaltszwang bei Aufnahme eines im Revisionsverfahren durch Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 02.11.2011 - X ZR 94/11
    Er muss dort Ausnahmen erleiden, wo prozessökonomische Erwägungen dies nahelegen und der mit der Bestimmung des § 78 ZPO verfolgte Zweck dadurch nicht in Frage gestellt wird (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2001  VII ZR 477/00, BGHZ 146, 372 = NJW 2001, 1581).
  • BGH, 23.06.1994 - I ZR 106/92

    "Vollmachtsnachweis"; Nachweis der Bevollmächtigung

    Auszug aus BGH, 02.11.2011 - X ZR 94/11
    Der Nachweis der bestrittenen Vollmacht kann gemäß § 80 Satz 1 ZPO nur durch Vorlage einer Vollmachtsurkunde geführt werden (BGH, Urteil vom 23. Juni 1994  I ZR 106/92, BGHZ 126, 266, 267 ff. = NJW 1994, 2298  Vollmachtsnachweis).
  • BGH, 29.05.1951 - IV ZR 83/50

    Unterbrechung des Verfahrens. Armenanwalt

    Auszug aus BGH, 02.11.2011 - X ZR 94/11
    Die Unterbrechung des Verfahrens, die eingetreten ist, als die nicht durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertretene Klägerin nach Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde verstorben ist (zu diesen Voraussetzungen BGH, Beschluss vom 29. Mai 1951  IV ZR 83/50, BGHZ 2, 227, 228 f.; BGH, Beschluss vom 12. November 1980  IVb ZB 601/80, NJW 1981, 686, 687), hat mit Zustellung des Schriftsatzes vom 28. Juli 2011 hinsichtlich der Kläger zu 1 bis 4 sowie 7 und 8 geendet.
  • BGH, 18.11.2014 - II ZR 1/14

    Kostenantrag des Nebenintervenienten auf Seiten des Beklagten nach Klagerücknahme

    Er muss dort Ausnahmen erleiden, wo prozessökonomische Erwägungen dies nahelegen und der mit der Bestimmung des § 78 ZPO verfolgte Zweck dadurch nicht in Frage gestellt wird (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2001 - VII ZR 477/00, BGHZ 146, 372, 373; Beschluss vom 2. November 2011 - X ZR 94/11, NJW-RR 2012, 8 Rn. 4; Urteil vom 6. Mai 2014 - X ZR 11/14, WM 2014, 1553 Rn. 5).

    Auch in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht der Umstand, dass die nicht durch einen Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof vorgenommene Prozesshandlung letztlich zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs führt, der Zulässigkeit der Prozesshandlung nicht entgegen (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2001 - VII ZR 477/00, BGHZ 146, 372 [Aufnahme eines unterbrochenen Revisionsverfahrens vor Entscheidung über die Annahme]; Beschluss vom 2. November 2011 - X ZR 94/11, NJW-RR 2012, 8 Rn. 4 [Aufnahme eines unterbrochenen Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens]; Urteil vom 6. Mai 2014 - X ZR 11/14, WM 2014, 1553 [Anerkenntnis]).

  • BGH, 06.05.2014 - X ZR 11/14

    Anerkenntnis in der Revisionsinstanz durch den zweitinstanzlichen

    Ebenso hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Aufnahme eines beim Bundesgerichtshof durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder durch Tod einer Partei unterbrochenen Verfahrens über die Nichtzulassungsbeschwerde durch den zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten des Revisionsbeklagten wirksam erklärt werden könne, da hierdurch lediglich der vor der Unterbrechung bestehende Verfahrensstand hergestellt werde und daher der Revisionsbeklagte, ohne Rechtsnachteile zu erleiden, mit der Bestellung eines beim Bundesgerichtshof zugelassenen Anwalts bis zur Entscheidung über die Zulassung der Revision zuwarten könne (BGH, Beschluss vom 2. November 2011 - X ZR 94/11, NJW-RR 2012, 8; entsprechend zum früheren Verfahren über die Annahme der Revision: Beschluss vom 8. Februar 2001 - VII ZR 477/00, BGHZ 146, 372, 373 = NJW 2001, 1581).
  • BGH, 18.08.2016 - III ZR 69/16

    Anspruch eines geschädigten Dritten wegen des ihm gegen einen insolventen

    Das gemäß § 240 Satz 1 ZPO unterbrochene Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ist mit der Zustellung des Schriftsatzes der zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 9. Mai 2016 an den Insolvenzverwalter über das Vermögen der Beklagten am 17. Mai 2016 gemäß § 86 Abs. 1 Nr. 2 InsO wirksam aufgenommen worden (zur Zulässigkeit der Aufnahme eines unterbrochenen Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens durch Schriftsatz des zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2011 - X ZR 94/11, MDR 2011, 1491, 1492).
  • BGH, 25.01.2022 - V ZR 72/21

    Wirksamkeit einer durch den Prozessgegner erklärten Aufnahmeerklärung bei

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist aber im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde für die Aufnahme durch den Beschwerdegegner anerkannt; dieser kann nämlich, ohne Rechtsnachteile zu erleiden, von der Beauftragung eines beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalts absehen und die Entscheidung über die Zulassung der Revision abwarten (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2001 - VII ZR 477/00, BGHZ 146, 372 ff. zu § 554b ZPO aF; Beschluss vom 2. November 2011 - X ZR 94/11, NJW-RR 2012, 8 Rn. 4 für die Aufnahme durch einzelne Miterben).
  • OLG München, 13.06.2022 - 33 U 6666/21

    Testamentsauslegung - Rangverhältnis hins. der Erfüllung angeordneter

    Bei der Testamentsauslegung gem. § 133 BGB kommt es auf den wirklichen Willen des Erblassers an, ohne am buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften (BGH NJWE-FER 1997, 252 = ZEV 1997, 376; NJW-RR 2012, 8 = FamRZ 2012, 26; MüKoBGB/Leipold, 8. Aufl. 2020, § 2084 Rn. 1; Burandt/Rojahn/Czubayko, BGB, 3. Aufl. 2019, § 2084 Rn. 9; Krätzschel in: Firsching/Graf, Nachlassrecht, 11. Aufl. 2019, § 9 Rn. 11).
  • BGH, 18.08.2016 - III ZR 71/16

    Anspruch eines geschädigten Dritten wegen des ihm gegen einen insolventen

    Das gemäß § 240 Satz 1 ZPO unterbrochene Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ist mit der Zustellung des Schriftsatzes der zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 4. Mai 2016 an den Insolvenzverwalter über das Vermögen der Beklagten am 17. Mai 2016 gemäß § 86 Abs. 1 Nr. 2 InsO wirksam aufgenommen worden (zur Zulässigkeit der Aufnahme eines unterbrochenen Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens durch Schriftsatz des zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2011 - X ZR 94/11, MDR 2011, 1491, 1492).
  • BGH, 28.07.2016 - III ZR 70/16

    Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwerdebegründungsfrist bei Aufnahme eines durch

    Das gemäß § 240 Satz 1 ZPO unterbrochene Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ist mit der Zustellung des Schriftsatzes der zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 4. Mai 2016 an den Insolvenzverwalter über das Vermögen der Beklagten am 17. Mai 2016 gemäß § 86 Abs. 1 Nr. 2 InsO wirksam aufgenommen worden (zur Zulässigkeit der Aufnahme eines unterbrochenen Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens durch Schriftsatz des zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2011 - X ZR 94/11, MDR 2011, 1491, 1492).
  • OLG Stuttgart, 18.04.2013 - 2 U 156/12

    Gemeinschaftsmarkenverletzung: Amtsprüfung hinsichtlich der Existenz einer

    Der Nachweis der bestrittenen Vollmacht kann gemäß § 80 S. 1 ZPO nur durch Vorlage einer Vollmachtsurkunde geführt werden (BGH FamRZ 2012, 26 [Tz. 7]).
  • VG Berlin, 24.09.2020 - 19 K 69.16

    Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag: Ermittlung der sanierungsbedingten

    Dabei ist unschädlich, dass nur die Klägerin das Verfahren fortführt, obwohl es noch Miterben gibt (vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2011 - BGH X ZR 94/11 -, juris Rn. 5; Stackmann, in: Münchner Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 239 Rn. 27).
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2021 - 12 LA 163/20

    Aufgabenerfüllung, sachgerechte; Kosten, außergerichtliche; Vertreter ohne

    39 Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auf gerichtliche Anforderung des Originals einer Vollmachtsurkunde nur mit deren Original geführt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.1.2019 - BVerwG 4 B 21.18 -, juris, Rn. 7; Nds. OVG, Beschl. v. 29.3.2018 - 12 ME 208/17 - OVG NRW, Beschl. v. 24.4.2017 - 4 A 879/14 -, juris, Rn. 10; BGH, Beschl. v. 2.11.2011 - X ZR 94/11 -, NJW-RR 2012, 8, hier zitiert nach juris, Rn. 7 - unter Hinweis auf BGH, Urt. v. 23.6.1994 - I ZR 106/92 -, BGHZ 126, 266 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 7 ff., - zu dem mit § 67 Abs. 6 Satz 1 VwGO wörtlich übereinstimmende § 80 Satz 1 ZPO).
  • VG München, 17.05.2018 - M 11 K 16.3185

    Bauvorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses

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