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BGH, 02.11.2017 - 3 StR 411/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 421 Abs. 1 Nr. 2 StPO
Absehen von der Einziehung aus prozessökonomischen Gründen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 421 Abs. 1 Nr. 2 StPO, § 21 StVG, § 6 PflVG, § 473 Abs. 4 StPO
- Wolters Kluwer
Absehen von der Einziehung der Marihuana-Mühle als Tatmittel aus prozessökonomischen Gründen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 421 Abs. 1 Nr. 2; StVG § 21
Absehen von der Einziehung der Marihuana-Mühle als Tatmittel aus prozessökonomischen Gründen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 02.02.2022 - 4 StR 495/21
Diebstahl eines Fahrzeuges (Konkurrenzen: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Tateinheit, …
Da das Fahren ohne Fahrerlaubnis sowohl vorsätzlich (§ 21 Abs. 1 StVG) als auch fahrlässig (§ 21 Abs. 2 StVG) begangen werden kann, ergänzt der Senat im Tenor die vom Landgericht festgestellte Schuldform in allen Fällen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. November 2017 ? 3 StR 411/17; vom 15. Januar 2020 - 4 StR 584/19). - BGH, 15.01.2020 - 4 StR 584/19
Sicherungseinziehung (funktionsfähiger Revolver)
Da das Fahren ohne Fahrerlaubnis sowohl vorsätzlich (§ 21 Abs. 1 StVG) als auch fahrlässig (§ 21 Abs. 2 StVG) begangen werden kann, hat der Senat die Schuldform in allen Fällen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis im Tenor ergänzt (vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2017 - 3 StR 411/17 Rn. 3).