Rechtsprechung
BGH, 02.12.1966 - V ZR 2/64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verpachtung von Grundstücken - Einräumung eines Erbbaurechts - Verletzung von Vertragspflichten
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 05.03.1958 - IV ZR 307/57
Pflichten des Zeugen zur Beantwortung von Fragen
Auszug aus BGH, 02.12.1966 - V ZR 2/64
In der Rechtsprechung (BGHZ 26, 391, 396, 397 [BGH 05.03.1958 - IV ZR 307/57]mit weiteren Nachweisen) ist anerkannt, daß die Ausnutzung eines unrichtigen rechtskräftigen Urteils unter Umständen eine Schadensersatzpflicht zu begründen vermag. - BGH, 25.10.1962 - VII ZR 57/61
Rechtskraftwirkung der Verurteilung zu einer Leistung
Auszug aus BGH, 02.12.1966 - V ZR 2/64
Die Wirkungslosigkeit eines Urteils wegen seines unmöglichen Inhalts beschränkt sich auf die Fälle, in denen das Urteil eine Rechtsfolge ausspricht, die ihrer Art nach dem geltenden Recht unbekannt ist (BGHZ 38, 146, 148) [BGH 25.10.1962 - VII ZR 57/61]. - BGH, 08.11.1955 - I ZR 12/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 02.12.1966 - V ZR 2/64
Das Berufungsgericht brauchte unter diesen Umständen keinen weiteren Sachverständigenbeweis zu erheben, wenn es, wie es hier der Fall war, das ihm vorliegende Beweisergebnis für ausreichend hielt, um die Beweisfrage zuverlässig zu beurteilen (BGH Urteil vom 8. November 1955, I ZR 12/54, LM ZPO § 286 (E) Nr. 7). - BGH, 05.06.1963 - IV ZR 136/62
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 02.12.1966 - V ZR 2/64
Zur Begründung eines Schadensersatzanspruchs wegen sittenwidriger Ausnutzung eines unrichtigen Urteils reicht es jedenfalls dann, wenn das Urteil des Vorprozesses nicht auf einer offensichtlichen tatsächlichen oder rechtlichen Fehlbeurteilung beruht, nicht aus, daß die unterlegene Partei die in dem rechtskräftigen Urteil vorgenommene tatsächliche oder rechtliche Würdigung beanstandet, insbesondere daß sie sich für die Unrichtigkeit des Urteils auf dieselben Tatsachenbehauptungen, Beweismittel und Rechtsausführungen beruft, die sie schon im Vorprozeß vorgebracht hat oder diese ergänzt (BGHZ 40, 130). - BVerfG, 03.02.1965 - 2 BvR 166/64
Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung des Spruchkörpers
Auszug aus BGH, 02.12.1966 - V ZR 2/64
Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Februar 1965 (NJW 1965, 1219 [BVerfG 03.02.1965 - 2 BvR 166/64]) ist, wenn einem Spruchkörper ein oder allenfalls zwei Richter über die gesetzlich vorgeschriebene Mitgliederzahl zugeteilt werden, die Überbesetzung nicht zu beanstanden, wenn sie unvermeidbar ist, um eine geordnete Rechtsprechung zu gewährleisten.
- BGH, 13.03.1964 - V ZB 17/63
Rechtsmittel
Hiergegen hat der Kläger Revision eingelegt, über die noch nicht entschieden ist (V ZR 2/64).Zu einer Aussetzung des Vertragshilfeverfahrens bestand bei der gegebenen Sachlage kein Anlaß, weil der Ausgang des inzwischen beim Revisionsgericht anhängig gewordenen Rechtsstreits (V ZR 2/64) für die Entscheidung im Vertragshilfeverfahren ohne Bedeutung ist.